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PTBS und ADS Unfall

janniboy

Neues Mitglied
Registriert seit
5 März 2019
Beiträge
23
Hi zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und freue mich trotzdem ein Teil der Community zu sein :)

Und zwar wird mir aufgrund eines vergangenen Verkehrsunfalls von der Gegnerseite vorgeworfen, dass die PTBS nicht dem Unfall ursächlich ist, sondern mit meiner ADS.
Doch ich bin seit 4 Jahren in psychologischer Therapie und dieser hat auch bestätigt, dass die PTBS ursächlich dem Unfall entstanden ist.
Nun weiß ich nicht wie das ganze bewertet wird und wie die Erfahrungen sind... Tatsächlich treffen alle Traumasymptome warheitsgemäß auf mich zu. Die ADS ist nicht ausgeprägt.

Danke euch :)
 
Hallo janniboy,

eher verstärkt die PTBS die ADS! So hat dein Therapeut deutlich mehr Arbeit, dass kann er sicher belegen ( Gerichtsverwertbar).

Lass dich bitte nicht von gegnerischen Großkanzleien beeindrucken! Wir werden von einer anderen Großkanzlei "bearbeitet".
Da darf dann jeder Anwalt seine Gemeinheiten und Frust runterschreiben- leider vergessen die schnell, dass das Gericht den Unfug liest!

Uns wurde z.B. vorgeworfen eine Play-station gekauft zu haben ( in den Unfall-nötigen-Ausgaben) - wir hatten nur eine Tankquittung von einer Paystation eingereicht! Die Liste lies sich endlos weiterführen ...

LG
Aramis
 
Hallo janniboy,

unterstreiche das auch, was Aramis mitteilt.

Die gegnerische VS sucht, und findet immer, irgendwas.. worüber (oder auch nicht) erstmal, diskutiert wird/werden muss. Die Zeit vergegt, und vlt ist da was, wo der Augenmerk interessant ist/oder vlt... wäre. Versuch! Schinden... Zeit. Vlt, geht das auch gut?! Wer weiß. ein Versuch ist es doch wert ;-( - im sinne der gegenpartei.

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen!

Im übrigen, hieß ADS früher, doch eher aktiv, aufmerksam. Lebendig.
Von Seoten der Psych. hörst Du einiges . Bist doch selbst bewandert...oder kannst diese, sprechen. Rücksprache halten. Horche nochmal.

Wie das ganze bewertet wird, würde, bleibt abzuwarten.
Du hast Leute/Personen im Rücken und, die können sollten auch für DICH plädieren. - es hört sich doch so an;-)
Spreche, halte immer und unbedingt Rücksprache!


Alles Gute wünsche ich Dir!!!

Gruss von der Tina
 
Ah, ihr seid so toll, ich wollte auch noch antworten, aber ihr habt schon so tolle Unterstützung angeboten!!! Great!
 
Hi zusammen,
vielen lieben Dank für die Unterstützung hierbei!

Die gegnerische Versicherung behaart einfach drauf, dass die PTBS quasi "gespielt wäre" und nicht vom Unfall zurückzuführen ist. Ist das Sachverständigenabhängig wie entschieden wird? Hatte jemand schon Erfahrung damit und Urteile dazu etc.?

Mein Anwalt meinte auch das schlechte Chancen bestehen mit einer bereits bestandenen psychischen Beeinträchtigung wie ADS...

Danke euch!
 
Hallo,

evtl. kannst du damit was anfangen,...?

Die posttraumatische Belastungsstörung ist nach der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in ihrer aktuellen und international gültigen Ausgabe ICD-10, Version 2017 (ICD-10-GM-2017) als "F43.1" kodiert und bezeichnet eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.

Typische Merkmale sind das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks), Träumen oder Albträumen, die vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von betäubt sein und emotionaler Stumpfheit auftreten. Der Beginn folgt dem Trauma mit einer Latenz, die wenige Wochen bis Monate dauern kann. In wenigen Fällen nimmt die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf und geht dann in eine andauernde Persönlichkeitsänderung (ICD-10-GM-2017 F62.0) über.

Kriterien für die Diagnosestellung sind (vgl. Schnyder, MedSach 2003, S. 142 (143 f.)) ein Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalem Ausmaß, das nahezu bei jedem tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde (A-Kriterium), Wiedererleben: Erinnerungen tagsüber, Träume, Flashbacks, Bedrängnis bei Konfrontation mit ähnlichen Ereignissen (B-Kriterium), Vermeidung von Umständen, welche der Belastung ähneln (C-Kriterium), Amnesie oder erhöhte Sensitivität und Erregung: mindestens zwei der folgenden Merkmale: Schlafstörungen, Reizbarkeit oder Wutausbrüche, Konzentrationsstörungen, Hypervigilanz, erhöhte Schreckhaftigkeit (D-Kriterium) sowie das Auftreten in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis (E-Kriterium). Nach diesem Diagnosesystem orientiert sich die vertragsärztliche Behandlung (Urteil Senats vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, juris, Rz. 36).

