• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV-Invalidität

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
bei uns kommt es zZ ganz dicke.
Wir(über einen RA) hatten uns über das GA der beiden *netten* BG-Ärzte beschwerd und Widerspruch gegen die nur 14% Invalidität eingelegt.
Eben kam dieser Brief von der PUV:

nach zusätzlicher Stellungnahme von Dr.XXX und Dr.XXX, müssen wir feststellen, dass ein höherer unfallbedingter Invaliditätsgrad leider nicht anerkannt werden kann.
Ihre Forderungen müssen wir als unbegründet zurückweisen. Der Beweis für eine höheren Invaliditätsgrad wurde nicht erbracht.
Wir stellen die Bearbeitung hiermit ein und werden keine weiteren Prüfungen vornehmen.

Auch den Anspruch auf KTG und GG müssen wir zurückweisen, da die REHA nicht als unfallbedingt anerkannt werden kann. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktion, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

---------------------------------

Die sind ja wohl nicht ganz sauber:eek:, schicken unseren Widerspruch an die GA die das GA geschrieben haben und was anderes hätten die dann schreiben sollen:confused:
"ach ja richtig, der Kai-Uwe....jetzt fällt es mir ein...er war doch viel schlimmer verletzt als wir es geschrieben haben..."

Die haben natürlich weiter schönen Blödsinn geschrieben, wie zB "PNP könnte beim Verunfallten auch vom Zucker kommen" Kai-Uwe hat aber nachweislich keine Zuckererkrankgung.

Alleine für die Prüfung des KTG und GG haben sie 8 Wochen für eine Absage gebraucht.

Nun meine Fragen:
Haben wir nicht das Recht auf ein neues GA innhalb von 3 Jahren? Der Unfall war im Sept06.
Ist es üblich das die selben GA um eine Stellungsnahme für ihr eigenes GA maßgebend sind?
Kommen wir jetzt nicht mehr um eine Klage vor Gericht rum?
Haben wir Chancen zu gewinnen:confused:

Büschen viel zur Zeit
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,
zum einen empfehle ich Euch, unbedingt vor dem Ablauf des dritten Jahres ein Gutachten von einen von Euch gewählten Arzt erstellen zu lassen. Dieses solltet Ihr der PUV aber als Antwort auf ihr jetziges Schreiben schriftlich mitteilen lassen, nicht unbedingt selbst. Wie sah es mit Rechtsschutz aus?
Wenn das Gutachten erstellt ist, dieses der PUV zur Kenntnis geben. Nach der Weigerung der PUV Krankenhaustagegeld und auch Genesungsgeld zu zahlen könnt ihr bereits jetzt die PUV verklagen und die Summe und das Risiko zur Feststellung des Unfallzusammenhangs sind nicht so hoch. Wenn nach der Frist zur Prüfung (6 Wochen) eures Gutachtens im Herbst keine Stellungnahme der PUV eingegangen ist oder diese weiterhin nicht zahlen wollen, dann müßt Ihr die PUV erneut verklagen.
Kopf hoch, aber welche Reaktion habt Ihr von der PUV erwartet?
Jeder Euro, den sie nicht an euch zahlen müssen ist ihr Gewinn.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kai-Uwes´Frau,

im 2. Gutachten, ca. 2 Jahre nach dem Unfall ging es mir ähnlich. Der Grad der Invalidität wurde geringer eingeschätzt, als er eigentlich war.

Ich forderte daraufhin, ca. 3 Monate vor Ablauf der 3-Jahres-Frist eine erneute Begutachtung, so wie es in den AUB drinsteht. Meiner Forderung wurde stattgegeben.

Da ich mir relativ sicher war, hab ich es dennoch darauf ankommen lassen - die Versicherung musste nachzahlen, da sich der Grad der Invalidität weiter erhöht hatte.

Auch meine Monierungen an dem Gutachten wurden dem gleichen Gutachter zur Stellungnahme vorgelegt der dieses erstellt hatte. Das Ergebnis war das gleiche wie bei euch.

Die Forderung nach dem 3 Gutachten könnt ihr jetzt schon stellen, lasst euch eine schriftliche Bestätigung zusenden.

Wenn dieses Gutachten wieder negativ für euch ausfällt müsst ihr wahrscheinlich dann den Klageweg bestreiten. Hier auch auf die Fristen achten, die in den AUB stehen.

