• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Produkthaftung Medikamente Schaden: Diabetes Mellitus

Beschwerde läuft!

Hallo,

neuer Rechtsanwalt hat Kontakt mit der Rechtsschutz aufgenommen und die beteiligten Ärzte angeschrieben.

Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung per Email eingereicht, gegen den Urologen Gruber, ein Tag später erhielt ich bereits Post von Ihr mit 2 Schweigepflichtsentbindungserklärungen. Nach Telefonat mit der KV wurde ich gelobt, da ich es sehr gut die Beschwerde verfaßt habe. Sie benötigten noch die Überweisung der Hausärztin "V.a. hormonelle Störungen" dadurch war die "IgEL-Leistung" eine indizierte Leistung und er hätte dies mit der Krankenversicherung abrechnen müssen.

Auf dem Formular ganz unten war auch noch die Frage: Soll die Ärztekammer dies als Beschwerde bekommen". Habe selbstverständlich "Ja" angekreuzt.

Die DAK will die Leistungen nicht erstatten, da der Urologe Gruber, Grünstadt ausgesagt hätte, es wäre eine Wunschleistung gewesen. Diese führte dies als Prostatkrebsvorsorge auf. Dies war nie der Fall, da ich Beweise suchte für Amisulprid -> hormonelle Störung! So hat es ja auch die Ärztin (Hausarzt) in Auftrag gegeben!

Ferner übergab mir Gruber danach eine Ü-weisung zum Endokrinologen mit Diagnostik und Therapie. Gynäkomastie und Penisathropie.

Ebenfalls ärgerlich war, daß er mir Cialis empfahl und meiner Hausärztin schrieb, ich hätte den Wunsch geäußert und er hätte es mir deshalb auf ein grünes Rezept (Privatrezept) geschrieben! Ist schon pervers. Seine Ausführungen lassen mich vermuten ich kann dies auch auf Kassenrezept bekommen. Der ist ja ein Halsabschneider. Die KV meinte dies bring ich auch über die Beschwerdestelle heraus. D.h. wegen ihm schon wieder eine Beschwerde schreiben!

Da sieht man wieder, wie man durch einige Ärzte betrogen wird!

gruß

Hollis
 
Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung!

Hallo,

da die Beschwerde schon länger als 2 Monaten läuft, habe ich heute mit der SB der Kassenärztlichen Vereinigung telefoniert. Sie wußte auf Anhieb Bescheid und teilte mir mit, daß sie gestern die Antwort geschrieben hätte und ich sie heute oder morgen erwarten könnte. Weitere Info gab sie mir nicht, sie meinte nur, dann könnte ich weitere Schritte unternehmen.

Desweiteren bekam ich Probleme wegen meiner Testotop Gel, meine Hausärztin meinte, wenn sie es verordnet bekäme sie einen Regreß. Der Weg zum Endokrinologen wegen eines Rezeptes (54 KM) zu fahren ist mir zu weit. Deswegen beschwerte ich mich erneut. Ein Tag später erhielt ich Antwort per E-Mail:

Sehr geehrter Herr Hollis,

Auch Ihre Hausärztin kann Ihnen das Testotop Gel 125 unter den genannten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnen.

Werden testosteronhaltige Arzneimittel entsprechend der Zulassung zur Hormonsubstitution
(Beispiel: Testosteronsubstitution bei männlichem Hypogonadismus, wenn der
Testosteronmangel klinisch und labormedizinisch bestätigt wurde) verordnet, sind
entsprechende Arzneimittel unter Beachtung der Fachinformation und des
Wirtschaftlichkeitsgebotes zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Den Fachinformationen testosteronhaltiger Arzneimittel zufolge ist der Testosteronmangel
eindeutig durch klinische Symptome nachzuweisen und durch zwei getrennte Bestimmungen
des Testosteron-Serumspiegels zu bestätigen. Klinische Symptome sind beispielsweise
Rückbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale, Veränderung der Körperzusammensetzung
(Fett-, Muskelanteile), Asthenie, Abnahme der Libido, erektile Dysfunktion
usw.


Freundliche Grüße
Nicole Schmitt

Verordnungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Telefon: 06131 326-346
Fax: 06131 326-157
E-Mail: Nicole.Schmitt@kv-rlp.de
www.kv-rlp.de



Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.


