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PTBS wird nicht anerkannt

EintrachtSGE

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Sep. 2021
Beiträge
5
Sehr geehrte Damen und Herren! Kann mir eventuell jemand sagen ob ich gegen den Beschluss der BG vorgehen kann, weil die diagnostizierte PTBS ( Therapie zu Lasten KV ) durch einen Wegeunfall aus 2004 nicht anerkannt wird. Habe damals meinen besten Freund bei einem Verkehrsunfall verloren & wollte nach der Traumatherapie eine weiterführende ambulante Therapie, zu Lasten der BG machen, leider wurde diese Maßnahme abgelehnt. Der allwissende Beratungsarzt der BG war der Auffassung, das erlebte würde zu keiner besonderen seelischen Belastung führen. Sogar der VDK war der Auffassung ich solle mehr Beweise vorlegen. Kann mir jemand eventuell sagen ob ich da Chancen habe die PTBS auf den Wegeunfall anerkannt zu bekommen & falls ja auch wie… LG
 
Grüß Dich, EintrachtSGE!

"Sehr geehrte Damen und Herren...", oh! Bei uns geht es zwar durchaus höflich zu, aber nicht allzu förmlich. Schön, dass Du hierher gefunden hast!


01
Natürlich kann man eine PTBS bei der BG durchbringen. Mir ist ein Fall geläufig eines LKW-Fahrers, der nach einem Verkehrsunfall eine Unfallrente auf Basis von 40 % MdE bekam.

02
Die Fallbearbeitung ging zunächst einmal grandios schief. Der beratende Psychologe der BG fand, der Unfall sei wohl nicht so schlimm gewesen, man könne kein Ereignis feststellen, dass der Unfall für den Versicherten überhaupt etwas an sich hatte, was man als Katastrophe bezeichnen könnte.

Diese Ansicht beruhte schlicht darauf, dass die BG dem Psychologen die Polizeiakte nicht mitgeschickt hatte, weil -so die BG- es so schwer sei, an diese heranzukommen: Was, höflich gesagt, der BG ein miserabeles Zeugnis ausstellte für die Kunst der Beschaffung von Daten.
An die Polizeiakte kommt man leicht ran.

03
Dann wurde aber der Vorgang im weiteren kritisch begleitet, insbesondere dafür gesorgt, dass die Polizeiakte zur Stelle war. Und siehe da, es kam eine Teilrente auf der Basis von 40 % MdE heraus.

04
Früher einmal war zur Anerkennung einer PTBS gefordert worden, es müsse ein derartig katastrophales Erlebnis stattgefunden haben, dass fast jeder darauf schwer traumatisiert ist, der so etwas erlebt. Inzwischen hat sich aber in der Psychologie die Ansicht durchgesetzt, dass die Meßlatte nicht so hoch gelegt werden darf. Denn das Maß dessen, was ein Mensch verkraftet, ist von Mensch zu Mensch ziemlich unterschiedlich.
Denkbar, dass in Deinem Fall die veraltete Ansicht noch herumgegeistert ist.
Was hat sich denn bei Dir abgespielt? Kannst Du das erzählen, ohne nicht wieder re-traumatisiert zu werden?

ISLÄNDER
 
hallo,

ich würde mal von hinten beginnen:

ob ich gegen den Beschluss der BG vorgehen kann ... eine weiterführende ambulante Therapie ... leider wurde diese Maßnahme abgelehnt.

der beschreibung nach gehe ich davon aus, dass dir die BG einen entsprechenden bescheid (dein begriff "Beschluss") zugeschickt hat. dem sollte auch eine belehrung beiliegen. gegen diesen bescheid solltest du umgehend (frist ist glaube ich 1 monat) widerspruch einlegen! das kann erst einmal ohne begründung erfolgen, nur muss ersichtlich sein, dass du widerspruch einlegst.
der bescheid muss auch gründe erkennen lassen, weshalb die BG davon ausgeht, dass keine ptbs vorliegt. dazu forderst du mit dem widerspruch erst einmal die stellungnahme des beratungsarztes an, da sonst keine sinnvolle begründung abgegeben werden kann.

