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PUV fordert nach 2. Gutachten Geld zurück

Lujo

Neues Mitglied
Registriert seit
23 März 2010
Beiträge
9
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.
Folgendes Problem.
Ich hatte im Juni 2009 einen Unfall in meinem Garten. Mein rechter Oberarm ist gebrochen und wurde mit einem Marknagel fixiert. Im Oktober mußte ich laut meiner PUV zum Gutachter. Sie haben mich zum gleichen Arzt geschickt, der mich auch operiert hatte. Es war in der Unfallklinik in Murnau.
Es wurde bei diesem Gutachten 1/4 Funktionsminderung festgestellt. Eine Bessereung ist nicht zu erwarten hieß es am Ende des Gutachtens.

Auf Grund einer Verschlechterung in meinem Arm, habe ich ein weiteres Gutachten angefordert, was in der 3 Jahres Frist noch möglich ist.
Dies war jetzt im Januar 2012. Heute bekam ich das Gutachten und ich viel aus allen Wolken.:mad:

Ich soll zu viel ausgezahltes Geld wieder zurück überweisen, da in dem Gutachten vom Oktober 2010 ein Schreibfehler aufgetreten sei.
Die Funktionsminderung sei jetzt nur noch 1/10 .
Der Arzt bestätigte mir (leider nur mündlich) das es etwas schlechter ist wie beim ersten Gutachten, aber ich solle mir nicht zu viel erwarten.
Habt ihr so etwas schon mal gehört? Ich habe soeben meinen Rechtschutz informiert und es wird sich nun darum gekümmert.
Gibts irgendwelche Tipps, wie ich verfahren soll, oder wie ich weiter vorgehen soll?

Bedanke mich jetzt schon für jeden Tipp.

Lujo
 
Rückforderung PUV

Hallo Lujo,


das ist ja ganz übel !

Du hattest Deinen Unfall ja schon in 2010 unter der Rubrik "Freizeitunfall mit
Personenschaden" Thema "Leistung der PUV nach Oberarmbruch" geschildert

http://www.unfallopfer.de/forum/search.php?searchid=540721

Hast Du das Gutachten von Oktober 2010 und das von Januar 2012 vorliegen?

Wo, oder bei was soll der Schreibfehler sein ? hat das die PUV erläutert.

Vielleicht ist das 2. Gutachten nicht richtig!

Der Arzt sagte, dass es etwas schlechter ist, hat er das Ergebnis des Gutachtens
oder die Beweglichkeit des Armes gemeint.

Mach Dir jetzt mal noch keine grosse Sorgen, vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit
eine Rückzahlung abzuwehren.

Bitte antworte.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,
ich hab die Gutachten bei mir.
Wie gesagt, beim ersten Gutachten kam 1/4 Funktionsmiderung heraus und jetzt soll es 1/10 sein. Ich denke, das die PUV das als den Schreibfehler meint.
Ich hab das heute mit meinem Hausarzt schon besprochen (ist ein Freund von mir) er hat gemeint, das man sich bei 1/4 und 1/10 schlecht verschreiben kann und sollte es 1/14 sein, hat er es bis jetzt noch nicht gehört
Der Gutachter meinte, daß meine Beweglichkeit etwas schlechter geworden ist und dann meinte er, daß ich aufgrund des eben gemachten Gutachtens mir nicht so viel Hoffnung machen soll - ein Zuckerl könnte es noch sein.
Was immer er auch meinte, aber das ist echt der Hammer.

Ich habe bereits meinen Rechtschutz eingeschaltet, ist nicht von der gleichen Versicherung.

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Stehe gerne für weiteren Austausch zur Verfügung.

Viele Grüße
Lujo
 
Hallo Lujo,

Habe deine Anfrage in einen eigenen Thread verschoben. Damit ist die Chance auf mehr Antworten größer.

Gruß
Joker
 
Hallo Lujo,

zwei Hinweise dazu:


  1. beide GA vergleichen; welches ist näher an der Realität, das spräche dann für die Richtigkeit.
  2. hast Du das erhaltene Geld überhaupt noch? Es gibt den rechtlichen Zu-/Umstand der Entreicherung.
    Dazu müsste Dir aber ein Fachmann (RA) etwas sagen.