Von: hollis
Gesendet: Dienstag, 8. Januar 2013 20:33
An: Schmitt, Nicole
Betreff: AW: Ihre Anfragen zu 1. Cialis 54mg Tabletten und 2. Testotop Gel 125mg




Sehr geehrte Frau Schmitt, könnten Sie mir zu 2. noch schriftlich Rückantwort geben, ob meine Hausärztin diese auch rezeptieren darf, da der Weg zum Endokrinologen, der die Verordnung indiziert hat, sehr weit ist. Dann kann ich die Antwort ausdrucken und meiner Hausärztin vorlegen. Alles andere wäre nur Streß! Vielleicht letzte Mail nur ergänzen zum Ausdrucken!

Mit Dank

Hollis


Von: Nicole.Schmitt@kv-rlp.de [mailto:Nicole.Schmitt@kv-rlp.de]
Gesendet: Freitag, 4. Januar 2013 11:40
An: hollis
Betreff: Ihre Anfragen zu 1. Cialis 54mg Tabletten und 2. Testotop Gel 125mg




Sehr geehrter Herr Hollis,


Ihre Anfragen wurden zuständigkeitshalber an die Abteilung Verordnungsmanagement weitergeleitet.

Ihre Anfragen wollen wir Ihnen wie folgt beantworten:

1. Cialis 5mg Tabletten

- Das Medikament Cialis ist für die Diagnose Penisatrophie nicht zugelassen und deshalb nicht zu
Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig.
Es kann nur auf einem Privatrezept verordnet werden.


2. Testostop Gel 125mg

- Testosteronhaltige Arzneimittel können unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der
Krankenkasse verordnet werden.

Werden testosteronhaltige Arzneimittel entsprechend der Zulassung zur Hormonsubstitution
(Beispiel: Testosteronsubstitution bei männlichem Hypogonadismus, wenn der
Testosteronmangel klinisch und labormedizinisch bestätigt wurde) verordnet, sind
entsprechende Arzneimittel unter Beachtung der Fachinformation und des
Wirtschaftlichkeitsgebotes zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Den Fachinformationen testosteronhaltiger Arzneimittel zufolge ist der Testosteronmangel
eindeutig durch klinische Symptome nachzuweisen und durch zwei getrennte Bestimmungen
des Testosteron-Serumspiegels zu bestätigen. Klinische Symptome sind beispielsweise
Rückbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale, Veränderung der Körperzusammensetzung
(Fett-, Muskelanteile), Asthenie, Abnahme der Libido, erektile Dysfunktion
usw.


Mit freundlichen Grüßen
Nicole Schmitt

Verordnungsmanagement

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Telefon: 06131 326-346
Fax: 06131 326-157
E-Mail: Nicole.Schmitt@kv-rlp.de
www.kv-rlp.de



Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

Dann warte ich mal die Antwort ab, ich will selbstverständlich meine 112 € vom Urologen wieder haben!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die Antwort der K-Vereinigung wegen meiner Beschwerde gegen den Urologen Dr. Gruber, Grünstadt kam heute an:

Zitat von Antwort KV:
...
Aus vorgenannten Gründen vertreten wir die Auffassung, daß die Berechnung des männlichen Hormonstatus als Privatbehandlung bei Herrn Hollis zu Unrecht erfolgt ist und der Patient Ihnen gegenüber einen Rückzahlungsanspruch hat.

Hierüber haben wir auch Herrn Hollis entsprechend informiert. Wir gehen davon aus, daß sich Ihr Patient bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
...
Wir gehen davon aus, daß Sie künftig in ähnlich gelagerten Fällen entsprechend Ihrer vertragsärztlichen Vorgaben verfahren werden.

Grundsätzlich ist bei der Erbringung von IGe-Leistungen darauf zu achten, daß diese nur dann zu Lasten des Patienten erfolgen können, wenn auf der vertragsärztlicher Ebene keinerlei Anhaltspunkte bzw. Indikation zur Leistungserbringung vorliegt und die IGeL dem ausschließlichen Wunsch des Patienten entspricht.
...

Beschwerde bei der richtigen Stelle bringt schon etwas. Laut dem Schreiben sollte es ja sogar jedem etwas bringen: "Wir gehen..in ähnlich gelagerten Fällen...". Ist halt ein Problem, ich kann das nicht kontrollieren ob er sich in Zukunft daran hält!

Selbstverständlich werde ich mich bezüglich der Rückzahlungsmodalität mit ihm in Verbindung setzen.

Ich habe die Leistung in bar bezahlt. Soll ich sie schriftlich fordern (wird sicherlich besser sein), dann habe ich schriftliche Nachweise.

Oder in bar bei ihm abholen, dann habe ich gleich wieder cash. Bei der Bestimmung des PSA-Wertes war sich die Vereinigung unschlüssig!

gruß

Hollis
 
Anschreiben an Sanofi-Aventis, Frankfurt ist erfolgt!

