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PUV - bitte Hilfe!

Dobi

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Apr. 2007
Beiträge
16
Ort
Österreich
Hatte am 13.03.2005 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. (Fersenbeinbruch)
Meine private Unfallversicherung zahlte mir voriges Jahr 12,5 % von angenommenen 25 % Invalidität vom BEINWERT aus. (Damals wurde kein Gutachten gemacht)

Jetzt war ich vor 3 Wochen beim Gutachter der Versicherung. Habe gestern das Ergebnis bekommen. Invalidität 30 %.

Jetzt berechnet aber meine Versicherung die 30 % vom FUSSWERT! Abzüglich der 12,5 % welche ich ja schon voriges Jahr erhalten habe. (allerdings Beinwert)

Ist das korrekt?

In JÄnner fallen noch OP´s an. Meine Versicherung will aber eine Unterschrift, dass ich auf weitere Forderungen verzichte. Die OP fällt aber noch in die 3-Jahresfrist.

Was soll ich tun?

Beinwert ist bei mir 70 %, Fußwert 50%.

Bitte um Antworten.

Danke
 
Hallo Dobi,

ich würde die Versicherung fragen, warum sie zu der veränderten Bewertung kommen. Was hat denn der Gutachter geschrieben? Fuß oder Beinwert?
Hast Du das Gutachten vorliegen?
Warum wurde das Gutachten vor Ablauf der Frist angefertigt?

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort!
Das Gutachten habe ich nicht, werde es aber anfordern.
Warum jetzt schon ein Gutachten erstellt wurde? Keine Ahnung.

Dobi
 
Hallo Dobi,

ich würde an deiner Stelle auf keinen Fall auf weitere Forderungen verzichten. Teile der Versicherung mit, dass du auf Grund einer weiteren OP das Recht auf eine Begutachtung vor Ablauf der 3-Jahresfrist wahrnimmst. Beachte dort die Fristen deiner AUB
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Wenn dir das Gutachten vorliegt, poste hier mal was drinsteht.

Bei mir hatte die PUV auch jährlich ein Gutachten anfertigen lassen, da brauch man sich keine Gedanken zu machen. Die versuchen nur schnellstmöglich über deine Verzichtserklärung über weitere Forderungen aus der Sache herauszukommen. Die wissen doch auch nicht ob nach der nächsten OP eine Besserung oder Verschlechterung herauskommt, und du dadurch evtl. noch Ansprüche haben könntest.

Frag mal bei der PUV nach, ob du bei sinkender Invalidität Geld zurückerstatten müsstest. Lass dir dazu auch gleich die entsprechende Grundlage mitteilen. Bei mir hatten sie auch mal was über Rückzahlungen bei sinkender Invalidität geschrieben, aber in den AUB stand nichts davon.


Gruß Jens
 
Hallo Dobi,

was Du da schreibst

Jetzt berechnet aber meine Versicherung die 30 % vom FUSSWERT! Abzüglich der 12,5 % welche ich ja schon voriges Jahr erhalten habe. (allerdings Beinwert)

würde bedeuten:

(30 % vom Fußwert 50 % = 15 %) minus (schon erhaltener 12,5 % vom Beinwert 70 % = 8,75 %) = 6,25 % noch zu erbringende Versicherungsleistung.

Was hat Dir der Versicherer genau angeboten ?

Gruß
Luise
 
Vielen Dank Jens!

Eine sinkende Invalidität wird bei nicht sein, eher eine Verschlechterung (Versteifung der Gelenke, immer mehr Bewegungseinschränkung)

Werde mir mal gleich das Gutachten zukommen lassen.

lg Dobi

Hallo Louise!

Hier die genaue Aufstellung:

Unfallinvalidität ab 01 % - 60.000
Verlust eines Unterschenk/Fuß 50 % - 30.000
Einschränkung laut Arztbefundli 30 % - 15 % 9.000 Euro

9.000 Euro minus den schon vor einem Jahr bezahlten 5.250 Euro (das waren die 12,5 % von 25 % angenommener Invalidität vom Beinwert - 70%) ergibt eine Auszahlungssumme von 3.750 Euro plus natürlich Abfindungserklärung.

Noch eine Frage: Kann die Versicherung von mir Geld verlangen wenn ich das Gutachten anfordere?

Vielen Dank
Dobi

Habe gerade Gutachten bekommen. Darin steht 30 % eines Fußwertes bis zur Mitte des Unterschenkels

D.h. es müsste die Berechnung eigentlich passen oder?Also, von 100 % die 50 % Fußwert und von denen dann die 30 %. Oder? Oder lieg ich dann ganz falsch?

danke
dobi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Dobi,

mit deiner Berechnung liegst du richtig.

Die PUV kann dir die Kosten für Kopien des Gutachtens auferlegen, EUR 0,50 pro Seite. Oder zufaxen lassen, das kostet meist nix. Viele Internetanbieter verteilen kostenfreie Faxnummern, die Faxe landen dann in deinem E-mail-kasten.

Gruß Jens
 
Hallo Dobi,

Du schreibst aus Österreich und etwas schweizerisch: Arztbefundli

Auch

Unfallinvalidität ab 01 % - 60.000
Verlust eines Unterschenk/Fuß 50 % - 30.000

klingt nicht nach deutschen Versicherungsbedingungen.

Bitte um Klärung!

Gruß
Luise (nix Louise)
 
Danke Jens!
Gutachten war mit Fax kostenlos.

Hallo Louise!

Sorry für Tippfehler (Arztbefund - natürlich)

Ja, bin aus Österreich.
Habe jetzt mal die Versicherungsbedingungen durchstudiert. Werde keine Abfindungserklärung unterschreiben, da drinnen steht dass bis 4 Jahre nach Unfalldatum Ansprüche geltend gemacht werden können. Unfalldatum war März 2005 - also bis März 2009 wenn ich das richtig lese) Und mir stehen doch noch einige OP´s ins Haus.

Trotzdem unsere Versicherungsbedingungen in Ö anders sind, habe ich mir doch schon VIEL Rat aus diesem Forum holen können!

Und nun auch meine letzte Frage: Kann ich dieses Gutachten auch für eine andere Unfallversicherung heranziehen (habe 2 Unfallversicherungen), oder muss ich dann wieder zu einem Gutachter für die andere Versicherung

Danke
Dobi
 
Hallo Dobi,

unsere Gutachten enthalten immer den Zusatz wegen Urheberschaft.(Gutachtenweitergabe nur nach Genehmigung) Du mußt zumindest den Gutachter fragen, ob das Gutachten weitergegeben werden darf. Es ist ja "sein geistiges Eigentum" und die eine Versicherung hat dafür schon bezahlt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Dobi,

ich hatte zum Zeitpunkt meines Unfalls eine PUV und eine über meinen Arbeitgeber. Die Unfallversicherung meines Arbeitgebers hat sich dann einfach an die eigene PUV drangehängt und dementsprechend reguliert. Extra Gutachten wollten diese nicht anfertigen lassen, wahrscheinlich zu teuer...

Wie Seenixe schon schrieb, unterliegen Gutachten dem Urheberrecht. Dies müsste auch im Anhang vom Gutachten stehen. Ohne die Einwilligung des Gutachters darfst du dieses Gutachten nicht anderweitig verwenden.

Gruß Jens
 
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