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Probleme mit Sternoklavikulargelenk nach Verkehrsunfall

Hallo SyBa,
Versteifung hört sich nicht so schön an. Darf man fragen was genau vorher war. Ähnliches Schlamassel hab ich auch.
Leider endet es mit Versteifung aber geendet hat es trotzdem nicht und es kam noch eine Pseudathrose oben drauf.
Gute Besserung
Gruß Moyaru
Hallo Moyaru,
natürlich darfst du fragen;)

Ich hatte Anfang Dezember einen schweren Verkehrsunfall (ungebremst in das andere Fahrzeug rein) Airbags alle ausgelöst und halt mit fast 100 km/h drauf. Im Großen und Ganzen hatte ich wohl Glück. Ich muss ganz schön aufs Lenkrad, bzw. Airbag geknallt sein. Auf jeden Fall war es da schon schmerzhaft im Sternum, Tage danach dick, grün und blau. Diese Schwellung ist nun das Knochenmarködem! Seit 5 1/2:Monaten Schwellung und Schmerzen und als "Therapie " schonen. Schmerzmittel hab ich schon runtergeschraubt, die machen mich so platt.

Und wo war die Versteifung bei Dir? Auch Unfall?

Liebe Grüße

SyBa
 
Okay und was wird Versteift? Das Sternum?
Das ist aber nicht am Handgelenk oder..
Gruß Moyaru
 
Ja okay da hätte ich es auch Vermutet. Da hab ich das mit dem Handgelenk falsch verstanden im Überfliegen..
Trotzdem gibt es viel Ähnlichkeiten auch was die Progression betrifft..
ich lese mal hier auch mit..
Gute Besserung SyBa
 
Ja okay da hätte ich es auch Vermutet. Da hab ich das mit dem Handgelenk falsch verstanden im Überfliegen..
Trotzdem gibt es viel Ähnlichkeiten auch was die Progression betrifft..
ich lese mal hier auch mit..
Gute Besserung SyBa
Ja die Progression, ich hab ja noch Zeit mich betrifft es erst in der Steuererklärung für 2024. Allerdings habe ich mir jetzt eine Anwältin genommen für Steuer und Verkehrsrecht. Das ist eine große Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei. Schauen wir mal!

Ich wünsche Dir auch weiterhin gute Besserung und wir lesen beiderseits mit.

LG und schönen Abend:)
 
Grüß Dich, Syba,

bevor ich noch zu weiteren Schadensersatzansprüchen komme, frage ich: Hat die Gegenseite Allein- oder Mitverschulden? Denn in ein anderes Auto kann man auch reinfahren, indem der andere schuld ist. Also: Wir müssen klären: Ist die Gegenseite haftbar für den Unfall?
Eines spricht dafür- die gegnerische Versciherung hätte keinen einzigen Cent überwiesen, gäbe es nicht wenigstens Mithaftung Deines Unfallgegners. Hat man den Sachschaden "Auto" zu 100 % bezahlt?

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Syba,

bevor ich noch zu weiteren Schadensersatzansprüchen komme, frage ich: Hat die Gegenseite Allein- oder Mitverschulden? Denn in ein anderes Auto kann man auch reinfahren, indem der andere schuld ist. Also: Wir müssen klären: Ist die Gegenseite haftbar für den Unfall?
Eines spricht dafür- die gegnerische Versciherung hätte keinen einzigen Cent überwiesen, gäbe es nicht wenigstens Mithaftung Deines Unfallgegners. Hat man den Sachschaden "Auto" zu 100 % bezahlt?

ISLÄNDER
Guten Abend Isländer,

die Gegenseite hat die 100% Alleinschuld. Kein Mitverschulden meinerseits.
Ja der Sachschaden, Auto, und alles was damit zusammen hing wurde schnell und anstandslos bezahlt.
Allerdings lief das Auto über meinen Mann. Daher ist mein Sachschaden, z.b. Hose, Brille etc. noch nicht bezahlt worden.

LG SyBa
 
Grüß Dich, Syba,

langsam bitte:

01
Das Auto gehörte also Deinem Mann. Der kann schon mal nichts für den Unfall, er ist nicht gefahren.
Das bedeutet: Die Regulierung diesers Schadens sagt nichts darüber aus, ob der Versicherer Deines Unfallgegners 100 % Haftung sieht. Eine Rechtsfolge sogenanner Gesamtschuld.

02
Wieso ist Deine Brille nicht bezahlt? Und die Hose auch nicht? Ein Abzug von 100 % deshalb, weil Du eine neue statt einer alten Brille bekommen hast ist kaum vorstellbar. Verdächtig.....

