Hallo,
ich hatte vor 3,5 Jahren einen schweren Autounfall (Wegeunfall). Von der BG wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die ich meiner PUV weitergeleitet habe. Diese wollte kein eigenes Gutachten in Auftrag geben, sondern anhand der BG-Gutachten entscheiden.
Das letzte orthopädische Gutachten wurde noch innerhalb der 3-Jahresfrist erstellt, wird aber nun von der PUV nicht anerkannt, da in diesem Gutachten nach deren Meinung ein Unfallzusammenhang eines Bandscheibenvorfalls in der BWS und eines Knieschadens nicht ausreichend kausal begründet wird. Nach Ansicht ihres beratenden Arztes wären dies nur Hypothesen.
Nun bietet die PUV mir an, dass ein erneutes unfallchirurgisches Gutachten im Auftrag der PUV nach Ablauf der 3-Jahresfrist diesen Zusammenhang noch mal überprüfen soll.
Ist es ratsam, einem solchem Gutachten zuzustimmen? Habe ich danach noch die Chance zu klagen (und Recht zu bekommen), wenn der Gutachter ein "versicherungsfreundliches" Gutachten erstellt, was dem vorherigen Gutachten widerspricht?
Vielleicht hat von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben? Wäre für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße
tbrown
(sorry, war glaub ich erst im falschen forum)
ich hatte vor 3,5 Jahren einen schweren Autounfall (Wegeunfall). Von der BG wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die ich meiner PUV weitergeleitet habe. Diese wollte kein eigenes Gutachten in Auftrag geben, sondern anhand der BG-Gutachten entscheiden.
Das letzte orthopädische Gutachten wurde noch innerhalb der 3-Jahresfrist erstellt, wird aber nun von der PUV nicht anerkannt, da in diesem Gutachten nach deren Meinung ein Unfallzusammenhang eines Bandscheibenvorfalls in der BWS und eines Knieschadens nicht ausreichend kausal begründet wird. Nach Ansicht ihres beratenden Arztes wären dies nur Hypothesen.
Nun bietet die PUV mir an, dass ein erneutes unfallchirurgisches Gutachten im Auftrag der PUV nach Ablauf der 3-Jahresfrist diesen Zusammenhang noch mal überprüfen soll.
Ist es ratsam, einem solchem Gutachten zuzustimmen? Habe ich danach noch die Chance zu klagen (und Recht zu bekommen), wenn der Gutachter ein "versicherungsfreundliches" Gutachten erstellt, was dem vorherigen Gutachten widerspricht?
Vielleicht hat von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben? Wäre für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße
tbrown
(sorry, war glaub ich erst im falschen forum)