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PUV:Keine Zahlung bei Tod (CO-Vergiftung/Arbeitsunfall)

feder100

Nutzer
Registriert seit
26 Jan. 2009
Beiträge
2
Ein Verwandter von mir hat bei der Arbeit eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten. Bei Reparaturarbeiten an einem Gabelstapler ist CO ausgetreten und er ist an den Folgen der Vergiftung verstorben.
Die private Unfallversicherung verweigert nun die Todesfallzahlung, da Einatmen von Gasen kein Leistungsfall gemäß AUB ist. Denn das Einatmen erfolgte gemäß Bedingungen nicht plötzlich sondern allmählich.

Zählt denn die Gasvergiftung wirklich nicht als Unfall? Es gibt doch jedes Jahr viele Fälle von CO-Vergiftungen...

Macht ein Widerspruch oder eine Klage Sinn?

Gruß
feder100
 
Hallo Feder100,

erstmal mein mein Beileid zum Tode deines Verwandten.
Der Arbeitsunfall wurde doch ordnungsgemäß aufgenommen und ich nehme an, das bei Arbeitsunfällen mit Todesfolge auch die Polizei dabei war und alles aufgenommen hat.
Dann müßte meines Erachtens die Versicherung nach Vorlage der Unfallberichte ( Kopien ) und der Tagebuch -Nr. der Staatsanwaltschaft den Unfall auch endlich anerkennen. Denn die BG muss den Unfall ja dann auch anerkennen.
Aber vielleicht sind noch andere User dir behilflich über die Vorgehensweise und haben andere Vorschläge:confused:.

Gruß Buffy07
 
Hallo Feder,

auch erstmal mein Beileid zum Tod des Verwandten.

Die Begründung der Versicherung ist fadenscheinig und soll nur den Leistungsanspruch ablehnen.

Dein Verwandter hat ja auch nicht plötzlich angefangen zu atmen, sondern dies schon Jahre vorher getan. Der Begründung der Versicherung folgend, wäre eine Gasexplosion auch kein Unfall, da das Gas schon vorher langsam ausströmte und nicht plötzlich?

Den Rest hat Buffy ja schon geschriebten. Wenn der Unfall von der BG als Arbeitsunfall anerkannt wurde, kann die Versicherung nicht anders argumentieren, denn die Definition Unfall dürfte bei beiden gleich sein.

Ich würde anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Eine Beratung kostet 190,00 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (diese Gebühr ist verhandelbar, kann also auch geringer sein). Dies Gebühr ist, wenn nichts anderes vereinbart, auf spätere Gebühren anzurechen. Hier darauf achten, dass die Anrechnung nicht ausgeschlossen wird.

Gruß Jens
 
@ Buffy07 und Jens
Danke für Eure Antworten.
Die Versicherung beruft sich auf ihre AUB. Sie können trotz Unfallbericht und Tagebuch-Nr. der Staatsanwaltschaft wohl den Unfallbegriff zum Teil anders als die gesetzliche Unfallversicherung definieren. Werde mir nun die empfohlene anwaltliche Hilfe holen.

Gruß
feder100
 
Hallo feder,

bevor du Kosten des Anwalts zahlen musst, probier es mit dem Versicherungsombudsmann. Hier der Link:

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Das ist so eine Art Mediator/Schlichter. Dir läuft dadurch keine Zeit weg, solange der Ombudsmann arbeitet sind Fristen gehemmt. Mehr dazu in dem Link.

Gruß Jens
 
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