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PTBS wird nicht anerkannt

Hallo EintrachtSGE,

Du scheinst durch den Unfall doch recht "mitgenommen" worden zu sein. Mich würde mal interessieren, ob es dir allein um die Behandlung der PTBS geht, oder vielleicht auch um finanzielle Entschädigung in Form einer teilweisen Verletztenrente. Da sehe ich nämlich zwei Faktoren:
  1. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), von deren Vorliegen in erheblicher Höhe ich einmal ausgehe. Wurde da schon mal eine Feststellung getroffen; wird gar eine Verletztenrente gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist die MdE nach Feststellung der BG?
  2. der Jahresarbeitsverdienst (JAV). Da Du noch in der Ausbildung und auch noch keine 30 warst, gibt es da den § 90 SGB VII (Fassung vor 2021), aufgrund dessen man da Erhöhungen geltend machen kann. Auf der Grundlage welches Berufes und Tarifvertrages wird der Jahresarbeitsverdienst (JAV) einer evtl. bereits geleisteten Verletztenrente berechnet?
Jeder dieser beiden Faktoren beeinflusst die Höhe einer Verletztenrente. Die BGen sind mit Erhöhungen allerdings mehr als nur zurückhaltend.

Beim Punkt Erhöhung des JAV eines Unfallverletzten, der sich noch in der Ausbildung befand, könnte ich dir evtl. mit Ratschlägen dienen. Ich habe da selbst jahrzehntelang ohne Anwalt mit meiner BG bei SG FFM, SG Wiesbaden, LSG Darmstadt, SG Köln u. LSG Essen gekämpft: Grundurteil nach 19 Jahren gewonnen...

Viele Grüße in meine alte Heimat

KoratCat
 
Hallo EintrachtSGE,

Du scheinst durch den Unfall doch recht "mitgenommen" worden zu sein. Mich würde mal interessieren, ob es dir allein um die Behandlung der PTBS geht, oder vielleicht auch um finanzielle Entschädigung in Form einer teilweisen Verletztenrente. Da sehe ich nämlich zwei Faktoren:
  1. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), von deren Vorliegen in erheblicher Höhe ich einmal ausgehe. Wurde da schon mal eine Feststellung getroffen; wird gar eine Verletztenrente gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist die MdE nach Feststellung der BG?
  2. der Jahresarbeitsverdienst (JAV). Da Du noch in der Ausbildung und auch noch keine 30 warst, gibt es da den § 90 SGB VII (Fassung vor 2021), aufgrund dessen man da Erhöhungen geltend machen kann. Auf der Grundlage welches Berufes und Tarifvertrages wird der Jahresarbeitsverdienst (JAV) einer evtl. bereits geleisteten Verletztenrente berechnet?
Jeder dieser beiden Faktoren beeinflusst die Höhe einer Verletztenrente. Die BGen sind mit Erhöhungen allerdings mehr als nur zurückhaltend.

Beim Punkt Erhöhung des JAV eines Unfallverletzten, der sich noch in der Ausbildung befand, könnte ich dir evtl. mit Ratschlägen dienen. Ich habe da selbst jahrzehntelang ohne Anwalt mit meiner BG bei SG FFM, SG Wiesbaden, LSG Darmstadt, SG Köln u. LSG Essen gekämpft: Grundurteil nach 19 Jahren gewonnen...

Viele Grüße in meine alte Heimat

KoratCat
Hallo KoratCat!
Ich habe nach mehreren Gutachten einen MDE von 40% auf den Unfall anerkannt bekommen.
Mir geht es darum die PTBS von der BG anerkannt zu bekommen. Ob sich die Verletztenrente erhöht wird sich ja dann zeigen. Wie die Berechnung damals zusammenkam kann ich leider nicht mehr sagen, da hatte meine Mutter sich damals drum gekümmert.
Ich habe mich bei dem DGB informiert & würde über den probieren die PTBS anerkannt zu bekommen.
 
Grüß Dich, EintrachtSGE,

01
Den Hinweisen von KoratCat stimme ich zu. Danke, KoratCat! Das war sehr professionell von Dir!

02
Das Problem der Berechnung werden wir gleich gelöst haben. Wie hoch ist (auf 20,00 Euro kannst Du runden, damit Du unerkannt bleibst) Deine Rente?

