PUV erstes Gutachten war erst nach 3 Jahren, Gericht nur Erstbewertung nach 18 Monate - Erfahrungen?

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo an Alle,

außergerichtlich war das erste Gutachten durch die PUV erst nach Ablauf von 3 Jahren. Dadurch konnte ich keine Neubegutachtung beantragen innerhalb der Frist von 3 Jahren. Das Gericht/Richterin hat nun eine Erstbegutachtung nach 18 Monaten angesetzt.

Weiß jemand, wie man hier noch eine weitere Nachbegutachtung nach der Frist von 18 Monaten erwirken kann?
Weiß jemand, ob man eine prognostische Einschätzung, z.B. wie bei einer Kniearthrose, geltend machen kann, da der "Endzustand" ja noch nicht erreicht ist?

Viele Grüße
Helios
 
Hallo @Helios,
Die Feststellung der Invalidität hat bis 18 Monate nach Unfall zu erfolgen. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine Invalidität vorlag fehlt es an der Grundlage für die Forderung nach Invaliditätsleistungen. Schaue bitte in Deinen Versicherungsvertrag, dort ist dann genau definiert, bis wann eine genaue Bezifferung des Invaliditätsschadens möglich ist und wer dazu Feststellungen beauftragen kann.
Um die Versicherung vor nie enden wollendern Forderungen zu schützen gibt es Fristen, bis wann die ärztlichen Feststellungen erfolgen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

genau, das ist auch alles richtig bei mir verlaufen. Invalidität wurde ärztlich innerhalb der Frist bescheinigt.

NUR die Versicherung hatte dann einen Gutachter vorgeschlagen, der Gutachter wollte nicht und schließlich wurde das Gutachten im Auftrage der Versicherung erst 3 Jahre später erstellt und so hatte ich kein Gutachten im Auftrage der Versicherung das ich hätte prüfen können innerhalb von 3 Jahren und wo ich dann eine Nachbegutachtung hätte beantragen können. Das Gutachten der Versicherung fiel extremst niedrig aus, und da es keine außergerichtliche Einigung gab, wurde eine Klage eingereicht und das Gericht hat jetzt nur eine Erstbegutachtung nach 18 Monate in Auftrag gegeben und meine Frage ist, ob sich jemand mit so einem Fall auskennt?

Viele Grüße
Helios
 
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