Grüß Dich, EintrachtSGE!
"Sehr geehrte Damen und Herren...", oh! Bei uns geht es zwar durchaus höflich zu, aber nicht allzu förmlich. Schön, dass Du hierher gefunden hast!
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Natürlich kann man eine PTBS bei der BG durchbringen. Mir ist ein Fall geläufig eines LKW-Fahrers, der nach einem Verkehrsunfall eine Unfallrente auf Basis von 40 % MdE bekam.
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Die Fallbearbeitung ging zunächst einmal grandios schief. Der beratende Psychologe der BG fand, der Unfall sei wohl nicht so schlimm gewesen, man könne kein Ereignis feststellen, dass der Unfall für den Versicherten überhaupt etwas an sich hatte, was man als Katastrophe bezeichnen könnte.
Diese Ansicht beruhte schlicht darauf, dass die BG dem Psychologen die Polizeiakte nicht mitgeschickt hatte, weil -so die BG- es so schwer sei, an diese heranzukommen: Was, höflich gesagt, der BG ein miserabeles Zeugnis ausstellte für die Kunst der Beschaffung von Daten.
An die Polizeiakte kommt man leicht ran.
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Dann wurde aber der Vorgang im weiteren kritisch begleitet, insbesondere dafür gesorgt, dass die Polizeiakte zur Stelle war. Und siehe da, es kam eine Teilrente auf der Basis von 40 % MdE heraus.
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Früher einmal war zur Anerkennung einer PTBS gefordert worden, es müsse ein derartig katastrophales Erlebnis stattgefunden haben, dass fast jeder darauf schwer traumatisiert ist, der so etwas erlebt. Inzwischen hat sich aber in der Psychologie die Ansicht durchgesetzt, dass die Meßlatte nicht so hoch gelegt werden darf. Denn das Maß dessen, was ein Mensch verkraftet, ist von Mensch zu Mensch ziemlich unterschiedlich.
Denkbar, dass in Deinem Fall die veraltete Ansicht noch herumgegeistert ist.
Was hat sich denn bei Dir abgespielt? Kannst Du das erzählen, ohne nicht wieder re-traumatisiert zu werden?
ISLÄNDER