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PU hat Gutachter selbst beauftragt und akzeptiert deren Ergebnis nicht

An Kasandra : wegen Deinem Text:
Dr. Wolf ist lt. HP Orthopäde!

Somit kann er nur als FA (Facharzt) für Orthopädie - begutachten.

Nicht aber als Schmerzmediziner, Neurologe, Psychater, etc.

Seine Expertise gilt dann nur auf Orthopädie!
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Ich hatte schon geschrieben: In dem besagten Institut die die Gutachten im Auftrag der Versicherung neu bewerten sollten hat Herr Wolf das Chirugische und ein anderer Arzt in dem Institut das Neurologische behandelt

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An Sekundant :wegen Deinem Text: die jetzigen GA sind allenfalls als parteigutachten zu werten, denen du widersprichst. - Ich bin mit den Gutachten der Versicherung einverstanden wie ich bereits geschrieben hatte - nur nicht mit der erneuten Bewertung durch das Institut ohne persönlicher Begutachtung ^^

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Irgendwie überfliegen viele nur alles wie es auch die Ärzte und Gutachter machen ...........................
 
hallo Pepeline,

ich kann deinen frust verstehen, aber nicht den vorwurf stehen lassen, "alles nur zu überfliegen". du hast selbst schon festgestellt, wie auch von deiner RAin angekündigt

Nun bin ich natürlich beim Anwalt und das was meine Anwältin sagte ,passiert nun auch denn ich soll vom Gericht aus noch einmal begutachtet werden in beiden Fachgebieten aber mittlerweile geht es mir ja schon ein wenig besser und ich kann diese ungerechtigkeit nicht verstehen.....

und das hatte ich versucht, dir zu erklären. dass es manchmal sinnvoller sein könnte, so vorzugehen, wie von dir aufgezeigt, mag sein und da kann man auch zustimmen, nur ist es leider von rechtlicher seite nicht so vorgesehen. dir bleibt immer noch, das erste GA über die RAin ins verfahren einzuführen.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pepeline,

wie gesagt, Dr. Wolf kann und konnte nur demnach als Orthopäde ein orthopädischdes GA erstellen.

Je nach weiteren Fachgebieten: Auftrag gemäß Datenschutzverordnung, Deiner Einwilligung, der Fragestellung usw.

Viele Grüße

Kasandra
 
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