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PUV - Berechnung der Invaliditätsleistung

Hallo Thimonreiten,

durch den Beschluß des [FONT=&quot]BGH.AZ IV ZR 203/03 vom 24.05. 2006 [/FONT]wurden die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und dadurch waren die PUV,s gezwungen neue Versicherungsbedingungen (Gliedertaxe) mit klaren Formulierungen herauszubringen.
Ich vermute stark, dass bei Deiner PUV. (aus dem Jahr 2000) die neuen Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen.

MfG.

Pit
 
Hallo JustLukas,

willkommen hier im Forum.
Es ist ja bereits einiges hier im Forum geschrieben worden. Ich möchte mich daher etwas kürzer halten und Dir miteilen, dass der Fall, den Du erwähnst, genau auf mich zutrifft.
Ich habe 1/2010 einen Unfall mit Trümmerfraktur re. o. Sprunggelenk erlitten. Zunächst lief es eigentlich darauf hinaus, dass meine Einschränkungen mit 4/10 Fuß = 16 % Gesamtinvalidität ( Berechnung: Fußbewertung 40 %, davon 4/10 = 16 % Gesamt ) abgetan wären.
Da sich bei mir der Zustand leider doch zusehens verschlechterte, musste das Fußgelenk leider komplett versteift werden, da auch das USG immer mehr eingeschränkt war ( Knorpelschaden ).
Ein künstliches Sprunggelenk ist leider z.Zt. noch nicht so ausgereift und kommt schon gar nicht für jeden in Frage. Hier müssen ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Außerdem halten diese vielleicht 10 - 15 Jahre. Hier sollte man sich auf alle Fälle auch mehere Meinungen einholen ( habe ich auch getan ).
Falls Du noch alte Versicherungsbedingungen hast ( z.B. AUB 88 ), wird bei einer völligen Versteifung des Fußgelenkes unter Hinweis auf div. BGH- Urteile der volle Fußwert ( wie Fußverlust ) berechnet und je nachdem, ob eine Progression eingebaut ist ( z.b. Progression 225% ). In dem Falle ( wie bei mir ) ergibt sich aus Gesamtinvalidität 40 % ( voller Fußwert ) aufgrund der Progression = 55 % Gesamtinvalidität. So hat`s die Versicherung auch abgerechnet.
Also, schaue in Deine Vers.-Bedingungen !

LG Gerhard 001
 
Hallo Gerhard.


Habe auch ne UV mit 225 Progression und möv
chte mal wissen wie die zustande kommt.
Bei dir währen doch 225 % von 40% dann 55% das staffelt sich doch ab ner bestimmten Höhe.Aber bei 16 % doch nicht oder? ich denke bei mir geht das erst ab 20 % los muß nochmal überprüfen.
Wenn ich über die Progression über 50% erhalte müßte meine zusätzliche Unfallrente ,die ab 50% erst zahlt ,dann auch schon zahlen.
Vielleicht weiß das einer beide Versicherungen bei einen Anbieter und wurden auch bei der Unfallanzeige mit angegeben.


LG SONJA


LG SONJA
 
Hallo SONJA,

am besten ist es, wenn ich Dir das anhand eines Rechenbeispiels verdeutliche, so wie MEGGY das immer sehr gut macht und in diesem Thread mit der Progression 500 getan hat. Also:

Versicherungssumme: 100.000 EUR
Invalidität bis 25 % = 25.000 EUR, somit 1-fach bewertet,
Invalidität von 26 - 50 % gleich 25.000 EUR plus jedes zusätzliche Prozent
zählt dann 2- fach, heisst konkret z.B :
Festgestellte Invalidität: 33 %, ergibt 25 % plus 8 x 2 % = 16%, Gesamt abzurechnende Invalidität = 41 % usw. usw.
Invalidität über 50 % gleich 25.000 EUR plus 50.000 EUR ( also 75 % ) plus jedes weitere Prozent zählt dann 3- fach, heisst dann konkret:
Festgestellte Invalidität: 70 %, ergibt 25 % plus 25 x 2 % = 50 % plus
20 x 3 % = 60 % ergibt zusammen 135 %.
Das steigert sich dann bis 100 % Invalidität ( 25 % plus 50 % plus 150%
ergibt 225 % ). Deshalb spricht man von Progression 225.