03
Bitte verlange von der Versicherung eine verbindliche Erklärung, dass sie zu 100 % für alle Schäden des Unfalles aufkommen wird. Diese Erklärung ist für das Weitere wichtig. Sehr wichtig!

04
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

(a)
Zahlt ein Versicherer zahlreiche Schadensposten ohne Abzug, so hindert ihn das nicht, später einmal auf einmal zu behaupten, Du hättest ein Mitverschulden gehabt. Diese Zahlungen enthalten kein rechtlich verbindliches Anerkenntnis!

Diese Überraschung kommt oft.

(b)
Mit einem Denken "Die werden doch jetzt nicht...." bist Du auf dem Holzweg.

Vorsicht also! Das ausdrückliche Haftungsanerkenntnis des Versicherers muss her, darüber kann man nicht diskutieren. Je mehr sich ein Versicherer ziert, desto mehr muss es her. Mal ganz knallhart: Wenn Du das nicht glaubst, mag sein, es ist trotzdem so. Dein Unglaube kann die gewaltige Summen kosten. Das gehört nach oben auf die Prioritätenliste.

(c)
Mit einer Haftungserklärung, wie unter 03 besprochen, bist Du in Sicherheit. Und: Sie klärt die Sache jetzt, wo sie noch leicht klärbar ist. Das ist deswegen wichtig, weil z.B. die Polizeiakte nach einigen Jahren geshreddert wird.

Das Spitzenprodukt (nach meiner Kenntnis) hat die AXA Versicherung vor einigen Jahren geliefert.
Über 30 Jahre (!) nach dem Unfall bestritt sie erstmals, sie habe mit dem damaligen Unfall überhaupt etwas zu tun. Dabei hatte sie 30 Jahre reguliert! Die AXA hat dabei sogar ignoriert, dass sie etwa 20 Jahre zuvor ein solches Haftungsanerkenntnis abgegeben hatte. Zur Ehrenrettung der AXA: Ihr wurde nicht nur das Haftungsanerkenntnis vorgehalten, worauf sie kleinlaut zugab, dass sie schon was zu tun hat mit dem Unfall und für alle Schäden aufkommen muss: Sie bekam auch eine gepfefferte Vorstandsbescherde, der Sachbearbeiter, der diesen Bock geschossen hat, wäre fast rausgeflogen.

Nur: Was hätte man 30 Jahre nach dem Unfall ohne das Haftungsanerkenntnis gemacht? Die Zeugen suchen, nach 30 Jahren? Die Akte der Polizei war schon längst gehäckselt. Wie soll man heute nachweisen, ob ein Auto, das 1994 in einen Unfall verwickelt war, bei einer Versicherung verscihert war, die inzwischen mit der AXA verschmolzen wurde?

(d)
Tipp: Solche Haftungserklärungen mußt Du speziell im Dateinamen markieren, damit Du sie wieder findest. Ich neige dazu, wenigstens parallel eine Papierakte zu führen. In dieser Akte werden solche Dokumente, die tragende Bedeutung haben, zusätzlich als knallgelbe Kopie eingeheftet, das findet man dann leichter, wenn Deine Akte mal ein paar Meter breit wird. Und das wird sie leicht.

05
In ähnlicher Weise wird man fordern müssen: "Bitte erkennen Sie an, dass mein Schaden am Sternoklavikulargelenk mit Bone-Bruise eine Unfallfolge ist". Denn selbst dann, wenn der Versicherer die Haftung für alle Unfallfolgen anerkennt: Damit sagt er nicht, was Unfallfolge ist. Auch da kann Jahre später die Überraschung kommen.

06
Zum besseren Verständnis, wieso der ISLÄNDER da so beinhart wird wie eine Panzerglasscheibe bei der Bank: Er ist mit Unfällen unterwegs. Seit 1978......da kommt allerhand zusammen! Die gründliche Warnung soll Dir helfen, unbeschadet durch dieses schwierige Gelände zu kommen.


ISLÄNDER
 
Moin Isländer,

gerade ist das sehr viel neues Input für mich
langsam bitte:

01
Das Auto gehörte also Deinem Mann. Der kann schon mal nichts für den Unfall, er ist nicht gefahren.
Das bedeutet: Die Regulierung diesers Schadens sagt nichts darüber aus, ob der Versicherer Deines Unfallgegners 100 % Haftung sieht. Eine Rechtsfolge sogenanner Gesamtschuld.

