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Prozess beim LG steht vor....

tanja33

Mitglied
Registriert seit
17 Jan. 2008
Beiträge
83
Ort
in der Oberpfalz
Hallo zasammen,

1.Instanz Verhandlung beim LG steht vor und ich habe noch paar Fragen :

1) falls Prozess verloren geht für die 2. Instanz neuer Anwalt Rregelung ( PKH bewilligt ) mit dem alten Anwalt unzufrieden

2) wan Anwalt wechseln Zeitpunkt nach 1.Instanz

3) gegn.Anwalt gleich nach verlorenem Prozess 1. Instanz bezahlen oder warten ,da ich will, falls in die Berufung gehen

4) PKH Bewilligung für 2.Instanz möglich ? Wer hat Erfahrung ?


Danke für die Hilfe


MFG

Tanja33
 
Hallo Tanja33,
Ich weiß nicht, aber die Prozesskostenhilfe für die Berufung muß neu beantragt werden. Ich würde dann bereits den neuen Anwalt mit der Berufung beauftragen.
Soll für die PKH bei Berufung ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden, sollten Sie beachten, dass dies zu tun ist, bevor die eigentliche Berufung eingelegt wird. Zunächst müssen Betroffene einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stellen. Diesem sind die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 ZPO sowie entsprechende Belege beizufügen. Beachten Sie: Die Vertretung durch einen Anwalt ist hierbei nicht nur ratsam, sondern vorgeschrieben.

Dieser Antrag auf Bewilligung der PKH für die Berufung muss innerhalb der geltenden Berufungsfrist gestellt werden. Eine sachliche Begründung wird nicht verlangt. Im Anschluss entscheidet das zuständige Berufungsgericht über den Antrag. Fällt die Entscheidung erst nach Ablauf dieser Frist, wird dem Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn
  • der Antrag auf PKH bewilligt wird oder
  • der Antragsteller nicht mit der Ablehnung des Antrags aufgrund von nicht nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste und
  • die Einlegung der Berufung innerhalb der Frist für die Wiedereinsetzung nachgeholt wird.

Wurde über den Antrag auf PKH bei Berufung entschieden, kann anschließend das Rechtsmittel eingelegt werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

kleine Korrektur: eine sachliche Begründung ist für den juristischen Laien im Rahmen seiner Möglichkeiten notwendig. Ohne Klagentwurf wird der PKH-Antrag abgelehnt.

Mit der Stellung des PKH-Antrages beginnt eine Hemmung von 6 Monaten. D.h., selbst wenn die PKH abgelehnt wird, besteht noch die Möglichkeit innerhalb dieser Hemmung auf eigene Kosten in die Berufung zu gehen, sofern man "noch irgendwie an Geld kommt".

Gruß
tamtam
 
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