Dodo
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 5 Nov. 2006
- Beiträge
- 12
Hallo da bin ich wieder.
Habe Anwalt gewechselt
Für die Einarbeitung in den Fall habe ich gezahlt.
Ein Gutachten habe ich bezahlt.
Für die außergerichtliche Tätigkeit habe ich gezahlt plus Abschlag von der Versicherung.
Nun die Rechnung für die Erste Instanz - Erste Verhandlung im November
Wird getragen vom Abschlag der Versicherung und einem offenen Betrag.
Nun das Problem:
Mein Geld ist alle. Wollte nun Prozesskostenhilfe beantragen. Habe den Eindruck, meinem RA schmeckt das nicht. Habe eine Vergütungsvereinbarung über 3-fachen Satz mit einer Geschäftsgebühr von 2,0
Frage:
Muss ich den offenen Betrag bezahlen oder greift da dann die Prozesskostenhilfe schon?
Trägt die Prozesskostenhilfe auch die Höhren RA Kosten der Vergütungsvereinbarungen?
Steh jetzt echt unter Zeitdruck und weiß nicht wie ich das machen soll!
Habe Anwalt gewechselt
Für die Einarbeitung in den Fall habe ich gezahlt.
Ein Gutachten habe ich bezahlt.
Für die außergerichtliche Tätigkeit habe ich gezahlt plus Abschlag von der Versicherung.
Nun die Rechnung für die Erste Instanz - Erste Verhandlung im November
Wird getragen vom Abschlag der Versicherung und einem offenen Betrag.
Nun das Problem:
Mein Geld ist alle. Wollte nun Prozesskostenhilfe beantragen. Habe den Eindruck, meinem RA schmeckt das nicht. Habe eine Vergütungsvereinbarung über 3-fachen Satz mit einer Geschäftsgebühr von 2,0
Frage:
Muss ich den offenen Betrag bezahlen oder greift da dann die Prozesskostenhilfe schon?
Trägt die Prozesskostenhilfe auch die Höhren RA Kosten der Vergütungsvereinbarungen?
Steh jetzt echt unter Zeitdruck und weiß nicht wie ich das machen soll!