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Guest
Hallo EintrachtSGE,
Du scheinst durch den Unfall doch recht "mitgenommen" worden zu sein. Mich würde mal interessieren, ob es dir allein um die Behandlung der PTBS geht, oder vielleicht auch um finanzielle Entschädigung in Form einer teilweisen Verletztenrente. Da sehe ich nämlich zwei Faktoren:
Beim Punkt Erhöhung des JAV eines Unfallverletzten, der sich noch in der Ausbildung befand, könnte ich dir evtl. mit Ratschlägen dienen. Ich habe da selbst jahrzehntelang ohne Anwalt mit meiner BG bei SG FFM, SG Wiesbaden, LSG Darmstadt, SG Köln u. LSG Essen gekämpft: Grundurteil nach 19 Jahren gewonnen...
Viele Grüße in meine alte Heimat
KoratCat
Du scheinst durch den Unfall doch recht "mitgenommen" worden zu sein. Mich würde mal interessieren, ob es dir allein um die Behandlung der PTBS geht, oder vielleicht auch um finanzielle Entschädigung in Form einer teilweisen Verletztenrente. Da sehe ich nämlich zwei Faktoren:
- die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), von deren Vorliegen in erheblicher Höhe ich einmal ausgehe. Wurde da schon mal eine Feststellung getroffen; wird gar eine Verletztenrente gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist die MdE nach Feststellung der BG?
- der Jahresarbeitsverdienst (JAV). Da Du noch in der Ausbildung und auch noch keine 30 warst, gibt es da den § 90 SGB VII (Fassung vor 2021), aufgrund dessen man da Erhöhungen geltend machen kann. Auf der Grundlage welches Berufes und Tarifvertrages wird der Jahresarbeitsverdienst (JAV) einer evtl. bereits geleisteten Verletztenrente berechnet?
Beim Punkt Erhöhung des JAV eines Unfallverletzten, der sich noch in der Ausbildung befand, könnte ich dir evtl. mit Ratschlägen dienen. Ich habe da selbst jahrzehntelang ohne Anwalt mit meiner BG bei SG FFM, SG Wiesbaden, LSG Darmstadt, SG Köln u. LSG Essen gekämpft: Grundurteil nach 19 Jahren gewonnen...
Viele Grüße in meine alte Heimat
KoratCat