Guten Abend an alle, ich bin neu hier und hätte da auch mal eine wichtige Frage.Muss das PUV Gutachten eigentlich auch neurologische Schäden anerkennen ? Ich hatte einen Arbeitsunfall bei dem der linke Zeigefinger amputiert werden musste.Im BG Gutachten stand es bestehe eine erhebliche Beeinträchtigung des linken Unterarms.Müsste das die PUV nicht eigentlich auch berücksichtigen? Wir haben irgendwie einen unfähigen Anwalt der von der Versicherung 100 Prozent fordert ( für was ist mir schleierhaft) Es würde mich freuen wenn jemand etwas darüber wüsste .LG Moguz