02
Wieso ist Deine Brille nicht bezahlt? Und die Hose auch nicht? Ein Abzug von 100 % deshalb, weil Du eine neue statt einer alten Brille bekommen hast ist kaum vorstellbar. Verdächtig.....

Der Anwalt sagte ( ich war ja mit, den eigentlich war es mein Auto, angemeldet auf meinen Mann) MEIN Schadensersatz wird bei der Forderung meines Mannes weges ded Autos nicht berücksichtigt!
Ich muss das später über MEINE Klage machen. Sprich mit Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc. Ich habe eigentlich immer noch keinen Anwalt (der Anwalt sagte ich hätte 3 Jahre Zeit).
Nun aber wie geschrieben ein Termin bei dieser Steuer- und Anwaltskanzlei ( nicht der Anwalt der meinen Mann vertreten hat)

03
Bitte verlange von der Versicherung eine verbindliche Erklärung, dass sie zu 100 % für alle Schäden des Unfalles aufkommen wird. Diese Erklärung ist für das Weitere wichtig. Sehr wichtig!
Muss ich das machen, oder kann der Anwalt das,auch?
04
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

(a)
Zahlt ein Versicherer zahlreiche Schadensposten ohne Abzug, so hindert ihn das nicht, später einmal auf einmal zu behaupten, Du hättest ein Mitverschulden gehabt. Diese Zahlungen enthalten kein rechtlich verbindliches Anerkenntnis!

Diese Überraschung kommt oft.

(b)
Mit einem Denken "Die werden doch jetzt nicht...." bist Du auf dem Holzweg.

Vorsicht also! Das ausdrückliche Haftungsanerkenntnis des Versicherers muss her, darüber kann man nicht diskutieren. Je mehr sich ein Versicherer ziert, desto mehr muss es her. Mal ganz knallhart: Wenn Du das nicht glaubst, mag sein, es ist trotzdem so. Dein Unglaube kann die gewaltige Summen kosten. Das gehört nach oben auf die Prioritätenliste.
Noch mal für mich zum Verständnis:
Ich habe damals Post vom Gericht bekommen, dass der Fahrer nicht vom Staat verurteilt wird (sorry Wort fällt mir gerade nicht ein).
Die Schuldfrage ist daher 100% geklärt.

Heisst aber, Versicherung kann, muss aber nicht zahlen?


(c)
Mit einer Haftungserklärung, wie unter 03 besprochen, bist Du in Sicherheit. Und: Sie klärt die Sache jetzt, wo sie noch leicht klärbar ist. Das ist deswegen wichtig, weil z.B. die Polizeiakte nach einigen Jahren geshreddert wird.

Das Spitzenprodukt (nach meiner Kenntnis) hat die AXA Versicherung vor einigen Jahren geliefert.
Über 30 Jahre (!) nach dem Unfall bestritt sie erstmals, sie habe mit dem damaligen Unfall überhaupt etwas zu tun. Dabei hatte sie 30 Jahre reguliert! Die AXA hat dabei sogar ignoriert, dass sie etwa 20 Jahre zuvor ein solches Haftungsanerkenntnis abgegeben hatte. Zur Ehrenrettung der AXA: Ihr wurde nicht nur das Haftungsanerkenntnis vorgehalten, worauf sie kleinlaut zugab, dass sie schon was zu tun hat mit dem Unfall und für alle Schäden aufkommen muss: Sie bekam auch eine gepfefferte Vorstandsbescherde, der Sachbearbeiter, der diesen Bock geschossen hat, wäre fast rausgeflogen.

Nur: Was hätte man 30 Jahre nach dem Unfall ohne das Haftungsanerkenntnis gemacht? Die Zeugen suchen, nach 30 Jahren? Die Akte der Polizei war schon längst gehäckselt. Wie soll man heute nachweisen, ob ein Auto, das 1994 in einen Unfall verwickelt war, bei einer Versicherung verscihert war, die inzwischen mit der AXA verschmolzen wurde?

