Moin moin!
Lara, verzeih wenn ich schallend lachen muß.
Erstens, wenn du noch einmal genau nachliest. Ich habe nicht deine Tabelle sondern dein "Der Gutachter muß" kritisiert.
Wenn du jetzt schreibst "Was bei einer Erstellung eines Gutachten dann tatsächlich passiert, steht auf einem anderen Blatt." steht das in Widerspruch zu deiner eigene Aussage "doch muss er:" und bestätigt meine Aussage "Wie wir hier alle im Forum wissen, müssen muß ein Gutachter recht wenig bis gar nichts. Von daher ist deine Aussage "muß er" differenziert zu sehen"
Zweitens, was willst du mit "Nicht aus Sicht einer angehenden Rechtsanwältin, die ihre persönlichen Erfahrungen aus der Theorie von Büchern bezieht ..." aussagen?
Daß ich RA wäre? Und das dann auch noch in der Ausbildung, also im Jurastudium?
Nun, wenn du meine Beiträge gelesen hast, dann weißt du, daß ich zumindest wenn es um rein juristische Themen geht, immer klar und eindeutig darauf hinweise, daß ich nicht RA weder ausgebildet noch in Ausbildung sondern selber Betroffene bin.
Von daher ... ausser einer Unterstellung einer Tätigkeit ohne Basis nachweisbaren Wissens und trotz gegenteiligen Hinweisen nichts als heiße Luft.
Drittens, was willst du mit seinem Satz "persönlichen Erfahrungen aus der Theorie von Büchern" sagen? Bzw welches Fachgebiet meinst du juristisch oder medizinisch?
Zum Thema juristisch s. o. Mal abgesehen davon, wenn sich und dies impliziert deine Frage, nur jmd zu juristischen Fragen äußern darf, wenn er RA nach der Ausbildung ist, stellt sich mir die Frage, bist du dies?
Zum Thema medizinisch, nun auch da verweise ich dich auf entsprechende Forumsbeiträge, in denen ich darauf hingeweisen habe, daß ich eine medizinische Ausbildung habe.
Von daher ... auch da ausser einer Unterstellung einer Tätigkeit ohne Basis nachweisbaren Wissens und trotz gegenteiligen Hinweisen nichts als heiße Luft.
Auch da dann die Frage, darf sich zu medizinischen Frage nur jmd äußern, wenn er persönlichen Erfahrungen im Rahmen seines Berufes gemacht hat? Und bitte welchen Berufes, reicht da Krankenschwester/MTA/L oder muß er dafür zwingend Arzt sein? Und da auch da die Frage an dich nach deiner Qualifikation hinsichtlich Äußerungen zu medizinischem Wissen.
Viertens, was willst du mir mit dem Satz "warst Du selbst schon einmal bei einem Gutachter?" sagen?
Das es mir grundsätzlich an praktischem Wissen zur Gutachtergegenargumentation mangels eigener Erfahrung fehlt oder daß ich grundsätzlich nicht weiß, was ein Gutachter ist?
Wie man auch hier aus Forumsbeiträgen nachlesen kann im Rahmen meiner Fragen zu Problemen in meinen Gutachtern bzw. deren Gutachte, ja ich habe Erfahrung mit Gutachtern
Hmmm, kleiner Hinweis so am Rande, ich bin inzwischen bei mehr als 15 Gutachter gewesen, die sich im Rahmen von 2 Verfahren und insgesamt zusammengerechnet 3 Instanzen angesammelt haben.
Dazu gerechnet kommen noch Beratungsärztliche Stellungnahmen, medizinische Berichte vom BG-Arzt und diverses andere, was sich so an medizinischen Gegendarstellungen sammelt. So alles in allem mehr als 20 Auseinandersetzungen mit Gutachtern respektive deren Gutachten.
Von daher ... auch da ausser einer Unterstellung ohne Basis nachweisbaren Wissens und trotz gegenteiligen Hinweisen schon wieder nichts als heiße Luft.
Wenn du hier schon Schniedel-Vergleich spielen willst, und wieviele sind es bei dir? Und da deine Frage dieses impliziert, ab wieviel Gutachter hat deiner Meinung jmd das Recht, sich zu äußern und Wissen beizusteuern?
Ich habe kein Problem mit berechtigter und begründeter Kritik und sachlicher Argumentation. Denn diese hilft beiden Seiten einer Diskussion.
Unsachliche Argumentation auf der Basis fehlerhafte Anwendung dann auch noch falscher Argumente hilft Einem nicht sondern nur dem Gutachter wie gerade eben hier aufgezeigt. Wie man hier sehr einfach gesehen hat, kann eine falsche Argumentation auf Basis dann auch noch falscher Argumente zum ungewünschten Ergebnis führen.
Da mich Lara zum Lachen gebracht hat, Danke dafür. In diesem Sinne
gruß