Hallo Rosi 70,
Die Unfallrente ist ab Unfall zu zahlen, wird aber in der Klage erst einmal als feste Summe gefordert bis zur Klageerhebung und ist zusätzlich ab Klageeinreichung als zukünftige monatliche Zahllung zu fordern. Die strittige Invaliditätssumme ist erst ab Klageeinreichung zu verzinsen. Wenn die Versicherung verurteilt wird, ist die Rente ab Fälligkeit auch verzinst. In Deinen Versicherungsbedingungen ist sicher nichts zur Verzinsung geschrieben, deshalb gilt §§ 288 und 247 BGB.
Gruß von der Seenixe
Die Unfallrente ist ab Unfall zu zahlen, wird aber in der Klage erst einmal als feste Summe gefordert bis zur Klageerhebung und ist zusätzlich ab Klageeinreichung als zukünftige monatliche Zahllung zu fordern. Die strittige Invaliditätssumme ist erst ab Klageeinreichung zu verzinsen. Wenn die Versicherung verurteilt wird, ist die Rente ab Fälligkeit auch verzinst. In Deinen Versicherungsbedingungen ist sicher nichts zur Verzinsung geschrieben, deshalb gilt §§ 288 und 247 BGB.
Gruß von der Seenixe