Ein Verwandter von mir hat bei der Arbeit eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten. Bei Reparaturarbeiten an einem Gabelstapler ist CO ausgetreten und er ist an den Folgen der Vergiftung verstorben.
Die private Unfallversicherung verweigert nun die Todesfallzahlung, da Einatmen von Gasen kein Leistungsfall gemäß AUB ist. Denn das Einatmen erfolgte gemäß Bedingungen nicht plötzlich sondern allmählich.
Zählt denn die Gasvergiftung wirklich nicht als Unfall? Es gibt doch jedes Jahr viele Fälle von CO-Vergiftungen...
Macht ein Widerspruch oder eine Klage Sinn?
Gruß
feder100
Die private Unfallversicherung verweigert nun die Todesfallzahlung, da Einatmen von Gasen kein Leistungsfall gemäß AUB ist. Denn das Einatmen erfolgte gemäß Bedingungen nicht plötzlich sondern allmählich.
Zählt denn die Gasvergiftung wirklich nicht als Unfall? Es gibt doch jedes Jahr viele Fälle von CO-Vergiftungen...
Macht ein Widerspruch oder eine Klage Sinn?
Gruß
feder100