(d)
Tipp: Solche Haftungserklärungen mußt Du speziell im Dateinamen markieren, damit Du sie wieder findest. Ich neige dazu, wenigstens parallel eine Papierakte zu führen. In dieser Akte werden solche Dokumente, die tragende Bedeutung haben, zusätzlich als knallgelbe Kopie eingeheftet, das findet man dann leichter, wenn Deine Akte mal ein paar Meter breit wird. Und das wird sie leicht.
Wichtige Unterlagen, Mails werden immer ausgedruckt, werden abgeheftet!
05
In ähnlicher Weise wird man fordern müssen: "Bitte erkennen Sie an, dass mein Schaden am Sternoklavikulargelenk mit Bone-Bruise eine Unfallfolge ist". Denn selbst dann, wenn der Versicherer die Haftung für alle Unfallfolgen anerkennt: Damit sagt er nicht, was Unfallfolge ist. Auch da kann Jahre später die Überraschung kommen.
Das wusste ich, werde mir aber alles brav für den Anwalt aufschreiben.
Da sind ja noch eine andere Verletzung, ich bin dran zu beweisen das es vom Unfall kommt, aber nicht so einfach
06
Zum besseren Verständnis, wieso der ISLÄNDER da so beinhart wird wie eine Panzerglasscheibe bei der Bank: Er ist mit Unfällen unterwegs. Seit 1978......da kommt allerhand zusammen! Die gründliche Warnung soll Dir helfen, unbeschadet durch dieses schwierige Gelände zu kommen.
Das ist sehr nett von Dir
Ich glaube mir wird es gerade, wie fast jedem anderen Opfer denke ich, einfach eim bissl viel. Gesundheitlich, körperlich, seelisch. Einfach wieder arbeiten können und dann wäre alles schön.
Liebe Grüße
SyBa
 
Grüß Dich, Syba!

Ja, es ist ein bischen viel. Betreiben wir doch mal ein wenig Philosophie und Psychologie, ganz entspannt. Was wir dann damit anstellen: Kommt noch.

01
Ich nehme mal an: Du bist in Mitteleuropa aufgewachsen.

(a)
Du brauchst die Telefonnummer von Frau Dr. med. Eva Reithofer, Fachärztin für rehabilitative Medizin - die ist irgendwo in Frankfurt. Wie lange wirst Du brauchen, die Telefonnummer rauszubekommen?
Ein paar Minuten. Länger nicht. Is ja auch ganz einfach.

(b)
So? Wirklich? Nehmen wir an, die Ärztin praktiziert in Reykjavik in Island. Wie lange brauchst Du da, die Nummer zu finden? Hm.... wird schon knackiger. Denn Du stößt auf Probleme. Und die machen Dir zu schaffen:

(ba)
Man sollte meinen, " Telefonnummer" heiße auf Isländisch so ähnlich wie im Deutschen. Du mußt erst mal dahinterkommen, dass Du nach der "Símanúmer" suchst - so heißt das Ding nämlich bei uns. Nun ja, wenn's aber auch keiner gesagt hat.... na schön, jetzt wissen wir's ja.

(bb)
...noch viel dümmer ist: Die Frau Dr. Eva Reithofer steht im Telefonbuch nicht unter "R" wie "Reithofer". Sondern unter "E" wie "Eva". Das isländische Telefonbuch ist nach Vornamen sortiert!
Woher soll man denn das wissen? Wenn Du das nicht weißt, wird's mühsam. Ob Du binnen einer Stunde die Telefonnummer hast?

(bc)
Aber eben auch: Zwei kleine Tipps, und schon flutscht es. Wie Du siehst.

02
Immer dann, wenn man nicht weiß, "wie das geht", bekommt man Angst. Die läßt das Problem viel größer aussehen, als es ist. Du hast ja gesehen, zwei Tipps, und Du kommst sogar mit dem isländischen Telefonbuch zurecht. Hättest Du das geahnt vor einer halbe Stunde?!

03
Dein Unfall stellt Dich vor Probleme, als wäre er ein isländisches Telefonbauch.

Geht er überhaupt? Falls ja, wie? Ist das sehr schwer? Oder mache ich da jetzt was falsch, was kaputt, achte ich auf irgendwas, was gar nicht wichtig ist, und merke dabei gar nicht, auf was ich achten sollte? Auf was muss ich denn aufpassen?

Diese Sorgen bremsen Dich. Wir müssen die Bremse lösen.



03
Pack den Stier bei den Hörnern. Pack ihn! Frag also feste nach! Sich in die Ecke zu setzen, um dort Verzweiflung zu schieben, das löst nichts. Es geht ja. Beim isländischen Telefonbuch hats ja auch geklappt. Lass Dich nicht lähmen, sondern frage: Welche Probleme drohen? Wie kriege ich sie klein?

04
Rat mal, wozu das Forum da ist. Es hilft Dir weiter!

05
Es geht ja. Viele in Deiner Lage haben es schon geschafft, dann schaffst Du das auch. Wieso auch nicht? Und bei der Frage, was Du tun sollst: Da hilft das Forum schon. Es zeigt Dir die Fallen und die Lösungen.

06
Sag mal.... ich hab Dich doch nach Deinem Haushalt gefragt. Willst Du mir da nicht was erzählen? Du kannst ja auch mit der Suchfunktion nach "Haushaltsführungsschaden" suchen.....

