Hallo Manu63,
bei PTBS kann es durchaus sein, dass bei einem anhängigem Rechtsstreit z.B. wegen Schadensersatz gegenüber der haftenden Versicherung des Unfallverursachers von den Gesetzlichen Krankenkassen Therapien abgelehnt werden. Auch gibt es Kliniken, die stationäre Aufnahmen wegen PTBS ablehnen, wenn der Patient noch in einem laufenden Gerichtsverfahren ist. Da kommt es evtl. auch auf den Therapeuten an, wie der Antrag auf eine Therapie formuliert wird. Wenn andere psychische Störungen auch noch vorliegen, dann könnte man evtl. diese als Therapiegrund angeben?
Dies geschieht deshalb, weil die Kostenträger der Meinung sind, dass ein Rechtsstreit und die immerwährende geistige Auseinandersetzung mit den eine PTBS auslösenden Ereignissen keine Verbesserung der Symptome mit sich bringt und eine Therapie nutzlos ist.
Bei manchen Fachkliniken steht das sogar auf deren Webseite.
Um Dir zielführende Antworten geben zu können, hast Du aber zu wenig von Dir preisgegeben.
Gruß Bobb