Hallo,
bin neu hier und hoffe eventuell hier Hilfe zu bekommen. Ich habe meine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst Anfang letzten Jahres begonnen. Auf dem Weg von zu Hause zum Dienst mit dem Privat-PKW hatte ich einen Unfall. Krankenhaus, krank zu Hause, nach 8 Monaten polizeidienstuntauglich vom Amtsarzt geschrieben wegen Tinnitus und Hörminderung.
Nach einem Jahr wurde ein HNO-Gutachten von meinen ehemaligen Dienstherrn veranlasst, welches ich auch für meine private Unfallversicherung nutzen darf.
Festgestellt wurde Haarzellschäden im linken Innenohr, die Gleichgewichtsorgan und Hörorgan betreffen, zweifelsfrei laut Gutachten auf meinen Dienstunfall zurückzuführen. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis heute auf 10% einzuschätzen.
Für meine PUV musste der Arzt einen Vordruck ausfüllen in dem er nur auf bestimmte Fragen antworten musste, dort hat er Haarzellschaden linkes Innenohr und linkes Gleichgewichtsorgan angegeben, Hörorgan vor dem Unfall 0, z. Zt. insgesamt unter 1/10, Gleichgewichtsorgan vor dem Unfall 0, z.Zt. unter 1/10
Aufgrund dieser Angaben habe ich eine Abfindungserklärung erhalten, in dem die PUV den Invaliditätsgrad mit 1,5% bewertet. Nehme ich es an(2250 Euro), verzichte ich auf alle künftige Ansprüche.
Müsste ich nicht wenigstens die 10% Invaliditätsgrad bekommen, wie im HNO-Gutachten beschrieben? Wenn ich die nämlich kriege, würde eine spezielle Klausel die den Vollzugsdienst betrifft eintreten und eine größere Einmalzahlung (50000 Euro) fällig werden zuzüglich der Invaliditätsleistung.
Die 1,5 % finde ich lächerlich, bin ja aufgrund dieser Hörminderung Polizeidienstuntauglich und habe seitdem Tinnitus auf dem die Versicherung gar nicht eingeht.
Was kann ich machen? Ombudsmann?
bin neu hier und hoffe eventuell hier Hilfe zu bekommen. Ich habe meine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst Anfang letzten Jahres begonnen. Auf dem Weg von zu Hause zum Dienst mit dem Privat-PKW hatte ich einen Unfall. Krankenhaus, krank zu Hause, nach 8 Monaten polizeidienstuntauglich vom Amtsarzt geschrieben wegen Tinnitus und Hörminderung.
Nach einem Jahr wurde ein HNO-Gutachten von meinen ehemaligen Dienstherrn veranlasst, welches ich auch für meine private Unfallversicherung nutzen darf.
Festgestellt wurde Haarzellschäden im linken Innenohr, die Gleichgewichtsorgan und Hörorgan betreffen, zweifelsfrei laut Gutachten auf meinen Dienstunfall zurückzuführen. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis heute auf 10% einzuschätzen.
Für meine PUV musste der Arzt einen Vordruck ausfüllen in dem er nur auf bestimmte Fragen antworten musste, dort hat er Haarzellschaden linkes Innenohr und linkes Gleichgewichtsorgan angegeben, Hörorgan vor dem Unfall 0, z. Zt. insgesamt unter 1/10, Gleichgewichtsorgan vor dem Unfall 0, z.Zt. unter 1/10
Aufgrund dieser Angaben habe ich eine Abfindungserklärung erhalten, in dem die PUV den Invaliditätsgrad mit 1,5% bewertet. Nehme ich es an(2250 Euro), verzichte ich auf alle künftige Ansprüche.
Müsste ich nicht wenigstens die 10% Invaliditätsgrad bekommen, wie im HNO-Gutachten beschrieben? Wenn ich die nämlich kriege, würde eine spezielle Klausel die den Vollzugsdienst betrifft eintreten und eine größere Einmalzahlung (50000 Euro) fällig werden zuzüglich der Invaliditätsleistung.
Die 1,5 % finde ich lächerlich, bin ja aufgrund dieser Hörminderung Polizeidienstuntauglich und habe seitdem Tinnitus auf dem die Versicherung gar nicht eingeht.
Was kann ich machen? Ombudsmann?