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PUV-habe ich das richtig verstanden?

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
habe ich es richtig verstanden, mit meiner PUV?

Ich gehe jetzt (fast 1 Jahr nach Unfall) zum Gutachter, sagen wir mal er gibt mir einen 70% :rolleyes: Invaliditätsgrad...dann wird die PUV sagen: OK wir stehen Dir (Kunde) jetzt 20% Invaliditätssumme zu und in 2 Jahren begutachten wir Dich noch einmal....dann bekommst Du (Kunde) vielleicht den Rest. U-Rente sowieso nicht vor 3 Jahren:confused: :confused:

Habe ich das so richtig verstanden:confused: ..so habe ich es mir hier erlesen.:cool:

Sollte es so stimmen, warum schreibt die Versicherung es nicht gleich so in ihren "Spielregeln" Oder läuft es normalerweise anders?

Liebe Grüße von Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

da liegst du richtig:D .

Die Versicherung jubelt dir gleich mit den 20 % eine Rückzahlungsvereinbarung unter (falls ein Folgegutachten niedriger ausfällt):mad: . Wenn das abschließende Gutachten dann im 3. Jahr niedriger ist musst du zurückzahlen. Wenn du die Begutachtung selber forderst (falls die Versicherung sich totstellt) bekommst du dies in der Bestätigung deines Antrages direkt mitgeteilt.

War bei mir auch wie bei dir. Die 3. Begutachtung machte dann ein ganz anderer als die ersten zwei. Vielleicht hatte ich Glück, jedes der drei Gutachten war ein wenig höher als das vorhergehende:p .

Gruß Jens
 
Kleingedrucktes

Hallo Jens,

dann kann ich mit meiner U-Rente ja auch erst frühstens in 3 Jahren rechnen:rolleyes:

Warum steht es dann nicht so in den "V-Bedingungen"
Ist es nicht gesetzt das eine Versichung alles so deutlich schreiben muß das ein normaler Versicherungsnehmer es versteht? Und hat es nicht Sinn sich dagegen zu wehren, weil es so doch nun wirklich nicht im "Kleingedruckten" steht?

Sollte jemand nur auf eine U-Rente angewiesen sein wie überbrückt man die 3 Jahre:confused: :confused:

Liebe Grüße von Kai-Uwe
 
Bedingungen AUB 2000 Plus

Hallo Jens, ich habe mir noch einmal , Wort für Wort die "Voraussetzungen für Leistung" durchgelesen. Dort steht überhaupt nix über 3 Jahre warten....und genau diesen Vertrag habe ich damals unterschrieben.

Es kann doch nicht sein das die PUV plötzlich mit anderen Bedingungen kommen kann, darf ich doch auch nicht.

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich.:rolleyes:

Liebe Grüße Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

das steht in den AUB, die du zum Versicherungsvertrag bekommen hast. Es heißt auch nicht 3 Jahre warten, sondern dass Versicherer und Versicherter das Recht haben jährlich eine Begutachtung durchzuführen. Du kannst bestimmt angemessene Vorschüsse verlangen (steht auch in den AUB) wenn der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Da es viele verschieden AUB gibt, musst du selbst mal nachlesen.

Ansonsten frag mal Luise, die ist bei PUV "fit".

Gruß Jens
 
Hallo Kai-Uwe,
Die PUV macht es sich einfach ganz einfach. Auch wenn Dein erstes Gutachten eventuell 70 % nachweist, schau mal, was Deine AUB zum Thema Rente und Gewährung genau schreiben. Bei mir steht, dass die PUV jederzeit bis zum Ablauf des 3.Jahres begutachten lassen kann, um unter 50% Invalidität (in meinem Fall) zu kommen. Ich habe mit diesem Geld überhaupt nicht gerechnet und es erst jetzt eingefordert. Muß jetzt, wenn ich vor dem LG gewinne bis zum Unfalltag rückwirkend gezahlt werden. Ich bin jetzt über die 3 Jahre hinweg und im letzten Gutachten der PUV wurde alles "schöngerechnet". Nun sehen wir, was das Landgericht so dazu sagt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jens, Hallo Seenixe, Danke für Eure Antworten.
In der AUB2000Plus, habe ich nur unter Invalidität folgendes gefunden:
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der I. jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Da bin ich immer von der Invalidität ausgegangen. Sollte sie über 50% liegen bekomme ich U-Rente.
Vom Kopf her denke ich das es bei mir auch nicht anders laufen wird als bei Euch, aber es macht mich so sauer:eek:
An manchen Tagen nehme ich solche Erkenntnisse nicht so schwer, heute ist wohl nicht so ein Tag.

Gut das ich in meiner Vor-Unfallzeit (und das waren immerhin 57Jahre) nicht im mindesten geahnt habe was bei einem eventuellen Unfall mal auf mich und meine Familie zukommt. Ich habe nur immer brav, teilweise über 30 Jahre meine Versicherung bezahlt.
Damit meine ich Hauptsächlich den Ärger mit den Versicherungen...für meinen blöden Unfall :eek: kann ich nur mich verantwortlich machen.

So, nun werde ich mich noch eine Stunde in die Sonne setzen (bei uns scheint Sie:) ) dann gehts mir auch wieder besser.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

lass dich nicht mürbe machen, wart erst mal das Gutachten ab. Zwischenzeitlich lass dir die Sonne auf den Bauch scheinen. Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Gruß Jens
 
Puv.

Hallo Kai-Uwe, bei mir genau der gleiche fall
unfall über 1 jahr zurück.
GA jetz bekommen 90%.#
PUV. erstattet für 20% und beruft sich auf die 3 jahresfrist.
ist auch alles im Rahmen der AUB richtig.
aber: du kannst zu deinen 20% einen vorschuß evtl. auf die Gesamtinv. beanspruchen. dann haste bißchen mehr....
aber ansonsten wie ich - warten. und du mußt nachher nichts zurück zahlen und kannst ja jetzt mal in urlaub fliegen von dem Geld......
LG. Eye
 
Hallo Kai-Uwe,

da die AUB unterschiedlich sind, wäre ein genaues zitieren deiner AUB hilfreich.

Sieh bitte nach, ob du aus den verschiedenen Ziffern deiner AUB ähnliches zusammenstellen kannst:

Wenn der Gutachter eine Invalidität von über 50 % feststellt, hat der Versicherer
Unfall-Rente zu zahlen, rückwirkend ab dem Monats, indem sich der Unfall ereignet hat.

Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt, dass eine vorgenommene Neubemessung – innerhalb der Dreijahresfrist - ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.

Gruß
Luise
 
Hallo Eye,

wenn ich Kai-Uwe richtig verstanden habe, fragt er wegen einer Unfall-Rente auf die du wohl keinen Anspruch hast.

Wenn das Erstgutachten 90% ergibt und der Versicherer 20 % anerkennt, würde ich von dem erhaltenem Geld nicht in Urlaub fliegen oder anderweitig auf den Kopf hauen! Verwahr das Geld, du wirst es noch brauchen um weitere 70 % zu bekommen.

Gruß
Luise
 
Danke :D Luise wieder einmal eine verständliche klare Antwort,

meine: AUB2000Plus:)

Hallo Eye,
ich bin schon froh wenn ich eine Nacht gut schlafen :D kann...an Urlaub können und wollen wir überhaupt nicht denken. Wir müssen unser Geld sehr gut einteilen und wissen ja auch nicht was noch kommen wird.
bei uns ist ein neues Problem dazu gekommen (ich werde mal im Cafe fragen ob jemand einen Rat hat.)

Dankeschön:)
Liebe Grüße Kai-Uwe
 
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