Sekundant
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hallo Photona,
PTBS ist ein schwieriges thema, selbst für betroffene werden spezielle fragen wegen breiter erscheinungsformen schwierig sein. daher lediglich zu deinen fakten:
das heisst wohl, dass es eine mündliche anhörung gab. dann sollte auch das gutachten entsprechend analysiert und auf mögliche fehler geprüft sein. nun stellt sich die frage, womit die ärztin ihre meinung begründet und den bezug zur früher stattgefundenen therapie herleitet. fehlt das, sollte es anlass für weitere tiefergehende fragen an die ärztin sein.
dazu dürfte dann ein beschluss des gerichts vorliegen. wie lautet denn die fragestellung des richters/der richterin?
eine besorgnis der befangenheit erfordert gründe, die wohl aus deiner beschreibung nicht ersehen werden können.
eine stellungnahme ist eine möglichkeit; eine förmliche befragung durch das gericht dürfte aber aussagekräftiger sein. es wäre zu überdenken, ob das nicht beim gericht angeregt werden sollte.
gruss
Sekundant
PTBS ist ein schwieriges thema, selbst für betroffene werden spezielle fragen wegen breiter erscheinungsformen schwierig sein. daher lediglich zu deinen fakten:
Diese Ärztin wurde geladen bei Gericht. Diese Ärztin behauptet jetzt, das sie annimmt das meine PTBS bzw. sie nannte es Angststörung und Panikstörung.,auch ohne meinem Unfall gekommen wäre.
das heisst wohl, dass es eine mündliche anhörung gab. dann sollte auch das gutachten entsprechend analysiert und auf mögliche fehler geprüft sein. nun stellt sich die frage, womit die ärztin ihre meinung begründet und den bezug zur früher stattgefundenen therapie herleitet. fehlt das, sollte es anlass für weitere tiefergehende fragen an die ärztin sein.
Ich soll nochmal zu dieser Ärztin da sie denkt, das was ich habe wie oben beschrieben auch von alleine gekommen wäre.
dazu dürfte dann ein beschluss des gerichts vorliegen. wie lautet denn die fragestellung des richters/der richterin?
Kann ich wegen Befangenheit ihrerseits ablehnen?
eine besorgnis der befangenheit erfordert gründe, die wohl aus deiner beschreibung nicht ersehen werden können.
Ich war 2005 bei einer Psychologin wegen Trennung meines damaligen Mannes. Therapie war erfolgreich. Natürlich wird meine damalige Therapeutin dazu Stellung nehmen.
eine stellungnahme ist eine möglichkeit; eine förmliche befragung durch das gericht dürfte aber aussagekräftiger sein. es wäre zu überdenken, ob das nicht beim gericht angeregt werden sollte.
gruss
Sekundant