Hallo,


es ist vollbracht. Sanofi-Aventis, Frankfurt soll bis zum 20.03.13 einen Betrag von 75.000 € Schadensersatz überweisen. Mal sehen ob die das machen, ansonsten wird Klage eingereicht.

Zitat von Anschreiben des Rechtsanwaltes:
... Hätte Herr Hollis vorher gewußt, daß es zu so erheblichen Nebenwirkungen kommen könnte, hätte er das Medikament Solian mit dem Wirkstoff Amisulprid nicht eingenommen und ein alternatives Präparat bevorzugt.

Aufgrund der fehlerhaften Fachinformationen im Beipackzettel haften Sie für die negativen Folgen der Anwendung Ihres Arzneimittels nach § 84 AMG. Daher macht Herr Hollis Ihnen gegenüber aufgrund der geschilderten Folgen ein Schmerzensgeldanspruch in angemessener Höhe geltend...

gruß


Hollis
 
Boah

Hallo Hollis,

ich drücke die Daumen, das die Summe überwiesen wird.

Ein toller Erfolg zu Lasten deiner Gesundheit....aber besser als nichts.
 
Hallo Indianerin,

ja, danke - es ist ein Anfang, den ferner wird noch verlangt, daß sie für Zukünftige Schäden haften!

Ein Anfang ist gemacht!

gruß

Hollis
 
Hallo,

die Antwort von Sanofi-Aventis liegt vor. Der Prokurist teilt mit, daß er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde und den zukünftigen Schaden nicht anerkennen wird. Das heißt also Klage einreichen!

sanofi3.jpg


gruß

Hollis
 
Hallo,

Termin zur Güteverhandlung in Frankfurt/Main wurde festgesetzt auf 04.10.13 mal sehen was abläuft.

Denke nicht das ich zur Güteverhandlung erscheinen werde - falls ich mich gut fühle, dann ja!

gruß

Hollis
 
Geschäftsführer Sanofi-Aventis Frankfurt/Main

Hallo,

Sanofi-Aventis wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Martin Siewert, Vorsitzender: Dr. Matthias Braun, Stefan Oelrich, Prof. Dr. Jochen Maas, Dr. Klaus Menken, Dr. Heinz Riederer und Dr. Emmanuel Siregar.

Von denen hat sicherlich auch jeder jährlich eine 8-stellige Gehaltsumme auf dem Konto! Kann ich mir gut vorstellen.

Möchte schon gar nicht über eine möglichen Zusteckmöglichkeit in der freien Wirtschaft munkeln. Da der verdienst durch den verursachten "Typ-2" Diabetes enorm ist. Ruft man die Nummer von Sanofi an, dann erfährt man, daß Sanofi eine große Palette an Antidiabetika im Sortiment führt.

Ein richtig gutes Brot bringt also Diabetes durch Medis zu verursachen und den verursachten Diabetes dann auch mit Medis zu behandeln.

Weitere Kläger konnte ich bislang nicht auftreiben. Das Problem ist vermutlich auch, daß Frankfurt/Main ebenfalls unter einem Drogenmilleu leidet.

gruß

Hollis
 
Berufung vor dem Oberlandgericht

Hallo,

Es geht in die 2. Runde gegen Sanofi-Aventis Deutschland. Offensichtlich hält das Gericht es für notwendig mich widerrum als Kläger zu laden. Wird schon klappen mit den neuen Fakten.
Wer zusätzlich klagen wegen des Schaden der Mangelhaften Produktbeschreibung, dem kann ich helfen. Die Sachlage ist klar. Das Medikament verursacht den Diabetes und seine verheerenden Folgen.


Falls Ihr jemand kennt oder selbst klagen wollt, dann stehe ich mit Rat und Tat zur Seite. Bei positiven Urteil, kann derjenige sich auf das Urteil beziehen - dies ist von Vorteil!




13511984_1297922973566135_414727013755072631_n.jpg
 
Hallo Hollis,

ich hoffe in der Verhandlung kommt es endlich zu einem richtungsweisenden Urteil. Der Pharmariese wird, wenn es irgendwie geht sicher weiter gehen....

So ein Urteil mögen die garnicht, falls es kommen sollte.

Drücke Dir die Daumen.

Gruß von der Seenixe
 
1. Gutachtentermin steht - Psychatrie

Hallo,

vielen dank Seenixe!

Der 1. Gutachtentermin wurde mir mitgeteilt. Ca. 4 h wie üblich wurden eingeplant.

Universitätsklinikum in Hessen - Psychatrie mitte Juni!

Mal sehen, wurden mehrere Gutachten eingeplant, muß nochmals nachsehen!

gruß

Hollis
 
Top