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PU hat Gutachter selbst beauftragt und akzeptiert deren Ergebnis nicht

Pepeline

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2017
Beiträge
168
Ort
Ja genau da
Hallo,wie es oben ja schon steht hat meine Unfallversicherung nach nunmehr 3 Jahren Gutachten Neurologisch und Unfallchirugisch erstellen lassen (die Versicherung hat die Gutachter ausgesucht) und als das Ergebnis dann so war das mir eine Lebenslange Rente und ein Geldbetrag zugewiesen müßte lassen die die Gutachten von einem Institut in München durch Dr Wolf neu bewerten und zwar nach Aktenlage ohne mich gesehen zu haben und kommen zu dem Schluß das viele festgestellte Punkte nicht so wären und kommen natürlich unter 50% und somit keine Rente u.s.w..

Nun bin ich natürlich beim Anwalt und das was meine Anwältin sagte ,passiert nun auch denn ich soll vom Gericht aus noch einmal begutachtet werden in beiden Fachgebieten aber mittlerweile geht es mir ja schon ein wenig besser und ich kann diese ungerechtigkeit nicht verstehen.....

Die Versicherung bestellt Gutachter und wenn die Gutachten zu hoch ausfallen lassen die sie noch einmal bewerten bis das Ergebnis paßt?
Es kann doch gar nicht mehr ein Gutachten erstellt werden wie es mir zu dem Zeitpunkt ging und was ist dagegen einzuwenden das ich die Gutachten der Versicherungsgutacher die mich ja untersucht haben ,akzeptiere??

MFG
 
Hallo,

ja aber....
Die Versicherung konnte doch nicht voraussehen, dass der Gutachter so schlecht für die Versicherung einschätzt. Das Gutachteninstitut in München hat das schon eher verstanden, letztlich leben sie davon, dass die Versicherungen ihnen Kunden schicken.

Du fragst, was Du jetzt tun kannst? Dich auf ein langes Verfahren- eventuell auch mehrere Instanzen vorbereiten und die $Dollarzeichen vergessen und abwarten. Mein Verfahren hat dann noch einmal 10 Jahre gedauert.....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Pepeline,

es geht hier um viel Geld (dito Seenixe) und die Versicherung wehrt sich natürlich, mit allen Mitteln und hat Zeit und Geld.
Ich würde, wie ein Stein, auf die positiv, vorhanden "Partei-Gutachten" drauf sitzen.
Mal sehen, was die vom Gericht beauftragten Damen und Herren sagen und wer sie sind.
Schau mal nach event. Gemeinsamkeiten mit dem Dr. Wolf!?
Die Vitamin B "Expertise" von Dr. Wolf o_O :D naja, bei uns in BW war Prof. Stevens auch so ein hintenrum Kandidat, wenn die Vers. oder BG
Gutachten zu positiv waren, dann hat er es meistens für sie "gerichtet", aber oft so übertrieben, dass die Gerichte :p:mad: hatten.
" diese ungerechtigkeit" hat und wird es leider immer geben.

Grüße und viel Glück
 
Ich kann einfach nicht verstehen warum das Gericht nicht der Versicherung mitteilt das Ihre eigens beauftragten Gutachten nun auch genommen werden aber statt dessen muß ich wieder zu Begutachtungen ...... Die ohne mein Beisein vorgenommenden Bewertung der Gutachten im Auftrag der Versicherung durch Dr Wolf erwähnt das Gericht bisher zum Glück gar nicht ^^
Aber das das Gericht einfach neue Gutachtenordnet anordnet - Verstehe ich nicht ....
 
Hallo Pipeline,

vielleicht kannst Du Dein Augenmerk auf den "Facharzt" richten ...
Du schreibst:
Dr. Wolf ist, wenn ich das richtig gesehen habe, Facharzt für Chirurgie,
neurologisch Schäden sind nicht in seiner Facharztausbildung enthalten.

Wenn Du Befunde vom Facharzt für Neurologie hast - sind diese durch Dr. Wolf nicht in Frage zu stellen.
Wenn Dr. Wolf Dich nicht untersucht hat, ist sein Gutachten nur nach Aktenlage erstellt und wirft die Frage auf ob er Vertragsarzt der Versicherung ist... § 200 Gutachterauswahl... Datenschutz

Vielleicht sind dies Ansätze, die man weiter verfolgen kann...
MfG
Der Forstwirt
 
In dem besagten Institut die die Gutachten im Auftrag der Versicherung neu bewerten sollten hat Herr Wolf das Chirugische und ein anderer Arzt in dem Institut das Neurologische behandelt aber da geht das Gericht bisher auch nicht drauf ein sondern beauftragt neue Gutachter anstatt die von der Versicherung beauftragten Gutachter die mich begutachtet hatten zu nehmen da ich die ja akzeptiere denn danach habe ich weit über 70%.
 
Hallo
ich bin auch nur Laie - aber ich meine gelesen zuhaben, dass die Gutachterauswahl auch die PUV betrifft.
Wenn du das nur annimmst, aber nicht weißt, dann wäre besser, den „Rat“ mit dem Hinweis zu geben, dass du unsicher bist ... oder am besten erstmal sicherzustellen, ob die Auskunft stimmt.

§ 200 SGB VII: „Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Wikipedia“.

Bei Privater Versicherung ist m.W. entscheidend, was in den Versicherungsunterlagen steht.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pipeline,

bisher läuft bei dir alles normal ab. Die Versicherung ist nicht an ihn selbst eingeholtes Gutachten gebunden und du natürlich auch nicht.

Da du jetzt klagst, muss sich das Gericht ein eigenes Bild von deinen Erkrankungen und Einschränkungen machen, dieses geht nur über ein vom Gericht eingeholtes Gutachten. Deine Rechtsanwältin hat dir dieses auch schon gesagt, also alles normal.

Jetzt die schlechte Nachricht, wenn du vor dem Landgericht gewinnst, wird die Versicherung in Berufung gehen.

Wenn du verlierst, kannst du natürlich auch in Berufung gehen.

Du solltest den Gutachtern eine Mappe mit allen deinen medizinischen Unterlagen zusammenstellen und natürlich auch das positive Gutachten der Versicherung oben drauf legen.

ich kann diese ungerechtigkeit nicht verstehen.....

Bei dir läuft noch alles normal ab.

MFG Marima
 
hallo,

Aber das das Gericht einfach neue Gutachtenordnet anordnet - Verstehe ich nicht ....

dem gericht bleibt gar keine andere möglichkeit, @Pepeline wenn es nicht partei ergreifen will. die jetzigen GA sind allenfalls als parteigutachten zu werten, denen du widersprichst. da die richterschaft kaum entscheiden können, was nun richtig ist, ist grundsätzlich ein - in den augen der gerichte unabhängiger - sachverständiger zu fragen.
im vorfeld hätte man aber das erst-GA selbst einmal zerlegen und die versicherung nach ihren konkreten einwänden fragen sollen, schon um sich eine bessere ausgangsbasis für die klage zu schaffen.

die sache mit dem "§ 200" ist ja schon geklärt ...


gruss

Sekundant
 
Dr. Wolf ist lt. HP Orthopäde!

Somit kann er nur als FA (Facharzt) für Orthopädie - begutachten.

Nicht aber als Schmerzmediziner, Neurologe, Psychater, etc.

Seine Expertise gilt dann nur auf Orthopädie!

Viele Grüße

Kasandra
 
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