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12 Mai 2010
Beiträge
1
Hallo zusammen, ich bin hier neu und hoffe, eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Hier ersteinmal meine persönliche Situation: Ich hatte in 04/2009 einen Skiunfall ohne Fremdeinwirkung und habe mir dabei die Rotatorenmanschette gerissen (2 Sehnen). Unfallversicherung wurde von mit sofort informiert. Trotz OP und Reha ist ein Dauerschaden zurückgeblieben. Es hat auch bereits ein Gutachtertermin (von der PUV beauftragt) bei meinem operierenden Arzt stattgefunden. Dieses Gutachten habe ich nicht zu Gesicht bekommen. Nun habe ich von meiner PUV Geld überwiesen bekommen, jedoch kann ich nicht beurteilen, ob diese Summe zu gering ist oder nicht? Es fand seitens der PUV folgende Berechnung statt: Versicherungssumme x Gliedertaxe 70% - dann hat die PUV eine Funktionsbeeinträchtigung in Höhe von 2/10 festgelegt - dies ergab die ausgezahlte Summe. Mir stellt sich nun die Frage, sind 2/10 korrekt (gefühlt ist meine Einschränkung höher)? Wie kann ich vorgehen, um dies zu hinterfragen? Hat jemand mit ähnlichem Karnkheitsbild schon Erfahrungen gemacht? Wäre super, wenn jemand mir Klarheit verschaffen kann.
 
Hallo gwb,

dann mach doch von deinem Recht gebrauch, jährlich bis max. 3 Jahre ab Unfall eine erneute Begutachtung zu fordern.

Ob die von der PUV oder dem Gutachter angegebenen 2/10 hoch genug ist, kann ich nicht einschätzen.

Wenn du bei der Versicherung höflichst anfragst, bekommst du bestimmt eine Kopie des Gutachtens. Ich hatte damit nie Probleme.

Gruß Jens
 
Hallo grelliwolliballa,

wie Jens schon schreibt, hast Du diese 3 Jahre Zeit...

Was sagt Dein Arzt zu der Bewertung? Suche das Gespräch mit ihm. Dein Krankheitsbild kann "alles oder nichts" bedeuten. Wie sollen wir von hier sehen oder ahnen was Du für Einschränkungen hast? 2/10tel wofür?

Mir wurden bisher auch immer die Gutachten zugeschickt. Wer freundlich fragt dem kann geholfen werden...

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo grelliwolliballa,
wie schon von jens und Max01 gesagt, die PUV soll dir eine Kopie des GA zukommen lassen.
Schau dann nach ob dein Gutachter auch die Gliedertaxe ermittelt hat oder ob er nur eine Diagnose abgeben sollte.
Wenn er nur nach einer Diagnose gefragt wurde, hat die PUV die Gliedertaxe selbst ermittelt,(war bei mir so die PUV hat meinen Arzt nur nach einer Diagnose gefragt und ob die Folgeschäden auch Folge des Unfalls ist). Die Gliedertaxe ermitteln dann Hauseigene Mediziner.(meist zum Vorteil der PUV)

Darum lieber die Höhe der Gliedertaxe von einem Arzt deines Vertrauens kontrollieren lassen.

VG Rotti
 
Hallo grelliwolliballa,
ich habe selbst einen Folgeschaden an meiner Schulter und bin aus diesem Grund seit Monaten auf der Suche nach einer bemessung der Gliedertaxe.
Bin Heute auf folgendes BGH-Urteil gestossen das ich sofort meinem Anwalt zukommen ließ.
http://dejure.org/dienste/internet2...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=42363&pos=0&anz=1
(ich Hoffe der Link funktioniert.)
Vielleicht hilf dir das Urteil bei deiner überprüfung etwas weiter
VG Rotti
 
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