Sogar der VDK war der Auffassung ich solle mehr Beweise vorlegen. Kann mir jemand eventuell sagen ob ich da Chancen habe die PTBS auf den Wegeunfall anerkannt zu bekommen & falls ja auch wie

ob der VDK hier ausreichend kompetenz hat, sei mal dahinstellt. du hast sicher entsprechende befunde; es wird auch auf das erlebte geschehen ankommen, das durch die unfallakte nachzuvollziehen ist. also wird es auf diese ankommen. im übrigen gibt es einige literatur und gerichtsentscheidungen zur anerkennung einer ptbs, die dann noch vorzubringen wäre, wenn die vorhergehenden punkte erledigt sind.


gruss

Sekundant
 
hallo,

ich würde mal von hinten beginnen:



der beschreibung nach gehe ich davon aus, dass dir die BG einen entsprechenden bescheid (dein begriff "Beschluss") zugeschickt hat. dem sollte auch eine belehrung beiliegen. gegen diesen bescheid solltest du umgehend (frist ist glaube ich 1 monat) widerspruch einlegen! das kann erst einmal ohne begründung erfolgen, nur muss ersichtlich sein, dass du widerspruch einlegst.
der bescheid muss auch gründe erkennen lassen, weshalb die BG davon ausgeht, dass keine ptbs vorliegt. dazu forderst du mit dem widerspruch erst einmal die stellungnahme des beratungsarztes an, da sonst keine sinnvolle begründung abgegeben werden kann.



ob der VDK hier ausreichend kompetenz hat, sei mal dahinstellt. du hast sicher entsprechende befunde; es wird auch auf das erlebte geschehen ankommen, das durch die unfallakte nachzuvollziehen ist. also wird es auf diese ankommen. im übrigen gibt es einige literatur und gerichtsentscheidungen zur anerkennung einer ptbs, die dann noch vorzubringen wäre, wenn die vorhergehenden punkte erledigt sind.


gruss

Sekundant
Danke für die Antwort Sekundant!
Leider wurde schon 2018 die anschließende Traumaheilbehandlung von der BG abgelehnt. Da ich nach der stationären Traumatherapie, mal wieder nicht die Nerven hatte mit der BG zu prozessieren & der VDK mir geraten hatte ich solle mehr Beweise vorlegen, habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
Kurz zur Info : Ich habe davor über 12 Wochen eine Sucht & Traumatherapie gemacht, weil ich das Trauma über 10 Jahre selbst therapiert habe. Im Anschluss wollte ich eine ambulante Traumatherapie zulasten der BG machen, die der beratende Arzt der BG abgelehnt hat. Begründung war: das Erlebt würde zu keiner besonderen seelischen Belastung führen. Komischerweise stand in dem Entlassungsbericht der Sucht- Traumatherapie genau das Gegenteil.
Die BG hat mir nur kurz nach dem Unfall in 2005 war das glaube einen Psychologen bezahlt. Da ich jung & dumm war habe ich die Behandlung abgebrochen.
So viel zur Geschichte, mich würde interessieren ob ich Chancen hätte die PTBS noch auf den Unfall anerkannt zu bekommen, obwohl ich damals keinen Widerspruch eingelegt habe.
Sorry für den vielen Text! LG
 
hallo,

einmal davon abgesehen, dass der lange zurückliegende anlass ein problem sein können und eine dauerhafte behandlung wohl auch nicht stattfand, lässt sich ein verwaltungsakt (=bescheid) unter umständen schon korrigieren. aber das wird sicher eine eingehende befassung mit allen umständen und abläufen bedürfen.
ich stosse mich dabei auch etwas an der empfehlung des VdK - welche beweise in welcher form sollen gemeint sein, ausser vorliegenden befunden und diagnosen und einer eingehenden beurteilung des geschehens und der erhobenen schadensfolgen in persönlicher hinsicht?


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, EintrachtSGE!

"Sehr geehrte Damen und Herren...", oh! Bei uns geht es zwar durchaus höflich zu, aber nicht allzu förmlich. Schön, dass Du hierher gefunden hast!


01
Natürlich kann man eine PTBS bei der BG durchbringen. Mir ist ein Fall geläufig eines LKW-Fahrers, der nach einem Verkehrsunfall eine Unfallrente auf Basis von 40 % MdE bekam.

02
Die Fallbearbeitung ging zunächst einmal grandios schief. Der beratende Psychologe der BG fand, der Unfall sei wohl nicht so schlimm gewesen, man könne kein Ereignis feststellen, dass der Unfall für den Versicherten überhaupt etwas an sich hatte, was man als Katastrophe bezeichnen könnte.

Diese Ansicht beruhte schlicht darauf, dass die BG dem Psychologen die Polizeiakte nicht mitgeschickt hatte, weil -so die BG- es so schwer sei, an diese heranzukommen: Was, höflich gesagt, der BG ein miserabeles Zeugnis ausstellte für die Kunst der Beschaffung von Daten.
An die Polizeiakte kommt man leicht ran.

03
Dann wurde aber der Vorgang im weiteren kritisch begleitet, insbesondere dafür gesorgt, dass die Polizeiakte zur Stelle war. Und siehe da, es kam eine Teilrente auf der Basis von 40 % MdE heraus.