Gruss


Sekundant
 
Hallo Lujo,

1/14 (Armwert 70 %) wären 5 % Invalidität

1/10 (Armwert 70 %) wären 7 % Invalidität

wenn der Gutachter meinte, dass die Beweglichkeit etwas schlechter geworden
wäre.............. und ein Zuckerl (= Kleinigkeit) (den Ausdruck kenne ich durch
meine Schwiegermutter, kam aus Franken) dann könnte die Erklärung Schreibfehler
sogar vielleicht stimmen.

Vergleiche die Gutachten in Bezug auf die Grad-Angaben bezüglich

Abduktiuon
Anteversion
Außenrotation

Wenn Du nicht ganz zurechtkommst stelle die Messergebnisse hier ein.

Mein Oberarm ist auch gebrochen und mit einer winkelstabilen Platte und 7 Schrauben
versehen (seit mehr als 4 Jahren). Fachbegriff: Subkapitale dislozierte Humeruskopffraktur.


Viele Grüße

Meggy


N.B. die Hinweise von "Sekundant" unbedingt beachten
 
Danke für eure Informationen, werde so schnell wie möglich mich mit dem melden, was Ihr für mich in den Beitrag gestellt habt.

Viele Grüße
Lujo
 
Hallo,
hab jetzt beide Gutachten vor mir liegen und werde einfach die Meßdaten aus dem Messblatt mal hier eintragen:

Untersuchungstag: 21.09.2010

Arm seitw./körperw. Rechts 160° Links 170° / Rechts 20° Links 20°

Arm rückw./vorw. Rechts 30° Links 40° / Rechts 160° Links 170°

Arm ausw./einw Rechts 30° Links 50° / Rechts 80° Links 80°
drehen Oberarm
anliegend

Untersuchungstag: 10.01.2012

Arm seitw./körperw. Rechts 150° Links 170° / Rechts 20°n Links 20°

Arm rückw./vorw. Rechts 20° Links 40° / Rechts 150° Links 170°

Arm ausw./einw Rechts 20° Links 40° / Rechts 80° Links 80°
drehen Oberarm
anliegend

Wie schon erwähnt, war es der rechte Oberarm den ich mir am 05.07.2009 gebrochen habe.

Jetzt hab ich noch ein kleines (oder doch großes) Problem.
Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte ich meinen Rechtschutz bei der Allianz, seit 2011 bin ich nun bei ROLAND Rechtuschutz versichert.
ROLAND sagte mir, das der Unfall noch bei der Allianz zu melden ist, da er 2009 erfolgte. Die Allianz sagte nun, das es sich bei dem letzten Gutachten vom 10.01.2012 ein Fall für die ROLAND Rechtschutz sei.
Rechtlich habe ich laut ROLAND eine Nachmeldefrist von 3 Jahren, so das nicht das Gutachten entscheidend ist, sondern der Unfalltag.

Ein schöner Schei.......

Ich hoffe, ich kann mit diesen Ausführungen etwas Licht ins dunkle bringen.

Vielen Dank schon mal im Voraus, für Eure Hilfestellung.

Gruß
Lujo
 
Hi,

ich bin auch bei der Roland.

Es ist richtig, die Roland (wie auch jede andere Rechtsschutz), sagt das man die Sache nur zahlt wenn es in der Versicherungszeit passierte. Die Versicherung
vor der Roland ist also für die Zahlung verantwortlich. Du musst dich also
mit der Allianz auseinandersetzen. Ich denke aber fast, das die Allianz es auf
eine Gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt. Also reich frühzeitig Klage ein, ansonsten heisst es aussitzen.

Viele Grüße
 
Hallo Quack-BLN,
die Roland hat mit der 3 Jahresfrist schon recht. Die RS versuchen den Eintritt der Rechtssache zu verschieben.
Ich hatte bei mir den gleichen Fall aber mein Anwalt hat die Angelegenheit mit einem Schreiben schnell klar gestellt.
Der Schadenseintritt war in Sachen BG die Ablehnung des Widerspruches 18 Monate nachdem ich die Vers. gekündigt habe.
Also innerhalb der 3 Jahre danach und die Vers. bezahlt auch die Gutachten. Wenn nicht anders mußt Du dir einen Anwalt nehmen, der das für dich regelt.
LG Wolfgang
 
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