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PUV Befundkopie...

raolo

Nutzer
Registriert seit
10 Dez. 2007
Beiträge
1
Hallo!
Ich habe meiner Puv eine Befundkopie vorgelegt.
Darin sind die Angaben der Schädigung / Feststellung mit Datum enthalten. Dieses Datum liegt innerhalb der 15 Monatsfrist. Das Datum der Befundkopie ist außerhalb der Frist. Die Puv zahlt deshalb keine Invaliditätsleistung. Ich bekomme aber trotzdem einmalig eine freiwillige Leistung von 2000€. Soll ich damit einverstanden sein?

Grüße Raolo
:confused:
 
Moin,
ich bin nicht vom Versicherungsfach, aber.......

Soweit mir bekannt mußt Du 1.) Den Unfall umgehend melden, 2.) Innerhalb des ersten Jahres die Ansprüche geltend machen und diese müssen in den ersten 12+3Monaten von Gutachter festgestellt werden. Dieses ist ja wohl offensichtlich geschehen. Mir stellt sich jetzt die Frage, warum die Vers. eine andere Kopie des Gutachtens erhalten hat. Der Gutachter wird doch wohl eine zweifache Ausfertigung gamacht haben. Einmal für Dich, einmal für die Vers.?

...und merke Dir: In einer Versichrung arbeiten keine Samariter. Die Zahlen Dir keine 2000€, obwohl sie nicht müssten. Ich denke ausschalggebend ist die Feststellung der Schäden am Tag "X". Wenn das Gutachten nun 3 Mal auf dem Postwege verloren geht, kann das nicht Dein Problem sein. Stelle der Versicherung doch eine Kopie von deinem Schreiben zur verfügung

Gruß

DkM
 
Befundkopie

Guten Morgen Raolo,

was verstehst Du unter Befundkopie
Also ich verstehe darunter nicht ein Gutachten....sondern vielleicht ein Attest von einem Arzt.

Ich bin kein Fachmann, aber ich denke einen Unfall sollte man SOFORT melden....und so wie ich es bei Dir lese hast Du dieses mit der Befundkopie erst nach 15 Monaten gemacht. So steht es aber sicher nicht in Deinen Versicherungsbedingungen.

Schreib doch bitte etwas mehr...über Deinen Unfall und wann Du wo alles gemeldet hast......und dann ist Luise (oder andere hier im Forum)auch schon aufgestanden :) und werden Dir sicher helfen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

jetzt bin auch ich aufgestanden, aber noch nicht so wach, um so richtig zu verstehen was eine Befundkopie sein soll und welche Bedeutung das Datum einer Befundkopie haben soll.

So wie Du, verstehe ich unter einem Befund eine mit Datum und Unterschrift gezeichnete ärztlich Bestätigung über eine Erkrankung, Verletzung oder eine dauernde Beeinträchtigung. Wenn ich diesen Befund oben auf ein Kopiergerät lege, kommt unten eine Kopie raus – ist das mit Befundkopie gemeint ? Sicher gibt es Kopiergeräte die das aktuelle Datum mit einkopieren – na und ? Würde nichts an dem Datum der ärztlichen Feststellung ändern.


Die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) können unterschiedlich sein. In den AUB 88 (der Mutter aller AUB) steht unter § 7, I. (1):
„Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.“​

In anderen AUB lautet diese Regelung:
„Die Invalidität muß innerhalb 15 Monaten nach Unfall eingetreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.“​

Wiederum andere AUB legen diese Frist mit 18 oder 24 Monaten fest.

Wenn ich Raolo richtig verstehe, wurde die Invalidität innerhalb 15 Monaten nach Unfall ärztlich festgestellt, aber erst nach Ablauf von 15 Monaten geltend gemacht.

Um Raolo helfen zu können, müsste ich die vereinbarten AUB und den Grund der nicht fristgerechten Geltendmachung kennen.

Gruß
Luise
 
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