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Moguz

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Registriert seit
21 Juni 2012
Beiträge
3
Guten Abend an alle, ich bin neu hier und hätte da auch mal eine wichtige Frage.Muss das PUV Gutachten eigentlich auch neurologische Schäden anerkennen ? Ich hatte einen Arbeitsunfall bei dem der linke Zeigefinger amputiert werden musste.Im BG Gutachten stand es bestehe eine erhebliche Beeinträchtigung des linken Unterarms.Müsste das die PUV nicht eigentlich auch berücksichtigen? Wir haben irgendwie einen unfähigen Anwalt der von der Versicherung 100 Prozent fordert ( für was ist mir schleierhaft) Es würde mich freuen wenn jemand etwas darüber wüsste .LG Moguz
 
Puv

Hallo Moguz,

die Gliedertaxe sagt ja deutlich was es beim Verlust eines Fingers gibt.

Wenn Du darüber hinaus noch weitere Beeinträchtigungen hast, dann muß dass auch mit einfließen.

Aber Du schreibst nicht, wann der Unfall war. Da das aus Zeitgründen und der damit verbundenen Fristen schon eine Rolle spielt, wäre es wichtig zu wissen,
wie bislang der Ablauf bei Dir war.

Normalerweise werden Dauerschäden bei der PUV nach 15 Monaten ärztlich zu bescheinigen sein mit der Folge, dass darauf hin in der Regel von der Versicherung ein GA angefordert wird.

Mit dem Ablauf zum dritten Unfalljahr findet dann eine weitere Begutachtung statt um dann letztmalig feststellen zu können, welche Dauerschäden vorliegen und reguliert werden müssen. Du kannst auch GA erstellen lassen.

Die letzte Begutachtung sollte immer so gelegt sein, dass das Ende des dritten Unfalljahres ( Unfalltag ) nicht überschritten wird.

Wichtig hierbei sind bitte immer die sogenannten Versicherungsbedingungen genau zu kennen.

Schreibe doch etwas mehr zum Hergang und zur Entwicklung, damit Dir hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden werden kann.
 
Puv

Hallo Reickja, danke für Deine schnelle Nachricht ! Der Unfall war im Dezember 2010. Mein linker Zeigefinger wurde in einer Maschine eingeklemt und zerquetscht.Er musste dann amputiert werden,bis zum Handteller. Somit wurde auch der Mittelfinger in Leidenschaft gezogen,sowie eine starke Muskelminderung des Unterarmes.Das geht aus dem BG Gutachten hervor. Ich bekomme 30 Prozent davon 20 neurologisch,aber wird das auch die Puv anerkennen ? Wie gesagt mein Anwalt ist absolut unfähig,er hat nicht mal Krankenhaustagesgeld oder Genesungsgeld beantragt.LG Moguz
 
Zuletzt bearbeitet:
Verlust Zeigefinger

Hallo Moguz,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

Bei dem Verlust des Zeigefingers muss die PUV auf jeden Fall lt. Gliedertaxe
100 % Zeigefinger = 10 % der Versicherungssumme/Invaliditätssumme bezahlen.

Dieses ist Dir ganz sicher.

Nachdem auch Dein Mittelfinger in der Funktion beeinträchtigt ist, auch somit
Hand und Arm, kann es sein, dass ein Gutachter nach dem Handwert oder nach dem
Armwert (70 %) die Invalidität bemisst.

Es könnte also sein, dass bei der Invaliditätsbemessung nach Armwert berechnet wird.

Dies könnte so aussehen: Invalidität Arm (70%) Einschränkung zu vielleicht
2/10 (dies wäre 14 % Invalidität) od. ev. 5/20 (dies wäre 17,5% Invalidität).

Deine von der PUV zu entschädigente Invalidität beträgt auf jeden Fall mehr als
10 % (Lt.Gliedertaxe Verlust Zeigefinger).


Viele Grüße

Meggy
 
Puv

Ihr seid echt super,danke! Das macht mir wieder ein bisschen Mut ,ich weiß zwar das BG und Puv anders rechnen aber nicht in wie weit diese neurologischen Schäden mit einbezogen werden.Ich würde mich sehr über weitere Erfahrungsberichte freuen,werde aber auf jeden Fall über Neuigkeiten berichten damit ich dann vielleicht anderen helfen kann die sich in meiner jetzigen Situation befinden !
 
Hi Moguz,

wünsche dir alles Gute.

Reickja wies dich auf die 15-Monatsfrist hin. Du schreibst Dezember 2010.

Sind deine Gesundheitschäden innerhalb von 12 Monaten ärztlich festgestellt worden /wird so sein) und auch innerhalb der 15 Monate bei deiner Unfallversicherung eingereicht worden?

Worauf Reickja dich hinwies ist essentiell; nur dann greift die PUV!

Hat die Unfallversicherung vor Ablauf dieser 15-Monate auch Kenntnis (schriftlich) davon erhalten, dass bei dir ein Schaden an den Nerven vorliegt?

"Wie gesagt mein Anwalt ist absolut unfähig,er hat nicht mal Krankenhaustagesgeld oder Genesungsgeld beantragt."

Womit war er denn beauftragt? Schadenersatz oder/ und PUV? Ich habe auch zwei Aufträge unterschreiben müssen. Mein Anwalt glänzt (naja) auch nur dadurch, dass er das macht wofür er beauftragt wird. Mag ja angehen... aber den kostenlosen Hinweis, dass bei einem schwerem Gesundheitsschaden, man prüfen sollte, ob man eine PUV hat... wäre netter Service.

gruß,

w124
 
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