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Prozente vom Versorgungsamt

ArtWalker

Nutzer
Registriert seit
24 März 2009
Beiträge
10
Hallo an Alle,
ich hätte mal wieder eine Frage,
wenn ich Prozente vom Versorgungsamt haben möchte, wie stelle ich das am besten an? Ich habe schon auf einer Internetsite des Versorgungsmtes nachgeschaut, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Ich habe eine 20% mde von der Berufsgenossnschaft, wieviel wird das wohl als gde sein. Wenn mir jemand helfen könnte das wäre echt klasse.
Vielen lieben Dank im Vorraus
Gruss ArtWalker
 
hallo

du musst einfach zu deiner zuständigen versorgungsamt und dort einen antrag auf schwerbehinderung stellen,dort wird dir ein formular gegeben was du ausfüllen musst.angabe deiner ärzte wo du in behandlungen bist und wie weit deine behinderung dich im leben einschränkt.danach wird das versorgungsamt die ärtze anschreiben und die müssen zu deinen behinderungen( wozu auch welche die nichts mit dem arbeitsunfall zu tun haben) stellung beziehen.meistens wird dann nach akten lage,also wenn alle informationen gesammelt worden sind,ein gutachter die akte auswerten und dann die prozente der GdB festlegen.

die 20% mde von der bg muss nichts bedeuten,es kann sein daass das versorgungsamt weniger feststellt oder sogar auch mehr.mde und gdb sind zwei verschiedene berechnungen.

lg die wunde
 
Guten Abend, es gibt sog. Anhaltspunkte für die gutachtliche Tätigkeit. Darin stehen die Einzelgrade der Behinderung, wobei MdE und GdB meistens gleich eingeschätzt werden, da beide das Buch verwenden. Um welche Erkrankung geht es denn ? Bei dem GdB von bisher 20 muß ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden
Gruß, RA`in Hüller aus Bonn
 
Hallo ArtWalker:),

ein Antragsformular erhälst auch bei deiner Stadtverwaltung / Bezirksvertretung und eine Erläuerung dazu. Die MDE ist nicht gleichzusetzen mit dem GdB vom Versorgunsamt. Das Versorgungsamt stellt deine Behinderung im täglichen Leben fest durch deine Erkrankung oder Verletzung. Es geht nicht nur darum zusagen ich habe dies oder das, bei GdB geht es darum wie bist du durch die Verletzung eingeschränkt. Und das wird von Versorungsamt zu VA unterschiedlich bewertet. :mad::eek:
Hier findest du eine Vielzahl von Beiträgen dazu. Also spreche auch mit deinem HA darüber. Schreibe in den Antrag deine Erkrankungen aber auch was du durch diese Beeinträchtigung nicht mehr kannst...das ist wichtig.
Wenn du Arztberichte hast, füge sie dem Antrag in Kopie bei. Den Antrag kannst dann auch wieder bei der Stadtverwaltung abgeben. Sie leitet ihn dann weiter oder per..Einschreiben per rückschein..dann hast du eine Quittung.
Dann erhälst du Post vom VA entweder zu einem GA, Stellungnahme oder sie akzeptieren deine Berichte. Deine im Antrag genannten Ärzte werden auch angeschrieben.
Und wie gesagt und nachzulesen ist, die Prozente fallen von Va..zu VA unterschiedlich aus.
Viel glück
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo artwalker,

hier mal ein link zu den versorgungsämtern mit den entsprechenden antragsformularen für erst- oder verschlimmerungsantrag, bei nordrhein-westfalen gibts denn sogar schon elektronisch - man staune.
obs dann auch schneller geht weiß ich allerdings nicht ;).

viele grüße
 
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