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anstru

Neues Mitglied
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27 Sep. 2017
Beiträge
1
Guten Tag,

am 24.10.2014 hatte ich einen schweren Sportunfall.

Diagnose: Laterale Tibiakopfmehrfragmentfraktur rechts
Therapie: offene Reposition, winkelstabile Plattenosteosynthese lateraler Tibiakopf (AxSos 4.0 Strahl), allogene Spongiosaplastik (Hüftkopf Knochenbank), Außenminiskusrefixation

In der Folge hat sich das Tibiaplateaus abgesenkt "... mit ausgeprägtem residuellen knöchernen Defekt der Gelenkflächen mit Stufenbildung von maximal etwa 1 cm". Das Metall verbleibt bis auf Weiteres im Kniegelenk.

2 1/2 Jahre nach dem Unfall wurde ein zweites Rentengutachten durch die zuständige Berufsgenossenschaft beauftragt. Hier kam der Arzt zu der Einschätzung, dass die MdE auf 30 % (bisher 20 %) festzusetzen ist.

Begründung für die 30 %:
Als Folge der stattgehabten lateralen Tibiakopffraktur mit in der Nachfolge aufgetretener partieller Peroneusparese (Schädigung der Nerven) bestehen noch an Unfallfolgen:
Deutliche Bewegungseinschränkung des rechten Kniegelenks mit lateraler Bandinsuffiziens (0-0-100)
Deutliche Bewegungseinschränkung des rechten Sprunggelenks bei deutlicher Kraftminderung der Fußhebung und verbliebener Dysästherie im Fußaußenrand sowie Fußsohlenbereich
Deutliche Muskelminderung von 3 cm im Oberschenkelbereich
Gefühlsempfindungsstörung an der Außen- und Unterfläche des rechten Fußes

Am heutigen Tag erfolgte eine weitere Begutachtung. Diese wurde veranlasst durch die private Unfallversicherung vor Ablauf von 3 Jahren nach dem Unfallereignis. Die eigentliche Begutachtung verlief recht skurril. Ohne nähere Untersuchung erfolgte die Anamnese durch Befragung. Wie auch immer.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang:
Hat jemand eine vergleichbare Verletzung erlitten und
1) Erfahrungen mit der Festsetzung des Grades der Invalidität im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung gemacht?
2) und daraufhin einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (evtl. mit dem Zusatz "G") gestellt?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Andreas
 
Hallo Anstru,

es wird schwer werden genau die selbe Verletzung zu finden! Wie genau ist denn die Begutachtung abgelaufen? Wenn du schon ein Gutachten mit 30% vorliegen hast ist das schon mal ein Anhaltpunkt! Schreibe dir alles sauber auf über die Begutachtung, vielleicht sind später Anhaltspunkt die du brauchen kannst.

Kleiner Tip wenn das PUV Gutachten stark abweicht, gleich Fa. Rechtsanwalt. PUVs neigen zu getreuen Gutachtern.

MfG


GSXR
 
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