• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PTBS: LSG SHS, BSG Urteil

Hallo,

Dankeschön.

Meine Meinung aus dem Urteil daraus:

Also ich bin immer wieder erstaunt, welche unfallunabhängige Psychische Diagnosen den UO nach dem Unfall unterstellt werden.

Wie ich aus dem Urteil entnehme, muss eine PTBS nach einer bestimmten vorgegebenen Zeit, ausgeheilt sein, ansonsten gibt es eine Wesensverschiebung zur Gunsten des Leistungsträgers.

Wer und aus welchen Interessenhintergrund hat die Vorgaben zur PTPS aufgestellt, welche zudem auf jeder Person übertragbar ist?

Ach ja, wie ich auch aus dem Urteil auch entnehme kann:

die Zermürbungstaktik ist auch ganz normal zu bewerten und auf jeden Fall als nicht unfallbedingt einzuordnen,
da vermutlich die Ansicht vertreten wird,
dass das UO auch ohne den Unfall die jahre langen Auseinandersetzungen mit rechtswidrigen Bescheiden auch ohne den Unfall hätte treffen können.

Ach was, auch Depressionen werden unfallunabhängig bewertet …..

Und zum guten Schluss, kann vermutlich der Gutachter das sogar rückwirkend begutachten?

Also was wollen die Leistungsträger noch?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried,

es handelt sich um ein Urteil (nicht mehrere), wenn ich was übersehe, korrigier mich bitte.

Das Urteil ist ganz und gar nicht ermutigend.
Das soll es wohl auch nicht sein.
Ohnmächtig im Handeln. Mein Mitgefühl dem Kläger und seiner Familie. Daran nicht zu zerbrechen, kostet viel Energie, Lebenswillen und Liebe.

LG
 
Hallo Rolandi,

du hast es erfasst! Die PTBS ist.... der BG.... im allg., ein Dorn im Auge €€€€ die man sicherlich "beschränken" und aufweichen möchte.

Wiederum könnte man der lieben BG ect, in vielen Fällen, die s. g. "posttraumatischen Verbitterungsstörungen" anrechnen und zum Entschädigen bringen.
Warum::::: weil die BG w. g., in vielen 100% Arbeitsunfällen, erstmals die Geschädigten abschiebt und gerade bei MdE % Anerkennung, die Personen (gewollt) oft auf einen langen Rechtsweg schickt. Viele werden hierbei zusätzlich.... weiter traumatisiert und verbittert.

Verfahrensdauer von 10 J. + sind hierbei...keine Seltenheit.

Der Gutachter bringt u. a. Konzentrationslager-Vietnamkriegs mit ins Spiel:oops:o_O

Ob sein Gutachten Credo einer Überprüfung.... von einer guten Prof. Koryphäe standhalten würde... mag ich bezweifeln.


Hallo HWS Schaden,

ob jetzt uno oder due:D kannst du sehen, wie du willst;)

BSG, 02.07.2019 - B 2 U 224/18 B
(Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren)

LSG SHS Urteil - 18.07.2018 - L 8 U 74/15

Der Sachverständige F führt in seinem Gutachten überzeugend aus: "Die posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) ist ein Störungsbild, das 1980 im Gefolge der Erfahrungen des Vietnamkriegs in das DSM-3-Klassifikationssystem der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft aufgenommen wurde. Häufig wird inzwischen in der posttraumatischen Belastungsstörung die einzig mögliche psychoreaktive Antwort auf ein belastendes äußeres Ereignis gesehen, was jedoch nicht der Fall ist. Die Häufigkeit des Vorliegens einer posttraumatischen Belastungsstörung ein Jahr nach einem Verkehrsunfall schwankt mit Werten von 2 % in einem schweizerischen Kollektiv von Schwerverletzten bis zu 15 % in einer Übersicht früherer Studien. Zur Frage des Auftretens psychoreaktiver Störungen nach Arbeitsunfällen liegen dagegen nur wenige Studien vor. Nyberg et al. fanden sechs Monate nach schweren Arbeitsunfällen bei 12 % der Betroffenen das Vollbild einer PTBS. Identische Zahlen berichteten Hu et al. für unmittelbare Zeugen tödlicher Arbeitsunfälle. Eine besondere Bedeutung scheinen Handtraumen zu besitzen. "Typische" Symptome einer PTBS können letztlich nach alltäglich auftretenden "Life-Events", wie Arbeitsplatzverlust oder familiären Problemen, eigenen schweren Krankheiten sowie Tod oder Erkrankung eines nahen Angehörigen, auftreten. Vergleichbare Symptome fanden sich auch bei Patienten mit depressiven Störungen, bei denen gar kein spezifisches Lebensereignis zu eruieren war, bei Personen mit Sozialphobien in verfahrenen Lebenssituationen sowie letztlich auch bei "Mobbing" am Arbeitsplatz. Bezüglich einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung sind wiederholte und anhaltende Traumatisierungen zu fordern. Hier wird auf Erlebnisse in einem Konzentrationslager, Folter, Katastrophen, andauernde lebensbedrohliche Situation verwiesen.

