Hallo Mic,
bei einem Gutachten wird die Beweglichkeit, die Belastbarkeit, die Funktion u.s.w.
des Fußes getestet.
Mit verschiedenen Meßmethoden wird geprüft wie gut der Fuß noch seiner
richtigen Bestimmung entspricht. Der Gutachter bewertet die Invalidität in Grad.
Die Beeinträchtigung von :
0/10 = Fuß völlig ok
1/10 = Fuß sehr leicht eingeschränkt
2/10 = Fuß leicht eingeschränkt
3/10 = Steigerung
4/10 = "
5/10 = Fuß zur Hälfte eingeschränkt
6/10 = Steigerung
7/10 = "
8/10 = "
9/10 = "
10/10 = Fuß ist nicht mehr da (völliger Verlust eines Fußes)
Rechnung (Fuß 40 %) Gutachter stellt 2/10 Grad Beeinträchtigung fest:
40 : 10 x 2 = 8 % Invalidität
bei 3/10 Grad Beeinträchtigung :
40 : 10 x 3 = 12 % Invalidität
ist der Fuß betroffen kann maximal 40 % (Fußverlust) Invalidität eintreten.
Viele Grüße
Meggy