04
Früher einmal war zur Anerkennung einer PTBS gefordert worden, es müsse ein derartig katastrophales Erlebnis stattgefunden haben, dass fast jeder darauf schwer traumatisiert ist, der so etwas erlebt. Inzwischen hat sich aber in der Psychologie die Ansicht durchgesetzt, dass die Meßlatte nicht so hoch gelegt werden darf. Denn das Maß dessen, was ein Mensch verkraftet, ist von Mensch zu Mensch ziemlich unterschiedlich.
Denkbar, dass in Deinem Fall die veraltete Ansicht noch herumgegeistert ist.
Was hat sich denn bei Dir abgespielt? Kannst Du das erzählen, ohne nicht wieder re-traumatisiert zu werden?

ISLÄNDER
Hallo Isländer & danke für deine Antwort!
Auf die letzte Frage was passiert ist kann ich dir gerne Antworten, ohne erneut traumatisiert zu werden :
Habe am 9.7.2004 meinen besten Freund zu Hause abgeholt & bin mit ihm zu einer Kanutour gefahren, die von der Berufsschule veranstaltet wurde. Auf dem Heimweg habe ich die Kontrolle verloren & bin frontal mit einem Transit kollidiert. Wurde im Anschluss ins KH geflogen & habe dort einen Monat verbracht. Danach 2 oder 3 Monate Reha wegen OBS Fraktur beidseitig, Lunge links kollabiert, Mils & Leber riss, Darm Abriss, Politrauma mit linksseitiger Lähmung, Hirnödem 2/3 Grades im Stirnlappen & Mittelhirn. Der linke Arm war quasi nicht zu gebrauchen nach dem Unfall & man konnte ohne Probleme unter das Schulterblatt fassen. In der Reha habe ich dann von dem Tod meines Freundes erfahren. Aus heutiger Sicht betrachtet, habe ich damals schon ein Trauma in der Reha erlitten & habe dieses sehr gut „weggeschlossen“ & habe dieses mit Alkohol & Drogen selbst therapiert.
Glaube im Jahr darauf hatte ich eine Begutachtung bei der BG in FFM & schilderte dort die Problematik mit meinen Wutausbrüchen dem Arzt. Leider war ich so dumm und erzählte, dass ich einige Probleme mit Alkohol löse bzw betäube. Das hat der Arzt zu seinem Vorteil ausgelegt & meine Wesensveränderung wurde auf den Alkohol geschoben. Meiner nach hätte der Psychologe erkennen müssen, dass ich ein Problem (Trauma) probiere selber zu lösen. Danach habe ich erst mal weiter gemacht wie immer & habe mich 2016 zu einem Entzug mit anschließender Traumatherapie entschlossen. Dort wurde eine PTBS diagnostiziert, die von dem Wegeunfall beruht. Da die Sucht- & Traumatherapie zu Lasten der KV war, wollte ich im Anschluss eine weiterführende Traumatherapie zu Lasten der BG machen & das Trauma anerkannt bekommen. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt: das Erlebte würde, laut beratender Arzt der BG, zu keiner besonderen seelischen Belastung führen. Damals war ich nicht in der Lage einen weitern Prozess gegen die BG zu führen, zumal der VDK mir geraten hat mehr Beweise vorzulegen, habe ich keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Heute geht es mir besser & ich möchte die Kraft investieren, dass mir die PTBS von der BG anerkannt wird. Leider habe ich keinen Plan wie ich das anstellen soll, da ich von dem VDK danach ziemlich enttäuscht war…
 
hallo,

einmal davon abgesehen, dass der lange zurückliegende anlass ein problem sein können und eine dauerhafte behandlung wohl auch nicht stattfand, lässt sich ein verwaltungsakt (=bescheid) unter umständen schon korrigieren. aber das wird sicher eine eingehende befassung mit allen umständen und abläufen bedürfen.
ich stosse mich dabei auch etwas an der empfehlung des VdK - welche beweise in welcher form sollen gemeint sein, ausser vorliegenden befunden und diagnosen und einer eingehenden beurteilung des geschehens und der erhobenen schadensfolgen in persönlicher hinsicht?


gruss

Sekundant
Danke für die Antwort!
Leider kann ich die Frage mit dem weiteren Beweisen nicht beantworten, da ich nicht mehr weiß, was der Kerl vom VDK damals gesagt hat. Bedingt durch die Desinteresse des Mitarbeiters habe ich damals den Kampf mit der BG nicht aufgenommen.
Heute wollte ich mich vorher schlau machen wie ich das anstellen könnte, weil ich wieder zu der BG nach FFM muss um eine Reha zu beantragen. Das Ergebnis kann ich mir ja schon denken…
Ach so noch zur Info : bin seit einem Jahr in Schmerztherapie ( 3 Wochen alle 6 Monate ca) wegen Gelenkschmerzen Knie, Hüfte, beide Arme & HWS ( (HWS wurde natürlich abgelehnt von der BG) & wurde für meinen Beruf kaputt geschrieben
 
