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Prozesskostenhilfe

Hallo Maraya,

Und falls aus dem Prozess etwas wird, muss eh die Gegenseite die Kosten tragen

wie kommst du darauf, dass die Gegenseite die vollen Kosten tragen muss. Die Verfahrenskosten errechnen sich aus dem Streitwert.

Bei 70.000€ Streitwert sind das 22.411€ für zwei Instanzen.

Wenn das Gericht dir 14.000€ zuspricht, hast du zu 20% obsiegt und du bezahlt 80% der Verfahrenskosten und der Verlierer nur 20%. Dann hast du nichts und du hast noch 3.928€ Schulden. So viel zu überzogenen Forderungen. Womit begründet dein Anwalt das hohe Schmerzensgeld, auf welche Gerichtsurteile beruft er sich.

Dein Anwalt hat natürlich ein hohes Interesse an einem hohem Streitwert, je höher um so höher sein Verdienst.

MFG Marima
 
Hallo Mariam,

vielen Dank für die Aufklärung. Ich dachte immer, dass der Verlierer für alle Kosten aufkommt, das habe ich wohl falsch verstanden.

Klar verstehe ich, dass mein Anwalt natürlich mehr verdient, je höher der Streitwert ist, aber verdenken kann ich es ihm auch nicht, schließlich bekommt er ja nicht so viel, wie wenn es ein Prozess ohne Prozesskostenhilfe wäre. Begründet hat er es mit anderen Urteilen bezüglich einer Querschnittslähmung.

Liebe Grüße
 
Hallo Maraya,

§ 92 ZPO
Kosten bei teilweisem Obsiegen

(1) 1Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. 2Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.
(2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wenn
1.die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten veranlasst hat oder2.der Betrag der Forderung der anderen Partei von der Festsetzung durch richterliches Ermessen, von der Ermittlung durch Sachverständige oder von einer gegenseitigen Berechnung abhängig war.​
 
Hallo,

und mein Senf dazu:

- die Parteien streiten sich im Vergleich um die Aufteilung der Kosten:
- dies kann bis zu einem halben Jahr dauern oder auch scheitern
- wenn der Kläger eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hat oder anderweitig seine Klage finanziert hat
so entscheidet nicht der Kläger als Person, sondern die finanzierenden Dritten
- allein daran kann ein Vergleich -der sehr zum Vorteil des Klägers ist- scheitern

Hier empfehle ich etwas Demut und ein gesundes Verständniss für die Realität.
Es ist schnell geschrieben: JA ALLES ODER NICHTS

Es wird eben nicht alles entschädigt.

Ich habe nicht den Grund gelesen, sondern nur neutral beschrieben; § 92 ZPO;
angewand auch in meinem erledigten Verfahren und den § kannst Du ziehen bis zum Geht-Nicht-Mehr.

Und wenn Du einen guten Anwalt hast, so hat er in seiner Klageschrift 3 Urteile erwähnt,
die den Schmerzengeldanspruch begründen, nennt dann eine Summe,
die 30% unter dem Schnitt ist, gibt dies als Richtung an und lässt das Gericht entscheiden.

VG-D
 
Hallo Marima, Hallo .,

vielen Dank für eure Antworten. Ich lasse mich nun überraschen, wie es weiter geht und wann endlich der erste Prozesstag angesetzt wird. Da ich nicht davon ausgehe, dass es zu einem Urteil kommt, sondern eher zu einem Vergleich, auch wenn ich mir ersteres wünschen würde, bin ich darauf vorbereitet auf jeden Fall dann Kosten zu übernehmen. Insgesamt hoffe ich dass mir unterm Strich etwas Geld bleibt, denn ich kann nicht mehr arbeiten und für mich wäre es daher wichtig etwas zu bekommen um z.B. behindertengerechte Umbauten zu machen, denn die 4000€ von der Pflegekasse sind leider nicht ausreichend.

Liebe Grüße
 
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