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PUV Bescheid, nichts von Frist zum Widerspruch.

alex28nrw

Mitglied
Registriert seit
19 Sep. 2008
Beiträge
55
Hallo, nach fast drei Jahren ist nun endlich das Gutachten fertig und die private Unfallversicherung hat einen Bescheid geschickt. Es steht noch nicht mal eine Frist drin und ob man damit einverstanden ist. Da steht die Summe wurde auf das genannte Konto überwiesen. Müsste man es jetzt fristgerecht zurückübertrugen ;) falls man dagegen angehen will?

Lg
 
Hallo,

ich würde es erst mal nicht zurückübertragen - denn wenn sie es zurückhaben möchten, werden sie sich schon melden ...

Und wenn du dagegen angehen möchtest, geht es ja darum, dass du mehr statt weniger willst. Ich denke, dass du auf jeden Fall den überwiesenen Betrag behalten kannst, denn der steht dir ja laut PUV zu.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo alex28nrw,

so wie ich Deinen kurzen Beitrag verstanden habe:

1.) liegt Dir kein Gutachten der PUV vor
2.) wurde Dir nicht erklärt wie sich die Summe zusammen setzt
4.) Liegt Dir keine Invaliditätshöhe in % vor.

Wenn Du alles dieses nicht hast:

bedanke Dich bei Deiner PUV für die Vorrauszahlung und bitte um die o.g. Unterlagen. Schreibe auch das Du ggf., wenn Du alle Unterlagen hast und nicht mit der Bemessung einverstanden bist auch Widerspruch einlegen wirst.
Aber blos nicht das erhaltene Geld zurück überweisen.;)

Gruß
Kai-Uwin
 
Doch ich habe ein Gutachten und auch eine % Angabe...aber es hört sich so endgültig an. Wir haben das und das festgestellt und überweisen ihnen Summe x.
 
Hallo Alex,

Doch ich habe ein Gutachten und auch eine % Angabe...aber es hört sich so endgültig an. Wir haben das und das festgestellt und überweisen ihnen Summe x.

Klar aus Sicht der Versicherung ist das endgültig.... und die hoffen natürlich, dass Du das genauso siehst.

Aber wenn das Ergebnis für Dich nicht in Ordnung ist - und davon gehe ich jetzt einfach mal aus - solltest Du Widerspruch einlegen, vorbei Du die bereits überwiesene Zahlung der Versicherung natürlich behältst und nicht an die Versicherung zurücküberweist. Warum auch, denn diese Zahlung hat Dir die Versicherung ja bereits zugestanden.
Jetzt musst Du halt darüber hinausgehende Ansprüche geltend machen und das machst Du am besten sofort, dann brauchst Du Dir auch keine Gedanken um Fristen zu machen.

Gruß magenta
 
Hallo alex28nrw,

das ist bei den PUV. auch so üblich. Wenn Du von uns Ratschläge erhalten möchtest, wären mehr Informationen von Dir sehr hilfreich!
Welchen Körperschaden hast Du erlitten, wie hoch wurde die Invalidität von der PUV. anerkannt, welche Versicherungsbedingungen sind bei Dir vereinbart, wann hast Du die PUV. abgeschlossen, wurde vorher schon ein GA. von Deiner PUV. in Auftrag gegeben und mit welchem Ergebnis usw.
Erst mit diesen Angaben, können wir Dir wirklich helfen. Den erhaltenen Geldbetrag auf keinen Fall zurücküberweisen!

MfG.
Pit
 
Moin Zusammen!

Post #3

Post #5

Ja, nee, is´klar!

Widerspruch kann man bei einem Bescheid einer Behörde!

Ansonten bleibt nur "Bitte, Bitte", "Verhandlungstaktik", "Reden" oder KLAGE!

Sollte ich mich hier absolut vertun ........ Bitte ich um Korrektur! Damit ich Lernen kann!

Aber abgesehen vom WIDERSPRUCH hast Du hier gute Tipps erhalten!

Grüßle vom Herzblut
 
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