Über die Gewinnchancen kann ich leider nichts sagen, kommt darauf an, ob ihr einen höheren Grad der Invalidität beweisen könnt. Dazu ist wahrscheinlich dann ein eigenes Gutachten vonnöten.

Gruß Jens
 
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

… müssen wir feststellen, dass ein höherer unfallbedingter Invaliditätsgrad leider nicht anerkannt werden kann.

Welchen Invaliditätsgrad hatte Dein Mann geltend gemacht?


Auch den Anspruch auf KTG und GG müssen wir zurückweisen, da die REHA nicht als unfallbedingt anerkannt werden kann.

Waren KTG und GG nur bei Unfall versichert?
Warum war Dein Mann im Krankenhaus und anschließend in der REHA?

PNP könnte beim Verunfallten auch vom Zucker kommen

Kann sowas auch von einem Unfall kommen?
http://www.medizinfo.de/neurologie/polyneuropathie/ursachen.shtml


Haben wir nicht das Recht auf ein neues GA innerhalb von 3 Jahren? Der Unfall war im Sept06.

Hat Dein Mann dem Versicherer nach der ersten Leistungserklärung fristgerecht mitgeteilt, dass er sein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist ausüben will?


Ist es üblich das die selben GA um eine Stellungnahme für ihr eigenes GA maßgebend sind?

Die können um Stellungnahme bitten wen sie wollen.


Wir stellen die Bearbeitung hiermit ein und werden keine weiteren Prüfungen vornehmen.

Kommen wir jetzt nicht mehr um eine Klage vor Gericht rum?

Nicht anerkannte Leistungen müssen gerichtlich geltend gemacht werden (Frist siehe AUB)


Gruß
Luise
 
Hallo Seenixe und Hallo Jens,
Danke für Eure Tipp´s, wir werden Beides in Betracht ziehen.

Hallo Luise,

ein RA hat gleich nach dem 1.GA Widerspruch gegen den Invaliditätsgrad von 14% eingelegt.

Dann war Kai-Uwe sehr viel in verschiedenen Krankenhäuser, zur Diagnostik und Behandlung. Jetzt im Nov08 zur Reha (Reha vor Rente)

In den Versicherungsbedingungen (AUB2000) steht das KHT und GG für stationäre Rehaaufenthalte die medizinisch notwendig sind bezahlt werden.

Schon bei seiner 1.Reha 2007 hat sich der PUV erst geweigert und dann mit Hinweis von uns auf diese Zeilen bezahlt.

Nach und nach haben sie sich immer mehr geweigert für die Krankenhausaufenthalte zu bezahlen, sie meinten nun könne es nicht mehr am Unfall liegen.

Alle angegebenen Krankheiten die eine PNP auslösen können hat Kai-Uwe nachweislich nicht. Nur eben viele Nervenläsionen durch den Unfall.
Auf diese PNP reiten die Gutachter aber übermäßig viel, obwohl die PNP seine leichtesten Beschwerden sind.
Das SHT bezeichnen sie als "nachweislich leicht und vollständig ausgeheilt"

Der Unfall ist jetzt 2 1/2 Jahre her und unser RA fordert jetzt eine abschließende Begutachtung ein.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe´s Frau,

leider schreibst Du nur was der Versicherer ablehnt, nichts von dem, womit Kai-Uwe einen Leistungsanspruch begründet.

… ein RA hat gleich nach dem 1.GA Widerspruch gegen den Invaliditätsgrad von 14% eingelegt.

Welchen Invaliditätsgrad hat er denn geltend gemacht? Man kann ja nicht nur widersprechen, man muss auch sagen was man falsch hält an dem, dem man widerspricht.


Dann war Kai-Uwe sehr viel in verschiedenen Krankenhäusern, zur Diagnostik und Behandlung.

Warum? Es gibt doch Gründe warum er dort war und vor allem Entlassungsbefunde.



Wer hat ihn zur REHA überwiesen und aus welchem Grund. Was steht in dem Entlassungsbericht?


In den Versicherungsbedingungen (AUB2000) steht das KHT und GG für stationäre Rehaaufenthalte die medizinisch notwendig sind bezahlt werden.

Also KHT und GG nur nach Unfall?


Nach und nach haben sie sich immer mehr geweigert für die Krankenhausaufenthalte zu bezahlen, sie meinten nun könne es nicht mehr am Unfall liegen.

Auch hier: Wer hat die Krankenhausaufenthalte veranlasst, mit welcher Begründung? Was steht in den Entlassungspapieren?


