Hallo,
bei uns kommt es zZ ganz dicke.
Wir(über einen RA) hatten uns über das GA der beiden *netten* BG-Ärzte beschwerd und Widerspruch gegen die nur 14% Invalidität eingelegt.
Eben kam dieser Brief von der PUV:
nach zusätzlicher Stellungnahme von Dr.XXX und Dr.XXX, müssen wir feststellen, dass ein höherer unfallbedingter Invaliditätsgrad leider nicht anerkannt werden kann.
Ihre Forderungen müssen wir als unbegründet zurückweisen. Der Beweis für eine höheren Invaliditätsgrad wurde nicht erbracht.
Wir stellen die Bearbeitung hiermit ein und werden keine weiteren Prüfungen vornehmen.
Auch den Anspruch auf KTG und GG müssen wir zurückweisen, da die REHA nicht als unfallbedingt anerkannt werden kann. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktion, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
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Die sind ja wohl nicht ganz sauber, schicken unseren Widerspruch an die GA die das GA geschrieben haben und was anderes hätten die dann schreiben sollen
"ach ja richtig, der Kai-Uwe....jetzt fällt es mir ein...er war doch viel schlimmer verletzt als wir es geschrieben haben..."
Die haben natürlich weiter schönen Blödsinn geschrieben, wie zB "PNP könnte beim Verunfallten auch vom Zucker kommen" Kai-Uwe hat aber nachweislich keine Zuckererkrankgung.
Alleine für die Prüfung des KTG und GG haben sie 8 Wochen für eine Absage gebraucht.
Nun meine Fragen:
Haben wir nicht das Recht auf ein neues GA innhalb von 3 Jahren? Der Unfall war im Sept06.
Ist es üblich das die selben GA um eine Stellungsnahme für ihr eigenes GA maßgebend sind?
Kommen wir jetzt nicht mehr um eine Klage vor Gericht rum?
Haben wir Chancen zu gewinnen
Büschen viel zur Zeit
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
bei uns kommt es zZ ganz dicke.
Wir(über einen RA) hatten uns über das GA der beiden *netten* BG-Ärzte beschwerd und Widerspruch gegen die nur 14% Invalidität eingelegt.
Eben kam dieser Brief von der PUV:
nach zusätzlicher Stellungnahme von Dr.XXX und Dr.XXX, müssen wir feststellen, dass ein höherer unfallbedingter Invaliditätsgrad leider nicht anerkannt werden kann.
Ihre Forderungen müssen wir als unbegründet zurückweisen. Der Beweis für eine höheren Invaliditätsgrad wurde nicht erbracht.
Wir stellen die Bearbeitung hiermit ein und werden keine weiteren Prüfungen vornehmen.
Auch den Anspruch auf KTG und GG müssen wir zurückweisen, da die REHA nicht als unfallbedingt anerkannt werden kann. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktion, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
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Die sind ja wohl nicht ganz sauber, schicken unseren Widerspruch an die GA die das GA geschrieben haben und was anderes hätten die dann schreiben sollen
"ach ja richtig, der Kai-Uwe....jetzt fällt es mir ein...er war doch viel schlimmer verletzt als wir es geschrieben haben..."
Die haben natürlich weiter schönen Blödsinn geschrieben, wie zB "PNP könnte beim Verunfallten auch vom Zucker kommen" Kai-Uwe hat aber nachweislich keine Zuckererkrankgung.
Alleine für die Prüfung des KTG und GG haben sie 8 Wochen für eine Absage gebraucht.
Nun meine Fragen:
Haben wir nicht das Recht auf ein neues GA innhalb von 3 Jahren? Der Unfall war im Sept06.
Ist es üblich das die selben GA um eine Stellungsnahme für ihr eigenes GA maßgebend sind?
Kommen wir jetzt nicht mehr um eine Klage vor Gericht rum?
Haben wir Chancen zu gewinnen
Büschen viel zur Zeit
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau