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PUV Invalidität 175% Feststellung durch Gerichtsbeschluss

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,

mal eine Frage zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in der PUV. Es geht um gerichtliche Feststellungen.

Zum bisheirgen Ablauf:
Das UO hatte Klage erhoben, wobei rechnerisch eine Invalidität lt. PUV-Vertrag von summiert wenigstens 175%, vertraglich also effektiv 100%, behauptet wurde.
Die Versicherung hat slebstverständlich alle Angaben zum Grad der Invalidität bestritten.
Die erste Verhandlung ist durch, wobei die Invalidität kein Thema war. Es ging nur darum ob es überhaupt ein Unfall war.
Es wurde ein gerichtliches Gutachachten zum Unfall erstellt, bei dem die Verletzungen keine Themen waren (auch hier ging es nur darum, ob es sich um einen Unfall gehandelt hat).

Mit der Übermittlung des Gutachtens zum Unfallereignis hat das Gericht die Parteien auch aufgefordert anzugeben, ob mit Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 18 Abs. 2 ZPO Einverständnis besteht.

Folgt das Gericht dem gerichtlichen Gutachten ergibt sich ein versichertes Ereignis und die Leistungspflicht der Versicherung.

Kann nun das Gericht die Invalidität richtigerweise feststellen, soweit es noch kein medizinisches Gutachten bezüglich der Invalidität gibt, aber einen Schwung unterschiedlichster Arztbericht verschiedener Fakultäten, die eben zu den berechneten 175% Invalidität führen?

Oder muss auf jeden Fall zunächst noch ein medizinisches Gutachten zur PUV-Invalidität angefertigt werden?

:confused::(:confused::(:confused:
Ich Danke euch vorab für Eure Infos.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, ist nur strittig, ob ein Unfallereignis vorliegt oder nicht.
Wenn durch Klageantrag nur die Feststellung durch das Gericht geklärt werden soll, wird das Gericht auch nur in dieser Frage Stellung beziehen.
Solltest Du in Deiner Klage auch die Feststellung der Höhe der Invalidität beantragt haben, müsste das Gericht hier auch tätig werden und ein GA. in Auftrag geben. Möglich ist auch, dass Gericht entscheidet an Hand der diversen GA. usw. das die Höhe der Invalidität mit 100% festgesetzt wird, da die Höhe der Invalidität scheinbar unstrittig bzw. eindeutig für beide Seiten ist.

MfG.
Pit
 
Danke Pit,
für die Infos.
... Solltest Du in Deiner Klage auch die Feststellung der Höhe der Invalidität beantragt haben, müsste das Gericht hier auch tätig werden und ein GA. in Auftrag geben. ...
Na ja, die Feststellung der Höhe haben wir nicht beantragt.
In der Klageschrift haben wir einfach die Aufstellung gemacht und gefordert.
Im weiteren Schriftverkehr, nachdem die versicherung die Klage erhlaten hatte und Stellung genommen hatte, haben wir als Beweise reichlich Bericht zur Kenntnis gegeben.
Möglich ist auch, dass Gericht entscheidet an Hand der diversen GA. usw. das die Höhe der Invalidität mit 100% festgesetzt wird, da die Höhe der Invalidität scheinbar unstrittig bzw. eindeutig für beide Seiten ist.
DAS war es, was ich wissen wollte.
Wennd as Gericht zu einer eigenen Überzeugung kommt, dann kann es die 100% feststellen, soweit ich Dich verstanden habe.
Unstrittig war das aber nicht, den die Versicherung hat die Prozentwert der PUV-Invalidität bestritten.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

Du hast dock Klage eingereicht, wie lautet die?

Wir mußten uns auf einen Invaliditätsgrad festlegen, nach dieser Summe wurden die Gerichtskosten und RA-Kosten festgelegt.

Kai-Uwe hat auch über 100% Invalidität (wenn man alles zusammen zählt), aber wir haben eine Klage über weniger eingereicht.

Nun wird ein GA vom Gericht beauftragt. Sollte dieser Gutachter mehr an Invalidität bei Kai-Uwe feststellen als unser Klage es fordert....so bekommen wir nur bis Höhe unserer Klage und der GA darf die wirkliche Höhe der Invalidität nicht nennen.
Sollte es weniger sein, wird ausgerechnet wieviel wir bekommen. (aber dann gehe ich sowieso in die 2.Runde.)

Ich denke das es bei Euch jetzt erst los geht, also Klage über die Höhe der Invalidität.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
... Du hast dock Klage eingereicht, wie lautet die? ...
Hallo Kai-Uwin,
die Frage verstehe ich nicht.
Die Klage lautet auf Leistung weil a) ein Vertrag besteht und b) ein Unfall lt. vertraglicher Definition vorliegt und c) und Verletzungen vorliegen und diese d) vertragsgemäßen Invaliditätsgraden zuzuordnen sind.

Das ist im Prinzip eine "All-in-One-Klage";), würde ich sagen.
Wir mußten uns auf einen Invaliditätsgrad festlegen, nach dieser Summe wurden die Gerichtskosten und RA-Kosten festgelegt.
Ja, es geht um den Streitwert. Wir hatten bei der RS sofort den vollen Versicherungsbetrag als Streitwert angegeben.
Kai-Uwe hat auch über 100% Invalidität (wenn man alles zusammen zählt), aber wir haben eine Klage über weniger eingereicht.
Was wohl auch eine Taktikfrage ist ...
Ich denke das es bei Euch jetzt erst los geht, also Klage über die Höhe der Invalidität.
Na ja, das ist ja meine Frage.
Nach meinem Dafürhalten kann ein Gericht wohl feststellen, dass ein Bein weg ist, wenn ein Bein weg ist, auch wenn es keinen Gutachter beauftragt hat. Da sGericht muss sich ja für ein Urteil ohnehin eine Meinung bilden.

Aber leider ist es bei den Verletzungen meines UO nicht so eindeutig. Da sind verschiedene Körperregionen betroffen und die mit unterschiedlichen Verletzungsstärken/Auswirkungen/Einschränkungen und mit unterschiedlichen Werten in der Tabelle.

Dadurch ergeben sich auch die (wenigsten) 175% lt. Tabelle.
Und deshlab auch die Frage, weil eigentlich hatten wir erwaret, dass nun die begutachterei los geht, wobei wir davon ausgehen, dass es so drei, vier Fachärzte wenigstens braucht (z.B: Orthopäde, Neurologe, HNO-Arzt, Schmerzspezialist) um alles halbwegs vernünftig auf die Reihe zu bringen.
Und deshalb waren wir wegen der Frage vom Gericht auch erstaunt.
Und deshalb meine Frage hier.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

so all-in one- kann es aber nicht sein, weil sonst die Frage wäre, wie hoch der Streitwert in dem Verfahren (davon abhängig sind die Verfahrenskosten, die Du vorher einzahlen mußt) ist. Bei all-in-one sollte die Klagesumme schon der Forderung entsprechen.

Gruß von der Seenixe
 
... Bei all-in-one sollte die Klagesumme schon der Forderung entsprechen. ...
Hallo Seenixe,
sorry wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.

Der Streitwert ist die Versicherungssumme.
Und die erste Forderung ist, die Beklagte zu verurteilen diesen Streitwert zu bezahlen (+Zinsen) sowie ein paar Gebühren.

Aber die Begründung der Klage sind der Vertrag, der Versicherungsfall mit Unfall und Gesundheitsschädigung (inkl. Kausalität) sowie die Anspruchshöhe.

- Der Streit über den Vertrag ist einfach zu beheben. Augenscheinnahme des Gerichts wird da wohl ausreichen.
- Unfall ist nun über den gerichtlichen Gutachter geklärt. Das Gericht wird dem wohl folgen müssen.

Aber wie es mit der Bewertung der Invalidität durch das Gericht aussieht, wissen wir (mein UO und ich) eben nicht - jefenfalls ergibt sich daraus dann die Anspruchshöhe.

In der Klage ist die Aufstellung der Verletzungen (mit Arztberichten) und der jeweils dazugehörige Grad der Invalidität angegeben, der sich ergibt, wenn man die Tabelle heranzieht.
Ein Beispiel:
Der Schaden am rechten Bein führt zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Beweglichkeit und Einsetzbarkeit des rechten Beins bis über das Knie in Höhe von mindestens 8/10.
Dem Gericht ist als Beweis ein medizinisches Sachverständigengutachten angeboten worden.

Wenn nun das Gericht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 18 Abs. 2 ZPO durchführen würde, wird es auf dieses Gutachten verzichten und den Schaden selbst beurteilen. So jedenfalls meine Vermutung.

Ich habe wenig Zwiefel, dass dann die 100% anerkannt werden, aber der Versicherung eröffnet sich - so meine Befürchtung - recht einfach der Weg in die 2. Instanz. Und das wollen wir eigentlich nicht wirklich. :(

Aber mein Eindruck und meine Befürchtungen können ja auch falsch sein.
Und deshalb die Fragen.

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

ich bin nicht fitt, was das Verhalten von Gerichten angeht und wundere mich immer wieder über neue Tatsachen die uns vorgelegt werden, aber ich glaube nicht das Euer Gericht selber die Invaliditätshöhe festlegt.

Dafür wird es Sachverständige benennen.

Für uns ist auch zu 100% klar das Kai-Uwe nach der Gliedertaxe und der Aussagen unserer Ärzte und Gutachter weit über 100% Invalidität hat.

Die PUV meint aber es sind nur 14%:eek:.

Das Gericht macht sich vielleicht (wenn man Glück hat) selber Gedanken, wird aber immer einen Sachverständigengutachten einholen, sonst geht ganz sicher Eure PUV in die 2. Instanz.

Aber ich bin gespannt wie es bei Euch laufen wird und drücke Euch die Daumen.

Gruß
Kai-Uwin
 
.... Das Gericht macht sich vielleicht (wenn man Glück hat) selber Gedanken, wird aber immer einen Sachverständigengutachten einholen, sonst geht ganz sicher Eure PUV in die 2. Instanz. ...
Hallo Kai-Uwin,
genau deshalb frage ich ja.

Die Frage des Gerichts an die Parteien lässt also offen ob es noch einen Gutachte rbeauftragt ode rnicht? Auch wenn die Entscheidung dann im schriftlichen Verfahren getroffen werden würde?

Grüße
oohpss
 
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