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PTBS Blocktherapie durch BG.

hallo Photona,

PTBS ist ein schwieriges thema, selbst für betroffene werden spezielle fragen wegen breiter erscheinungsformen schwierig sein. daher lediglich zu deinen fakten:

Diese Ärztin wurde geladen bei Gericht. Diese Ärztin behauptet jetzt, das sie annimmt das meine PTBS bzw. sie nannte es Angststörung und Panikstörung.,auch ohne meinem Unfall gekommen wäre.

das heisst wohl, dass es eine mündliche anhörung gab. dann sollte auch das gutachten entsprechend analysiert und auf mögliche fehler geprüft sein. nun stellt sich die frage, womit die ärztin ihre meinung begründet und den bezug zur früher stattgefundenen therapie herleitet. fehlt das, sollte es anlass für weitere tiefergehende fragen an die ärztin sein.

Ich soll nochmal zu dieser Ärztin da sie denkt, das was ich habe wie oben beschrieben auch von alleine gekommen wäre.

dazu dürfte dann ein beschluss des gerichts vorliegen. wie lautet denn die fragestellung des richters/der richterin?

Kann ich wegen Befangenheit ihrerseits ablehnen?

eine besorgnis der befangenheit erfordert gründe, die wohl aus deiner beschreibung nicht ersehen werden können.

Ich war 2005 bei einer Psychologin wegen Trennung meines damaligen Mannes. Therapie war erfolgreich. Natürlich wird meine damalige Therapeutin dazu Stellung nehmen.

eine stellungnahme ist eine möglichkeit; eine förmliche befragung durch das gericht dürfte aber aussagekräftiger sein. es wäre zu überdenken, ob das nicht beim gericht angeregt werden sollte.


gruss

Sekundant
 
Hallo und danke für dein schreiben,
Es gab eine Anhörung bei Gericht.
Ich habe bei meiner Reha 2015 dem damaligen Arzt gesagt das in meiner Kindheit etwas vorgefallen ist. Der damalige Arzt hat dies in den Bericht geschrieben bzw. Er hat es erwähnt aber nicht um was es geht. Muss ich dies überhaupt bei der Gutachterin erwähnen? Da ich damals im Vertrauen dem Arzt in der Reha gesagt habe?
Da ich nochmal zur Gutachterin soll und sie erwähnte bereits im Gerichtssaal, sagte: ich sollte dann die Wahrheit sagen.
Dann war ich 2005 bei einer Psychologin, wegen Trennung meines damaligen Mannes, sie wird Stellungnahme dazu nehmen, sie wird vom Gericht aufgefordert werden. Sie weiss das ich damals in kleinster damals solche gesundheitlichen Probleme hatte.
Auch mein jetziger Psychiater wird aufgefordert zur Stellungsnahme.
Auf jedenfall ist die Ärztin befangen, bei Gericht meinte sie das ich, bereits vor dem Unfall psychische Probleme hatte...damit meinte sie meine Trennung meines 2. Mann. Sie erwähnte aber in keinsterweise, das ich heute ein gutes Verhältnis zu meinem Exmann habe und wir ein gute Patchwork Familie sind.
Sie erwähnte nur das Negative von allem.
Gruß an Sekundant und alle anderen.
 
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