Hallo
Brauche mal wieder einen Rat.
Nach meinen Unfall ( Trümmerfraktur des Talus , Waden und Schienbein usw), wurde in mehreren Operationen das OSG und USG mit Fehlstellung versteift.
Es blieb ein Beinlängenverkürzung von 3 cm zurück.
In dem Gutachten der PUV (AUB 97) ist nun von 2/5 Beinwert die rede, was 28% entspricht.
Können die vom Beinwert ausgehen, obwohl ursächlich der Fuss Verletzt wurde.Wie gesagt es lag keine Verletzung des Knies oder Hüfte vor.
Das Versorgungsamt hat mir 50%Gdb, bis 05/09 zugesprochen.
Gem. AUB sind 40% alleine schon der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des Fusses im Fussgelenk.
Es könnte doch max. von einem Verlust des Beines ab mitte Unterschenkel auszugehen sein(wegen Beinverkürzung), was dann 45% entspräche.
Wie lege ich richtig wiederspruch ein. Auch ja kann ich einsicht in das Gutachten verlangen.Habe nur eine Bescheid wo eben 2/5 Beinwert drinsteht.
Vielen Dank
Mali
Brauche mal wieder einen Rat.
Nach meinen Unfall ( Trümmerfraktur des Talus , Waden und Schienbein usw), wurde in mehreren Operationen das OSG und USG mit Fehlstellung versteift.
Es blieb ein Beinlängenverkürzung von 3 cm zurück.
In dem Gutachten der PUV (AUB 97) ist nun von 2/5 Beinwert die rede, was 28% entspricht.
Können die vom Beinwert ausgehen, obwohl ursächlich der Fuss Verletzt wurde.Wie gesagt es lag keine Verletzung des Knies oder Hüfte vor.
Das Versorgungsamt hat mir 50%Gdb, bis 05/09 zugesprochen.
Gem. AUB sind 40% alleine schon der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des Fusses im Fussgelenk.
Es könnte doch max. von einem Verlust des Beines ab mitte Unterschenkel auszugehen sein(wegen Beinverkürzung), was dann 45% entspräche.
Wie lege ich richtig wiederspruch ein. Auch ja kann ich einsicht in das Gutachten verlangen.Habe nur eine Bescheid wo eben 2/5 Beinwert drinsteht.
Vielen Dank
Mali