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PUV Begutachtung Beinwert

malinois

Nutzer
Registriert seit
2 Juni 2007
Beiträge
20
Ort
Wesel
Hallo

Brauche mal wieder einen Rat.
Nach meinen Unfall ( Trümmerfraktur des Talus , Waden und Schienbein usw), wurde in mehreren Operationen das OSG und USG mit Fehlstellung versteift.
Es blieb ein Beinlängenverkürzung von 3 cm zurück.
In dem Gutachten der PUV (AUB 97) ist nun von 2/5 Beinwert die rede, was 28% entspricht.
Können die vom Beinwert ausgehen, obwohl ursächlich der Fuss Verletzt wurde.Wie gesagt es lag keine Verletzung des Knies oder Hüfte vor.
Das Versorgungsamt hat mir 50%Gdb, bis 05/09 zugesprochen.
Gem. AUB sind 40% alleine schon der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des Fusses im Fussgelenk.
Es könnte doch max. von einem Verlust des Beines ab mitte Unterschenkel auszugehen sein(wegen Beinverkürzung), was dann 45% entspräche.

Wie lege ich richtig wiederspruch ein. Auch ja kann ich einsicht in das Gutachten verlangen.Habe nur eine Bescheid wo eben 2/5 Beinwert drinsteht.


Vielen Dank


Mali
 
Hallo Malinois,

um die 40 % für den Fuß im Fuß zu bekommen, würde aber bedeuten, dass sie den Fuß zu 100 % als funktionsunfähig anerkennen würden. Und das werden die GA nicht tun, da der Fuß noch dran ist. Außerdem ist die Bezeichenung Fuß im Fugelenk zu ungenau, wird hier anhand von Gerichtsurteilen nicht mehr anerkannt.

Mit 28 % für das Bein bis Du noch gut bedient worden. Wadenbeinbruch ist nach Aussage der Ärzte nicht schlimm, weil theoretisch ist dieser Knochen eigentlich über.

Wir haben, obwohl OS Knie und US mit Nervenschädigungen sowie chronischer Osteomyelitis auch nur 28 % bekommen. Knochenbrüche sind nach einem Jahr noch nicht verheilt und wie es aussieht dauert das Ganze auch noch.

Widerspruch in dem Sinne gibt es bei den privaten nicht. Wir hatten im GA Literaturhinweise, solltest Du diese auch haben, würde ich mich dadurch wühlen und der Versicherung mitteilen, dass Du mit dem Wert nicht einverstanden bist, dann bleibt Dir natürlich noch der Gang zum Anwalt oder aber Einholung eines Gegengutachtens. Was aber nach der ersten Begutachtung wenig Sinn macht.

Macht eigentlich erst Sinn vor der Abschlußbegutachtung. Und die 50 % vom Versorgungsamt spielen für die privaten überhaupt keine Rolle.

Wir haben unser GA auseinander genommen, weil auch alles zusammengefasst war und sind statt der 91 % auf 130 % gekommen.

Das haben wir der Versicherung ausführlichst erläutert, jetzt bleibt abzuwarten was die nächste Begutachtung für Resultate an's Tageslicht zaubert. Weil alle Unfallopfer von den Ärzten wie aus Zauberhand nach drei Jahren ja gesund sind. Dauerschäden gibt es nur als Begriff in den UV-Bedingungen aber nicht wenn es um das Zahlen geht.

Die wievielte Begutachtung war es bei Dir?

Lieben Gruß

Reikja
 
Hallo malinois,
m. E. liegt bei Dir bedingt durch die Fußversteifung eine Funktionsunfähigkeit
des Fusses im Fussgelenk vor, d. h. Dir steht laut Gliedertaxe für die Funktionsunfähigkeit des Fußes der Fußwert von 40 % zu.
Der Aussage von Reickja "Mit 28 % für das Bein bis Du noch gut bedient worden" kann ich nicht nachvollziehen.
Ich klage z. Zt. gegen meine PUV vor dem LG.
Meine PUV hatte mir auf eine ähnliche Fußverletzung (OSG 0-10-30 und USG wackelsteif) auch nur 2/7 Beinwert bewilligt.
Habe erst auf 3/7 Beinwert geklagt und während der mündl. Verhandlung auf
Funktionsunfähigkeit "des Fußes im Fußgelenk" erhöht. Das Urteil erwarte ich irgendwann im Sommer.

Verlange aber erst einmal eine Kopie des Gutachtens

Es gibt drei Urteile des BGH, die Du Dir mal bezügl. Funktionsunfähigkeit des Fußes im Fußgelenkes durchlesen solltest:
IV ZR 74/02
IV ZR 32/00
IV ZR 202/02



Viele Grüße Hansen
 
Beinwert

Hi Hansen

Danke für die Urteile.....sehr Informativ

Werde wiederspruch einlegen....... und abrechung nach Verlust oder Funktionsunfähigkeit ab mitte Unterschenkel einreichen.

Was meint Ihr?


Danke
 
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