Gemäß der ICD-10-Klassifikation handelt es sich bei der posttraumatischen Belastungsstörung - in diesem Zusammenhang aber lediglich auf katastrophale Ereignisse bezogen - um eine "verzögerte oder protrahierte Reaktion". Nach Horowitz kommt dies dadurch zustande, dass die seelische Beeindruckung im Anschluss an die unmittelbare peritraumatische Akutreaktion mit Überflutung von den überwältigenden Eindrücken derart hoch ist, dass diese Erlebnisse zunächst dem Bewusstsein im Sinne der Verleugnung entzogen sind und sich erst im Verlauf willentlich unbeeinflussbar in das Bewusstsein drängen. Verwiesen wird darauf, dass die Symptome normalerweise innerhalb der ersten drei Monate nach dem Trauma auftreten. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass eine hinreichend zeitnahe psychische Reaktionsbildung für die Diagnose einer PTBS in Zukunft völlig entbehrlich ist. Liest man hierzu den Kommentar (DSM-5), wird man jedoch eines Besseren belehrt: So sei die Forderung nach einer emotionalen Reaktion auf das Trauma (lediglich) deswegen nicht mehr Teil von Kriterium A, weil das klinische Bild der PTBS ... vielfältig ist. Dies entspricht auch prospektiven Studien, die zeitnah zu Unfallereignissen psychische Symptome berichten. Darüber hinaus findet sich im DSM-5 zum verzögerten Beginn einer PTBS die Aussage, wonach in diesem Fall das Auftreten "einzelner Symptome zwar initial" bereits erkennbar ist, aber erst im Verlauf "alle" diagnostischen Kriterien erfüllt sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Betroffenen bis zum Auftreten des Vollbildes einer PTBS keinesfalls symptomfrei sind, sondern während dieser Zeit bereits in Teilbereichen ihres Lebens durch psychische Symptome eingeschränkt sind, was sich dann im Sinne von Brückensymptomen nachweisen lassen muss. Dies entspricht auch der wissenschaftlichen Literatur, wonach ein verzögerter Beginn der PTBS außerhalb kriegerischer Auseinandersetzungen "extrem selten" ist und dass auch in diesem Fall auch bereits zuvor Teilsymptome erkennbar sind.
 
Hallo in die Runde, das aus meiner Sicht wirklich Bemerkenswerte an diesem Urteil ist, dass sich mit der Etablierung einer Begrifflichkeit wie "Verschiebung der Wesensgrundlage" faktisch jede Traumafolgestörung, jedenfalls jede psychiatrisch-psychologische, zumindest auf Dauer aus dem Entschädigungskreis der GUV verbannen läßt. Sehr beängstigend für Betroffene. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,
die Verschiebung der Wesensgrundlage ist doch Teil der Traumafolgestörung und somit Unfallbedingt. Das BSG hat meiner Meinung nach auch gerade diesen Teil der Revision zugelassen und ich erwarte da auch ein deutliches Zeichen. Die Aufhebung der MdE aus der Traumastörung ist nicht rechtskonform. Ich bin mir sicher, dass dort unsere "besten Gutachter" tätig geworden sind. Für irgendwas müssen die doch schließlich im Sinnes des Systems mal gut sein....vorsicht Ironie.

Gruß von der Seenixe
 
Top