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Prozesskostenhilfe

Maraya

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Mai 2018
Beiträge
20
Hallihallo ihr Lieben,

habe vor kurzem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bekommen. Erst dachte ich toll, erster kleiner Erfolg. Nun kommen mir doch immer mehr Zweifel, denn das Gericht hat die Schadensersatzsumme direkt um 70.000€ gekürzt. Ist das normal? Ist euch das auch passiert? Bedeutet das doch, dass ich keine Chance habe, denn sonst wäre es nicht gekürzt worden? Die Prozesskostenhilfe für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wurde komplett bewilligt.

Mein Anwalt hat gleich eine Beschwerde dagegen fertig gemacht. Diese ist auch schon bei Gericht. Und mein Anwalt ist jetzt leider bis Anfang Juni in Urlaub, sonst würde ich Ihn Löchern.

Eigentlich ist der 2. Punkt mit den Zukunftsschäden für mich der wichtigere, da ich leider durch den Fehler inzwischen berentet werden musste und ich daher erhebliche finanzielle Einbußen habe. Hat denn Jemand von euch sein Verfahren gewonnen? Wieviel Prozent wird denn trotz gewonnenem Verfahren im Schnitt z.B. vom Gehaltsausfall gezahlt? Würde mir halt sehr wünschen, dass ich mein Leben zumindest im finanziellen Punkt etwas unabhängiger gestalten könnte.

Wird der Gegenseite überhaupt mitgeteilt, dass die Prozesskostenhilfe genehmigt wurde?

Liebe Grüße und schon jetzt vielen Dank für eure Antworten,
Maraya
 
hallo Maraya,

eine kürzung kann nach m.E. mehrere gründe haben. sie kann tatsächlich willkürlich und/oder strategisch sein (immer im hinterkopf die pkh-bedingungen und evtl rückzahlungen, worauf der streitwert dann abgestellt wird).

es könnte aber auch eine korrektur des streitwertes und der schadenssumme vorliegen, wenn di berechnung die abzinsung oä anders vorzunehmen wäre.
prüfe daher die gründe und umfang der kürzung und welche konkreten stellen es betrifft.

und ja
wird es, sie kann - und wird sicher - auch dazu stellung nehmen und nach aller voraussicht ablehnend dazu stehen, ggf auch begründen, wenn dazu etwas einfällt.


gruss

Sekundant
 
Hallihallo Sekundant,

habe doch nochmals eine kleine Nachfrage. Wird die Gegenseite informiert ab dem Zeitpunkt wo ich den Antrag gestellt habe, oder erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung. Denn bewilligt ist die Prozesskostenhilfe ja bereits. Kann dieser Bescheid wieder aufgehoben werden durch Argumente der Gegenseite?

Liebe Grüße, Maraya
 
Hallo,

Prozesskostenhilfe wird durch das Gericht beschlossen und ich habe noch nichts davon gehört, dass diese auf Grund von Argumenten der Gegenseite aufgehoben worden ist.

Du kannst aber hier schauen wie die gesetzlichen Vorschriften sind.

Gruß von der Seenixe
 
hallo,

die erfahrungen von Seenixe kann ich zwar nicht bestätigen, im gegenteil. aber das ist erstens ein anderes thema (hier verfolgt das gericht eigene interessen nach einer aktenmanipulation), aber es ist auch bei Maraya nicht mehr von belang, weil pkh ja schon bewilligt ist.


gruss

Sekundant
 
Hallo an Alle,

wollte euch kurz auf Stand bringen. Die Beschwerde, wegen der Kürzung des Schmerzensgelds vor einem Prozess durch die Kammer, bei der Gewährung der Prozesskostenhilfe wurde leider abgelehnt. Nun muss ich mir überlegen ob ich an die nächst höhere Instanz gehe oder mich mit der Kürzung des Betrages zufrieden gebe.
Was würdet ihr tun?

Liebe Grüße
 
Hallo Maraya,

Kürzung annehmen und weiter machen!
Kleiner Wermutstropfen für dich, Prozesskostenhilfe bedeute ja auch, wenn man zu Geld kommt muss man das zurück bezahlen!
 
Hallo ptpspmb,

es gibt bei mir momentan keinerlei Aussicht darauf, dass ich zu Geld kommen könnte. Und falls aus dem Prozess etwas wird, muss eh die Gegenseite die Kosten tragen. Denn ich wäre schön blöd, wenn ich auf der Basis von Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich eingehen würde.

Liebe Grüße
 
Hallo Maraya

Ich bin Laie, aber wenn ich dich richtig verstehe, geht es bei dem Prozess (für den du PKH bewilligt haben möchtest) um materielle und immaterielle Zukunftsschäden und um Schmerzensgeld (weniger als gefordert, wenn PKH bewilligt wird).

Du schreibst, es besteht keine Aussicht darauf, zu Geld zu kommen. Doch wenn du den Prozess gewinnst, wird sich das ändern.

Sekundant schrieb bzgl. der Kürzung der geforderten Schmerzensgeldsumme in der ersten Antwort:
es könnte aber auch eine korrektur des streitwertes und der schadenssumme vorliegen, wenn di berechnung die abzinsung oä anders vorzunehmen wäre.
prüfe daher die gründe und umfang der kürzung und welche konkreten stellen es betrifft.
Hast du / Hat dein das Anwalt inzwischen geprüft?

LG
 
Hallo HWS-Schäden,

das Schmerzensgeld dekt ja nur die direkt durch die Bahandlung erlittenen Schäden ab. So Schäden, wie Verdienstausfall, Hausumbauten, Hilfsmittelkosten etc. kommen noch dazu.
Die Prozesskostenhilfe ist bereits bewilligt. Sie haben lediglich das Schmerzensgeld um 70.000€ gekürzt, aber den nicht näher per Wert definierten Schäden durch Verdienstausfall etc. haben sie einfach so zugestimmt.

Als die Kammer das Schmerzensgeld reduziert hat, hat mein Anwalt direkt Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun mit dem Hinweis, abgelehnt, dass die Summe nicht gerechtfertigt sei und dass der Anwalt, falls ich dies anders sehen würde beim nächst höheren Gericht gegen diesen Bescheid vorgehen müsse.

Und ich steh jetzt da und weiß nicht was ich machen soll. Auf der einen Seite sage ich, ach ist doch egal, die höhere Summe ist die andere und nicht das Schmerzensgeld, auf der anderen Seite finde ich es verdammt unfair, dass sie es einfach zusammenstreichen, ohne dass es einen einzigen Verhandlungstag oder so gab... Aber wahrscheinlich lohnt es sich hier die Kräfte zu sparen und sich auf die wichtigere Summe zu konzentrieren.

Liebe Grüße
 
Hallo Maraya,

wenn Sie Dir das Schmerzensgeld "gekürzt" haben, ist die Sache relativ einfach zu handeln. Du akzeptierst diesen PKH-Beschluss erst einmal, ersparst Dir weitere Reibereien mit dem Gericht und in der Klage beantragt Dein RA ein Schmerzensgeld, dass in Ermessen des Gerichts gestellt wird aber die Summe von XY nicht zu unterschreiten hat. Sollte das Gericht der ersten Instanz dann nur das PKH bewilligte Schmerzensgeld ausurteilen, kann Du für das OLG wieder erneut PKH für die Dir angemessene Schmerzensgeldzahlung beantragen.

Gruß
tamtam
 
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