wenn noch nicht geschehen würde ich vor allem zunächst ALLE behandlungsunterlagen bei sämtlichen behandlern (ärzten, kliniken, reha, versicherer mit schreiben auch an dritte, bildmaterial etc) sowie die BG-akte anfordern. der lange zeitverlauf könnte allerdings dazu führen, dass diese teilweise nicht mehr vorhanden sind, wenn nicht zwischenzeitliche weitere behandlung erfolgte. nur damit können die nötigen "beweise" auch bewertet und vorgelegt werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Eintracht,

für die BG sind die PTBS, wie ein rotes Tuch und in regelmäßiger Form wird abgeschoben.
Die KV soll zahlen und oder der Verunfallte-Kranke soll vor Gericht!
Noch vor ein paar Jahren war der Prof. Stevens dabei sehr aktiv, die BG hatte oft hintenrum
Unterlagen zu ihm geschickt und er in seiner Messias, Vitamin B, Anti Versicherten Art hat natürlich
alles (auch vor befunde von anderen Ärzten) verworfen und an die Wand genagelt.

Dazu spielt die Rechtsprechung gerne mit und weißen die Klagen ab.

https://www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/f_9000/f9000.pdf





Grüße
 
hallo nochmal

wenn ich das bisherige einmal auslegen wollte, dann stehst du ziemlich alleine mit dem problem; ein anwalt scheint zumindest nicht beiseite zu stehen.

Heute geht es mir besser & ich möchte die Kraft investieren, dass mir die PTBS von der BG anerkannt wird. Leider habe ich keinen Plan wie ich das anstellen soll, da ich von dem VDK danach ziemlich enttäuscht war…

für einen "plan" würde ich erst einmal folgendes prüfen:
welcher schluss ist aus den gesamten behandlungeunterlagen zu ziehen?
welche massnahmen/korrespondenzen wurden in der ganzen zeit mit wem und mit welchem zeitlichen abstand geführt?
welche fallbezogenenen behandlungen fanden in der ganzen zeit statt (mit welchem zeitlichen abstand)?
welche möglichkeiten bestehen für eine klage (rechtsschutz, PHK)?
was liegt dir selbst noch an unterlagen vor (auch zb VdK, unfallbericht)?
welche entscheidungen der BG beruhen worauf (gutachten, von wem mit welchem ergebnis)?

dann stellt sich die frage, welche möglichkeiten dir zur verfügung stehen, das ganze (rechtlich, medizinisch durch literatur) einzuordnen und nachzuvollziehen?
es würden weitere fragen im raum stehen, aber damit soll es erst einmal gut sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo Eintracht,

die Beiträge von Sekundant und Siegfried sind sehr wichtig. Sie erläutern Dein richtiges Vorgehen und was Du machen musst.

Ich denke, Du scheiterst bei Dir mit dem Hinweis "Beweise".

Die sogn. "Beweise" sind die Akte der BG, die ärztlichen Berichte und Gutachten.

Sowie auch die Protokolle / Berichte / Entlassungsbriefe von Psychotherapeuten und der Kliniken in den Du behandelt worden bist.

Lass Dir auch mal von Deiner KK die Abrechnungsauszüge von Deinen Psychologen zukommen lassen, auf welche ICD sie Deine Behandlungen abrechnen. Dies kann sehr, sehr wichtig für Dich sein!

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Euch alle hier!

01
VIelen Dank, dass Ihr unsrem EintrachtSGE beisteht!

02
Die Anerkennung einer PTBS geht davon aus: Es gibt medizinische, allgemein anerkannte Richtlinien, die besagen, unter welchen Umständen man eine PTBS als gesichert anerkennen kann und unter welchen nicht.

Das ist die Basis.

03
Ab da geht es vom Prinzip her nicht anders als sonst: Man muss nachsehen, ob die Kriterien erfüllt sind oder nicht. Dabei ist der typische Anhaltspunkt der: Man muss einmal nachprüfen, ob der Gutachter diese Richtlinigen beachtet hat. Da hängt's öfters mal.

04
Ich habe gerade eben ein GA eines Psychologen gesehen, der hat beim Beckschen Depressionsinventar (= BDI II) einen Rohpunktwert von 37 gefunden (alles, was über 28 liegt, weist auf schwere Depressionen hin). Doch wieso er keine Depression anerkennt, ist dem GA nicht zu entnehmen, auch nicht, wieso was jetzt mit den 37 Punkten los ist. Das BDI gilt nämlich als recht zuverlässiges Instrument.

Da kann man nur sagen: So wird das sicher nicht gehen. Wer bei 37 Rohpunkten eine Depression nicht sieht, muss wenigstens schlüssig erklären können, wieso nicht. Wenn das nicht da steht, wackelt das GA wie ein Lämmerschwanz.

ISLÄNDER
 
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