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PUV - Abschlagzahlung ?

schatti1978

Mitglied
Registriert seit
3 Dez. 2011
Beiträge
32
Hallo zusammen,

heute gab es endlich einmal eine gute Nachricht von der PUV. Die PUV ist bereit einen Abschlag in Höhe X zu zahlen.

Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage, ob und was ich dabei beachten muss:

1. Sind Zahlungen aus der Unfallversicherung steuerpflichtig?

2. Was ist sonst noch zu beachten?

Vielen Dank für eure Antworten
 
Hallo Schatti1978,

also ich habe vor gut 3Jahren ebenfalls eine Zahlung von der PUV bekommen.
Soweit ich weiß ist das steuerfrei.Jedenfalls wurde mir das so gesagt.
Bis heute kam auch noch keine Forderung vom Finanzamt....


Viele Grüße
Josef
 
Hallo Schatti,

Zahlungen der PUV sind steuerfrei.

Haben jetzt beide PUV gezahlt.....dann ist ja alles ok, wenn Du mit der Zahlung zufrieden bist.
Bekommst Du auch ein private Unfallrente?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hab heute nur eine telefonischen Zusage der einen Versicherung bekommen. Zu wie viel ich behindert bin etc. wurde nicht mitgeteilt? Es wurde lediglich mit geteilt, dass ich einen Abschlag bekommen könnte! Mehr Infos habe ich nicht bekommen!
 
Hallo Schatti,

laß Dich zu einer Anrede hinreißen und zu einem Gruß, wir handhaben das hier so.;)

Wenn Du unsere Hilfe willst/brauchst muß Du schon etwas mehr Info geben...z.B. Verletzungen, was sagen die Ärzte? Gutachten?

Wenn Du mit dem glücklich bist, was Du an Geld und Info von der PUV oder Antworten von uns bekommen hast....dann reicht auch das was wir jetzt schon wissen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Abschlagszahlung PUV

Hallo Daniel (schatti1978),

alle Zahlungen durch eine private Unfallversicherung (PUV), auch eine
lebenslange Unfallrente, sind

immer steuerfrei

wenn es nicht so makaber wäre = wie Lotteriegewinn.


Viele Grüße und alles Gute für 2012

Meggy
 
Hallo Meggy!

Da muss ich dir leider widersprechen. Die Invaliditätszahlungen sind tatsächlich steuerfrei. Die Rente aus der privaten PUV jedoch leider nicht. Die müssen mit dem Ertragsanteil besteuert werden.

Ich habe gerade meine Steuererklärung abgegeben. Da spielt das Alter eine Rolle ab wann die PUV die Rente zahlt. Ich war 46 Jahre....mein Ertragsanteil war 33 oder 34 %. Das heißt bei einer Unfallrente von 1000 Euro wären 330 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz zu besteuern.

Thimonreiten
 
Hier noch die INFO dazu:
Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Anders als die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten aus privaten Versicherungen seit 2005 weiterhin mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a Doppelbstb. bb EStG). Das liegt daran, dass die Beiträge zu solchen Versicherungen nicht (mehr) steuerlich absetzbar sind und es auch keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil gibt wie etwa bei der gesetzlichen Rente, Sie also die Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen müssen. Der Ertragsanteil ist der im Rentenbetrag enthaltene Zinsanteil. Mit dem Ertragsanteil besteuert werden insbesondere die folgenden Renten:

Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente), außer es handelt sich um Zeitrenten; das gilt auch für eine fondsgebundene Rentenversicherung (LfSt Bayern vom 17.6.2008, DStR 2008 S. 2110);
Renten aus einer privaten Unfallversicherung;
Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung;
eine private Veräußerungsrente (ob der Sparer-Freibetrag für den Zinsanteil zu gewähren ist, ist vom BFH noch nicht entschieden: Az. X R 32-33/01) und eine private, in der Höhe unabänderliche Versorgungsrente im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstücks (z.B. von den Eltern auf die Kinder);
eine Zusatzversorgungsrente (z.B. von der VBL) an ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst (einzutragen auf der Rückseite der Anlage R).
Eine Leibrente ist eine Rentenzahlung, die an das Leben einer Person gebunden ist. Je nach Zeitdauer der Rente gibt es hier zwei verschiedene Rentenarten:

Die lebenslange Leibrente wird so lange gezahlt, wie der Rentenbezieher oder eine andere Person lebt (z.B. Rente aus privater Rentenversicherung).
Die abgekürzte Leibrente ist zwar auch an das Leben des Rentenbeziehers oder einer anderen Person gebunden, wird aber nur für eine bestimmte Dauer gezahlt ( z.B. die private Berufsunfähigkeitsrente).
Der Ertragsanteil einer lebenslangen Leibrente beträgt zum Beispiel bei Rentenbeginn mit 65 Jahren seit 2005 nur 18 % (§ 22 EStG) und einer abgekürzten Leibrente bei 10-jähriger Laufzeit 12 % (§ 55 EStDV).

Je früher Ihre lebenslange Leibrente beginnt, desto länger ist (statistisch gesehen) Ihre Lebenserwartung und damit die Laufzeit Ihrer Rente und umso höher folglich der Ertragsanteil. Je länger (kürzer) die Laufzeit einer abgekürzten Leibrente ist, desto höher (niedriger) ist der Ertragsanteil.

Auszahlungen aus einer Sofort-Rente (Kombi-Rente) gegen Einmaleinzahlung sind ebenfalls mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Voraussetzung für die günstige Ertragsanteilbesteuerung ist, dass die Gewährung einer lebenslangen Rente in Höhe eines bestimmten Geldbetrages vereinbart und ein Sinken des Rentenzahlbetrages ausgeschlossen ist. Das gilt auch, wenn die Rentenzahlung erst nach einer vereinbarten Aufschubzeit einsetzt (BMF-Schreiben vom 17.4.2008, Az. IV C 8 - S 2255/08/10005).

www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24154.xhtml? currentModule=home

Thimonreiten
 
Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Hallo Thimonreiten,

Danke für Deinen Beitrag!

Das war mir neu! Erst seit 2011 erhalte ich die Unfallrente aus der PUV.
Habe also das Finanzamt noch nicht betrogen.

Viele Grüße und alles Gute für 2012

Meggy
 
Hallo Thimonreiten,

mir war nur klar, dass eine BUZ-Rente zu versteuern ist.

Wie soll man bei einer Unfallrente der PUV auf eine Ertragsanteil kommen?
Das gibt es doch nur bei einer BUZ-Rente:confused:

Und soviel mir bekannt ist, ist ein Lottogewinn nur ein Jahr steuerfrei.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwe,

ich versuche das mal etwas einfacher auszudrücken, da ich kein Steuerfachmann bin, aber so ist der Fall aus meiner Sicht in den Erklärungen zur Fertigung einer Steuererklärung herauszulesen:
Die Unfallrentenbesteuerung richtet dich in dem Falle nach Deinem Alter, was Du bei Beginn der Rentenzahlung erreicht hast. Das wird dann in Relation zu einem Endalter gerechnet, so dass dann ein bestimmter Prozentsatz herauskommt, den Du dann versteuern mußt. Eine kurze Anfrage bei Deinem Finanzamt reicht da bestimmt aus ;)
Zum Lottogewinn: Der Gewinn ansich ist immer steuerfrei. Nur der Ertrag daraus ( Zinsen ) ist steuerpflichtig !

Guten Rutsch:)

Gerhard 001
 
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