Gerade, wenn eine Unfallrente mit vereinbart worden ist, versuchen die
Unfallversicherer mit aller Macht, dass Du auch mit einer Progression
nicht über 50 % kommst, damit sie eben nicht zur Zahlung einer Rente verpflichtet sind.

Ich hoffe, dass Du jetzt etwas besser im Bilde bist

LG Gerhard
 
Berechnug

Hallo Gerhard.


Du bist ein ASS das habe ich sogar begriffen früher konnte ich gut begreifen und rechnen aber durch die PTBS gibt es immer mehr Probleme.


DEnke aber es kommt eh nicht viel raus .Es sind ja 2 Versicherungen die eine UV mit Progression und die andere ne Unfallrente ab 50 % die monatlich jetzt bei 50% 860 Euro wären.Aber meine Frage war ob die Unfallrente normal bei 50% bezahlt wird oder auch wenn es sich über die Progression erhöht hat glaube da ist nicht die Progression bei der Rentenzahlung.Und mit Sturz und Miniskusschaden werde ich kaum was bekommen wie groß der Schaden am Knietep ist muß erstmal festgestellt werden.


LG SONJA
 
Hallo SONJA,

bevor ich Dir in diesem Punkt etwas genauer Auskunft geben wollte,
habe ich mich selbst noch mal ein wenig schlauer gemacht.
Es ist leider so, wie Du schon selbst vermutet hast.
Die Unfallrente, die ab 50 % greift, gibt es nur, wenn die eigentliche Invalidität tatsächlich 50 % beträgt.
Deshalb ist in den AUB`s auch immer die Rede von festen Invaliditätsgraden.
Kleines Beispiel auch hier: Ich selbst hatte in meiner UV keine Rente mitversichert. Wenn ich das getan hätte, hätte ich sie trotzdem nicht
bekommen, da Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit eines Fußes
40 % ( fester Invaliditätsgrad ) betragen. ( Durch Progression lag die
Entschädigung aber bei 55 % )
Fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines
Armes 70 %.
Das ist dann ein Fall, wenn der Arm dann tatsächlich nicht ab ist, gehts bei
den Versicherungen darum, das möglichst so zu bewerten zu lassen,
dass keine Invalidität von 50 % herauskommt.
Ich hoffe, dass Du jetzt auch hier jetzt auf dem Laufenden bist,
auch wenn es Dir leider nichts nützt !

LG Gerhard
 
Hallo,

wenn der Unfall 2013 war und jetzt 2016 die Klage eingereicht wird und eine private Unfallversicherung mit Progression besteht, wird bei Klageeinreichung der Leistungsumfang lt Stand 2013 oder aktuellem Stand ausgegangen?

Wenn nach Stand 2013 ausgegangen wird, dann werden wahrscheinlich Zinsen hinzugerechnet.


LG

Rosi70
 
Hallo,

Kann niemand meine vorangegangene Frage beantworten?

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

bei der Berechnung einer Invaliditäts-Entschädigung durch die PUV
wird der Vertragsstand bzw. die Versicherungssumme am Unfalltag
zu Grunde gelegt.

Bei einer durch die PUV verzögerten Zahlung werden sicherlich auch
Zinsen fällig.

Gruß Meggy
 
Hallo,

Mein Anwalt hat mir nun den Klageentwurf zukommen lassen und es gibt einige Fragen, die ich gerne ins Forum stellen würde.

Wie Meggy bereits geschrieben hat, hat er den Gegenstandswert aus dem Unfalljahr 2013 angesetzt, allerdings berechnet er die Zinsen erst ab 2015 mit der Begründung, dass die Versicherung die Ansprüche ja schließlich zu diesem Zeitpunkt uns gegenüber erst abgelehnt hätte.

Auch die Unfall-Rente fordert er erst ab 2015 ... Das sind fast 2 Jahre nach meinem Unfall.

Ich habe fristgerecht meinen Unfall gemeldet, die Invalidität gemeldet, Arztbesuche und Krankenhausberichte eingereicht ect.

Ich bin seit meinem Unfall arbeitsunfähig, berufsunfähig und seit Juli 2014 habe ich die volle Erwerbsminderungsrente auf Grund des Unfalls.

Kann ich in der Klageschrift nicht ab den Unfalldatum die Unfallrente einklagen und auch Zinsen ab den Unfalldatum bereichen?

Die Versicherung hat nicht erst 2015 abgelehnt, sondern sich von Anfang an gesperrt.

LG

Rosi70
 
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