Es ist daher in erster Linie auch von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Sachverständigen anzuwenden, da es die nachvollziehbare Feststellung einer konkreten psychischen Gesundheitsstörung unter Verwendung eines üblichen Diagnosesystems sowie des dortigen Schlüssels und der Bezeichnungen ermöglicht. Zur Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung herangezogen wird auch das von der American Psychiatric Association in den Vereinigten Staaten von Amerika herausgegebene Diagnostische und statistische Manual psychischer Störungen, seit 1996 auch auf Deutsch; die Textrevision der vierten Auflage wurde 2000 veröffentlicht (DSM-IV-TR). Nach DSM-IV-TR 309.81 ist das so genannte "Trauma-Kriterium", das A-Kriterium, eingängiger gefasst.

Danach ist Hauptmerkmal der posttraumatischen Belastungsstörung die Entwicklung charakteristischer Symptome nach der Konfrontation mit einem extrem traumatischen Ereignis. Das traumatische Ereignis beinhaltet unter anderem das direkte persönliche Erleben einer Situation, die mit dem Tod oder der Androhung des Todes, einer schweren Verletzung oder einer anderen Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit zu tun hat (A1-Kriterium). Es muss ein extremes, lebensbedrohliches Ereignis tatsächlich stattgefunden haben (Foerster/Leonhardt, MedSach 2003, S. 146 (147)). Bezüglich des Erlebnisses ist eine Reaktion von Angst, Hilflosigkeit oder Grauen zu verlangen (A2-Kriterium).

Weitere Kriterien sind (vgl. Schnyder, a. a. O.) ständiges Wiedererleben des traumatischen Ereignisses (B-Kriterium), anhaltendes Vermeiden spezifischer Stimuli, welche an das Trauma erinnern (C-Kriterium), Angst oder erhöhtes Erregungsniveau (D-Kriterium), Dauer mindestens ein Monat (E-Kriterium) sowie erhebliches Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Bereichen (F-Kriterium).

Die seit Mai 2013 dem DSM-IV-TR folgende, nunmehr in deutscher Sprache vorliegende 5. Auflage des Diagnostischen und statistischen Manuals (DSM-5) steht dem an sich nicht entgegen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, a. a. O., Rz. 40; Widder/Dreßing/Gonschorek/Tegenthoff/Drechsel-Schlund, MedSach 2016, S. 156 ff.).

Unter das A-Kriterium wird nunmehr allerdings auch die Erfahrung wiederholter oder extremer Konfrontation mit aversiven Details von einem oder mehreren derartigen traumatischen Ereignissen (z. B. Ersthelfer, die menschliche Leichenteile aufsammeln, oder Polizisten, die wiederholt mit schockierenden Details von Kindesmissbrauch konfrontiert werden) gefasst.

Damit löst sich, ohne dies deutlich zu machen, die DSM-5 deutlich von der historischen Entwicklung der Erfassung seelischer Folgen schwerer Traumatisierung in den psychiatrischen Klassifikationsschemata, welche nicht zuletzt unter dem Druck der Veteranen des 1955 begonnenen Vietnamkrieges erfolgte, denen ganz unzweifelhaft permanente lebensbedrohliche Ereignisse widerfuhren und die Gräueltaten mit anblicken mussten (vgl. Hirschmüller, MedSach 2003, S. 137 (140)).

An dem Diagnosesystem DSM-5 wird im fachmedizinischen Schrifttum zudem die fehlende Validität bemängelt (Urteil des Senats vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, a. a. O., Rz. 41). Da die exakte psychische Diagnose es nachvollziehbar machen muss, warum und in welchem Ausmaß eine Person psychisch krank ist, ist das DSM-5 besonders bei der posttraumatischen Belastungsstörung nicht geeignet, diese Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten (Urteil des Senats vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, a. a. O., Rz. 42).

Grüße
Marcela

http://www.jura.uni-frankfurt.de/44294983/PTBS_in_der_GUV___dw_deppermann_wöbbeking.pdf

PTBS in der GUV, PTBS in der sozialrechtlichen Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung

https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/medien/infomat/lv8_suedwest/documents/lv8_heft28.pdf

Begutachtungs-Spezialseminar für Psychiater/innen
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool perfekt danke!
Also sind das auch zwei verschiedene paar Schuhe :)
 
Hallo janniboy,

welche Argumentation bringt die gegnerische Vers. gegen dein PTBS!
Aufgrund welcher Richtlinien?
Ist es das A-Kriterium?
 
Hi @ptpspmb ,
die sagen es wäre irgendwas mit "begehrensneurose"...
Kann ich null nachvollziehen...
 
Das ist so eine Unverschämtheit, Betroffene immer so zu diffamieren, ohne, dass sie es beweisen könnten... ich reg mich grad schon wieder auf...
 
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