Alle angegebenen Krankheiten die eine PNP auslösen können hat Kai-Uwe nachweislich nicht. Nur eben viele Nervenläsionen durch den Unfall.

Wer hat PNP diagnostiziert? Was meint der, woher das kommen könnte?


Das SHT bezeichnen sie als "nachweislich leicht und vollständig ausgeheilt"

Wer hat bleibende Schäden aus dem SHT diagnostiziert? Was sagt der behandelnde Neurologe?


Der Unfall ist jetzt 2 1/2 Jahre her und unser RA fordert jetzt eine abschließende Begutachtung ein.

Der Versicherer hat unmissverständlich klargestellt, dass für ihn die Sache beendet ist.

Was ist mit einer privaten Begutachtung?

Gruß
Luise
 
Achtung

Hallo Kai-Uwe,

ich denke, es sollte hier eure Privatspäre dringend beachtet werden, und nicht alles seziert dargeboten werden.:confused::confused::confused:

Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

in der Privaten Unfall-Versicherung (PUV) muss Invalidität durch den Versicherten in einer vereinbarten Frist (meistens 15 Monate) nach Unfall geltend gemacht werden.

Wenn Kai-Uwe mit der Erklärung des Versicherers „ … müssen wir feststellen, dass ein höherer unfallbedingter Invaliditätsgrad (14 %) leider nicht anerkannt werden kann.“ nicht zufrieden ist und um Rat bittet, dürfte doch die Frage erlaubt sein, welcher Invaliditätsgrad wurde denn durch Kai-Uwe geltend gemacht. Bei geltend gemachten 15 oder 16 % würde sich eine weitere Auseinandersetzung mit dem Versicherer nicht lohnen.


Wenn Kai-Uwe in den 2 ½ Jahren nach Unfall in sehr vielen verschiedenen Krankenhäusern zur Diagnostik und Behandlung und mehreren REHA-Maßnahmen war und der Versicherer, weil er keinen Zusammenhang mit dem Unfall erkennen kann, Leistungen aus der PUV verweigert, müsste auch hier die Frage erlaubt sein: Warum warst Du ….

Wenn Kai-Uwe 2 ½ Jahren nach Unfall von der PUV zum Gutachter gebeten wurde, wird er doch Befunde der ihn behandelnden/untersuchenden Neurologen, Neuropsychologen und Psychiater vorgelegt haben die PNP und bleibende Beeinträchtigungen nach SHT belegen. Wenn sich die beiden von der PUV beauftragten Ärzte im Widerspruch zu den Vorbefunden befinden, muss doch die Frage erlaubt sein, ob die Gutachter die entsprechende fachliche Ausbildung haben.

Wer seine Privatsphäre beachtet wissen möchte, kann keine Fragen stellen.

Gruß
Luise
 
Datenschutz bitte auch im Forum berücksichtigen.

Hallo Luise,

:)deine Hilfe in allen Ehren,

aber gewisse Daten sollten einfach nicht über das Forum offen abgewickelt werden, dazu könnte die PN-Einrichtung schützender sein.

Wer seine Privatsphäre beachtet wissen möchte, kann keine Fragen stellen.
Allgemeine Hilfestellung ja, aber alles, was persönliche Daten betrifft, wäre im privaten Austauch besser.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

von Fragen und Antworten über PN austauschen halte ich gar nichts. Zum einen soll dieses Forum auch nur mitlesenden Usern helfen, zum anderem kann sich bei PN kein Weiterer mit eventuell anderen Erfahrungen, mehr Wissen oder richtigen Antworten einschalten.

Es bleibt jedem selber überlassen, auf Fragen nicht zu antworten!

Wenn sich Kai-Uwe z.B. hier beklagt, die bleibenden Schäden seines SHT seien von den Gutachtern nicht anerkannt worden, muss man doch fragen können, wer hat welche bleibenden Schäden des SHT festgestellt. Dabei interessiert nicht der Name des Arztes, sondern dessen Fachgebiet. Ebenso stellt sich die Frage, ob der Gutachter die entsprechende Qualifikation hat. Dann erst kann man, zumindest ich, aus eigener Erfahrung Kai-Uwe einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben.

Wer Fragen stellt, sollte mit die Sache erhellenden Gegenfragen rechnen.

Jetzt warte ich erstmal Kai-Uwe's Antwort ab.


Gruß
Luise
 
Top