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PUV - Endabrechnung eines Auges

herbert12

Nutzer
Registriert seit
15 Juni 2007
Beiträge
4
Vielen Dank für dieses schöne Forum. Ich habe schon vor einem Jahr - nach meinem Unfall - viele Informationen rauslesen können. Leider finde ich heute keine passende Antwort und bitte Euch um Hilfe.

lt. GA habe ich eine Verminderung der Sehschärfe auf 0,4; nach Tab. AUB 88 ergibt sich eine MdG von 6/25.

Die Versicherung bestätigt eine Invalidität von 14,4% (verbessserte Gliedertaxe, ein Auge mit 60%).

Wo ist mein Denkfehler?

Ich dachte: 100% (Wert vor Unfall) - 40% (Restsehschärfe) ergibt 60% Schaden. Dies mit Faktor 0,6 (Gliedertaxe) ist eine Invalidität von 36%

Viele Grüße aus dem hohen Norden

PS: Wie lange habe ich Zeit, gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen? - falls ich hier richtig denke.
 
Hallo Herbert,

Deine Denkweise ist falsch. Du hast 6/25 tel von 60% nach Gliedertaxe. Dies ergibt: 6:25x60%= 14,4 %. Ob Deine Invalidität richtig ist, kann Dir nur ein anderer Arzt sagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo herbert12,

nach Tab. AUB 88 ergibt sich eine MdG von 6/25.

Mir ist eine solche Tabelle in der AUB 88 nicht bekannt, wo für Restsehschärfen eine MdG ausgewiesen ist. Kannst Du dazu näheres schreiben?

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen?

Wogegen willst Du Widerspruch einlegen, gegen die gutachterliche Feststellung (Restsehschärfe 0,4) oder gegen die Bewertung 6/25?

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. AUB 88, § 11, V.

Gruß
Luise
 
Ich danke für die schnellen Antworten.

Das Gutachten ist folgend formuliert:

"Auf Grund des Unfalls besteht bei der Patientin am linken Auge eine parazentrale Hornhautnarbe, die zu einer Verminderung der Sehschärfe auf 0,4 führte. Nach Tab. AUB 88 ergibt sich hieraus eine Minderung der Gebrauchsfähigkeit von 6/25."

6/25 sind nach meiner Berechnung nur 24% Schaden [und nicht wie von mir angenommen 60]; da bei der Abrechnung der Versicherung dieser Wert mit 60% (Wert eines kpl. blinden Auges) multipliziert wird und ihr Ergebnis 14,4% ist.
 
Hallo herbert12,

in der AUB 88 gibt es keine Tabelle die bei einer Verminderung der Sehschärfe auf 0,4 eine Minderung der Gebrauchsfähigkeit von 6/25 festlegt.

Wenn die Restsehschärfe 0,4 (4/10) beträgt, ist die Funktionsbeeinträchtigung 6/10

Bei Funktionsunfähigkeit eines Auges ist in Deiner verbesserten Gliedertaxe ein Invaliditätsgrad von 60 % vereinbart.

6/10 von 60 % sind 36 % Invalidität.

Gruß
Luise
 
Danke für die Info, Luise.

Also habe ich das vom Prinzip richtig verstanden. Ich werde ein Schreiben an die Versicherung aufsetzen, um mal höflichst nachzufragen.

Liebe Grüße
 
Liebes Team,
gestern Nacht habe ich das Schreiben an die Versicherung gefaxt und heute finde ich die gesuchte Tabelle im Internet.
Für alle Interessierten:http://books.google.de/books?id=KbL...=book_result&resnum=8&ct=result#PRA1-PA239,M1

Auf Seite 242, Tab.7.5 erfährt man alles über die MdG eines Auges. In meinem Fall sind ein Restvisus von 0,4 die erwähnten 6/25; d.h. 24% ( x 60%) = 14,4% Invalidität.

Ich habe jedoch auch was von einem "Brillenzuschlag" gelesen; hat jemand von Euch damit Erfahrung? Den hat mir meine Versicherung doch glatt unterschlagen.

Liebe Grüsse aus dem hohen Norden
 
Hallo herbert12,

hast Du denn die Anwendung dieser Tabelle oder einen möglichen Brillenzuschlag/ -abschlag mit dem Versicherer vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Herbert12,
ich würde nicht so schnell aufgeben. Erstens ist dieses Buch nur eine Meinung zur Beurteilung und stammt aus der Feder der Versicherungswirtschaft selbst und zum Zweiten solltest Du mit Deinem Augenarzt sprechen, ob er diese Beurteilung auch so absolut treffen würde.
Also nicht gleich einen Rückzieher machen. Habe bisher erlebt, dass drei Ärzte mindestens vier Meinungen zur gleichen Frage haben.

Gruß von der Seenixe
 
restvisus und gliedertaxe

Ich verstehe auch die Berechnung nicht so ganz, bei mir ist am freitag das gutachten und die mitteilung von meiner Versicherung gekommen. Demnach habe ich noch einen restvisus von 0,25 und starke blendempfindung und kann demnach im dunkeln nicht mehr auto Fahren, ebenso habe ich immer noch Kopfschmerzen(der unfall war im Januar) jetzt schreibt der arzt 13/25 des vollen gebrauchswertes . und als abschlusssatz schreibt er: ein IG von 22% sird zum ende des 3. Unfalljahres voraussichtlich nicht unterschritten .Tja und nun komme ich mit den zahlen so gar nicht mehr klar... wie kommt er bei 13/25 auf 22%?

ach ja und vielen Dank für eure Aufnahme hier ins Forum
lg maren
 
Hallo Maren und Willkommen,

da kennt Dein Gutachter wohl die Gliedertaxe Deiner Unfallversicherung?

Also, wenn Du in Deine Bedingungen ev. verbesserte Bedingungen schaust dann steht da ein Wert für den Verlust oder völlige Gebrauchsunfähigkeit (Auge).

Die Prozente die da für das Auge stehen nimmst Du, teilst diese durch 25 und nimmst diesen Wert dann mal 13.
Dann hast Du die Prozente, auf die Du von Deiner Invaliditätssumme berechnen kannst.

Die 22 % die voraussichtlich zum dritten Jahr nicht unterschritten werden, ist eine Prognose in wie weit sich Deine Sehfähigkeit noch verändern wird.
Kopfschmerzen sind schwer objektivierbar, solten allerdings berücksichtigt werden.
Passe auf, wenn Du bei Ärzten bist, das das immer dokumentiert wird und in Zusammenhang mit der Sehbeeinträchtigung steht.
 
Hallo Bajarchen,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

In den meisten Gliedertaxen wird Auge mit 50 % bewertet.

Die durch Gutachter festgestelle Beeinträchtigung beträgt aktuell 13/25 das entspricht 26 % Invalidität.

Zum Ende der 3. Unfalljahres schätzt der Gutachter 22 % Invalidität, er geht davon aus, dass sich
das Auge nur auf maximal 11/25 verbessern könnte.

Rechnungen:

50 : 25 x 13 = 26 % Invalidität
50 : 25 x 11 = 22 % Invalidität

Die PUV wird dem Text des Gutachtens entsprechend nicht mehr als 22 % Deiner Versicherungssumme
an Dich auszahlen.

Wenn die PUV tatsächlich jetzt 22 % zahlt ?
Warte mal noch ab.

An Deiner Stelle würde ich dann schon jetzt ein weiteres Gutachten zum Ende des dritten Unfalljahres
von der PUV verlangen.


Viele Grüße

Meggy
 
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