Hallo Maraya,
wie kommst du darauf, dass die Gegenseite die vollen Kosten tragen muss. Die Verfahrenskosten errechnen sich aus dem Streitwert.
Bei 70.000€ Streitwert sind das 22.411€ für zwei Instanzen.
Wenn das Gericht dir 14.000€ zuspricht, hast du zu 20% obsiegt und du bezahlt 80% der Verfahrenskosten und der Verlierer nur 20%. Dann hast du nichts und du hast noch 3.928€ Schulden. So viel zu überzogenen Forderungen. Womit begründet dein Anwalt das hohe Schmerzensgeld, auf welche Gerichtsurteile beruft er sich.
Dein Anwalt hat natürlich ein hohes Interesse an einem hohem Streitwert, je höher um so höher sein Verdienst.
MFG Marima
Und falls aus dem Prozess etwas wird, muss eh die Gegenseite die Kosten tragen
wie kommst du darauf, dass die Gegenseite die vollen Kosten tragen muss. Die Verfahrenskosten errechnen sich aus dem Streitwert.
Bei 70.000€ Streitwert sind das 22.411€ für zwei Instanzen.
Wenn das Gericht dir 14.000€ zuspricht, hast du zu 20% obsiegt und du bezahlt 80% der Verfahrenskosten und der Verlierer nur 20%. Dann hast du nichts und du hast noch 3.928€ Schulden. So viel zu überzogenen Forderungen. Womit begründet dein Anwalt das hohe Schmerzensgeld, auf welche Gerichtsurteile beruft er sich.
Dein Anwalt hat natürlich ein hohes Interesse an einem hohem Streitwert, je höher um so höher sein Verdienst.
MFG Marima