03
40 % kommt mir aber wenig vor, so in erster Näherung an das Thema. 40 % bekommt man, wenn ein Bein etwa in der Mitte der Wade amputiert werden mußte. Nun besagt "Verletzung" nicht immer etwas genaues über "Einschränkungen". Aber auch das Thema "% neu bemessen lassen" sollten wir nicht aus dem Auge zu verlieren.

Aber jetzt erst mal "die Rentenberechnung".

ISLÄNDER
 
Hallo EintrachtSGE,

wenn Du die PTBS durch kriegst, wird deine Verletztenrente dann schon entsprechend dem dann festgestellten MdE berechnet. Das ist aber nur der eine Faktor! Der andere Faktor ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV). Da Du ja den Unfall als junger Mensch und auch während der Ausbildung hattest, ist das mit dem JAV eine komplizierte Sache, denn die Unfallversicherung muss dir den Lebensstandard ermöglichen, den Du ohne den Unfall erreicht hättest. Das zu bestimmen ist einigermaßen kompliziert. Wenn ich mich damals nicht sowohl gegen zu niedrigen MdE als auch zu niedrigen JAV zur Wehr gesetzt hätte, wäre ich schon längst verhungert, oder müsste regelmäßig zum Sozialamt kriechen, um ein paar Krumen zu bekommen.

Ich vermute, als Du wieder genug genesen warst, um als arbeitsfähig zu gelten, haben die damals den Mindest-JAV zugrunde gelegt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du deine Berufsausbildung abgeschlossen hattest, mussten Die den JAV neu berechnen nach dem Gehalt, das dir nach Tarifvertrag da zugestanden hat. Hast Du den angestrebten Berufsabschluss unfallfolgenbedingt nicht oder erst später erreicht, war der der JAV zum voraussichtlichen Ausbildungsende zu bestimmen.

Nur zur Orientierung, da ich deine näheren Daten ja nicht kenne: angenommen, Du warst 17 zum Unfallzeitpunkt. Dann hätte der Mindest-JAV 40% der damaligen Bezugsgröße betragen. 2004 betrug die monatliche Bezugsgröße €2.415, im Jahr €28.980. Da hätte der Mindest-JAV für einen 17-Jährigen also €11.592 betragen. Eine 40%ige Teilrente also jährlich €4.336,80, monatlich €386,40.

Ab dem 18. Lebensjahr hätte der JAV schon 60% der Bezugsgröße betragen, die monatliche Rente ohne die jährlichen Rentenanpassungen €386,40. Zum 25. Lebensjahr hätte der Mindest-JAV schon 75% betragen.

Normalfall ist, dass der der Verletztenrente zugrunde gelegte JAV sich nach dem Einkommen des Verunfallten in den letzten 12 Monaten richtet. Wer aber noch während der Ausbildung oder vor dem 30. Lebensjahr verunfallt, hat noch kein seinen Fähigkeiten und seinem sozialen Stand angemessenes Einkommen erreicht. Da wäre es erheblich unbillig, den JAV nach der Ausbildungsvergütung, dem Anfangsgehalt oder dem Mindest-JAV zu berechnen. Deshalb muss bei während der Ausbildung Verunfallten ab Ausbildungsende der JAV neu festgestellt werden. Die BGen drücken sich aber gern davor, "vergessen" es. Und Erhöhungen bis zum 30. Lebensjahr unter Umständen sind auch vorzunehmen, wenn der Tarifvertrag es vorsieht.

Schau dir mal den Post an, ich habe neben Erhöhung des MdE zwei Mal (von 50 auf 80 und von 80 auf 100) und einer Schwerverletztenzulage zwei Mal den JAV (einmal nach § 573 Abs. 1 RVO, was dem zu der Zeit deines Unfalls geltenden § 90 Abs. 1 SGB VII entspricht, und einmal nach § 573 Abs. 3 RVO) hochbringen können. Im letzten Verfahren bin ich noch dabei, denen beizubringen, wie sie den JAV richtig berechnen. Ich bin da inzwischen Spezialist!

Grüße

KoratCat
 
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