ISLÄNDER
 
Servus ISLÄNDER,
Ja, es ist ein bischen viel. Betreiben wir doch mal ein wenig Philosophie und Psychologie, ganz entspannt. Was wir dann damit anstellen: Kommt noch.

01
Ich nehme mal an: Du bist in Mitteleuropa aufgewachsen.

(a)
Du brauchst die Telefonnummer von Frau Dr. med. Eva Reithofer, Fachärztin für rehabilitative Medizin - die ist irgendwo in Frankfurt. Wie lange wirst Du brauchen, die Telefonnummer rauszubekommen?
Ein paar Minuten. Länger nicht. Is ja auch ganz einfach.

(b)
So? Wirklich? Nehmen wir an, die Ärztin praktiziert in Reykjavik in Island. Wie lange brauchst Du da, die Nummer zu finden? Hm.... wird schon knackiger. Denn Du stößt auf Probleme. Und die machen Dir zu schaffen:

(ba)
Man sollte meinen, " Telefonnummer" heiße auf Isländisch so ähnlich wie im Deutschen. Du mußt erst mal dahinterkommen, dass Du nach der "Símanúmer" suchst - so heißt das Ding nämlich bei uns. Nun ja, wenn's aber auch keiner gesagt hat.... na schön, jetzt wissen wir's ja.

(bb)
...noch viel dümmer ist: Die Frau Dr. Eva Reithofer steht im Telefonbuch nicht unter "R" wie "Reithofer". Sondern unter "E" wie "Eva". Das isländische Telefonbuch ist nach Vornamen sortiert!
Woher soll man denn das wissen? Wenn Du das nicht weißt, wird's mühsam. Ob Du binnen einer Stunde die Telefonnummer hast?

(bc)
Aber eben auch: Zwei kleine Tipps, und schon flutscht es. Wie Du siehst.

02
Immer dann, wenn man nicht weiß, "wie das geht", bekommt man Angst. Die läßt das Problem viel größer aussehen, als es ist. Du hast ja gesehen, zwei Tipps, und Du kommst sogar mit dem isländischen Telefonbuch zurecht. Hättest Du das geahnt vor einer halbe Stunde?!

03
Dein Unfall stellt Dich vor Probleme, als wäre er ein isländisches Telefonbauch.

Geht er überhaupt? Falls ja, wie? Ist das sehr schwer? Oder mache ich da jetzt was falsch, was kaputt, achte ich auf irgendwas, was gar nicht wichtig ist, und merke dabei gar nicht, auf was ich achten sollte? Auf was muss ich denn aufpassen?

Diese Sorgen bremsen Dich. Wir müssen die Bremse lösen.



03
Pack den Stier bei den Hörnern. Pack ihn! Frag also feste nach! Sich in die Ecke zu setzen, um dort Verzweiflung zu schieben, das löst nichts. Es geht ja. Beim isländischen Telefonbuch hats ja auch geklappt. Lass Dich nicht lähmen, sondern frage: Welche Probleme drohen? Wie kriege ich sie klein?

04
Rat mal, wozu das Forum da ist. Es hilft Dir weiter!
Ich bin auch dankbar, dass es das Forum hier gibt
05
Es geht ja. Viele in Deiner Lage haben es schon geschafft, dann schaffst Du das auch. Wieso auch nicht? Und bei der Frage, was Du tun sollst: Da hilft das Forum schon. Es zeigt Dir die Fallen und die Lösungen.
Ich bin da, ich denke andere vielleicht auch?!, schnell genervt, müde und möchte manchmal nur das dieser Stress aufhört!

Meine Hausärztin meinte, die Schadensbegleichung meiner Versicherung steht mir zu. Und nehmen, es zahlt ja nicht der Verursacher ( ich bin dem auch nicht böse, er hat beim Abbiegen meine Geschwindigkeit unterschätzt, dass könnte jedem passieren).

Seit Tagen sitzt man hier, googelt, schreibt Mails, telefoniert um Termine bei Ärzten zu bekommen....ohne das sich etwas tut.
06
Sag mal.... ich hab Dich doch nach Deinem Haushalt gefragt. Willst Du mir da nicht was erzählen? Du kannst ja auch mit der Suchfunktion nach "Haushaltsführungsschaden" suchen.....
Ich habe mir das im Netz durchgelesen und schreibe fleißig auf.

Thema Haushalt: Direkt nach dem Unfall ging es mal ein paar Wochen fast garnichts. Ich schrieb ja mal mit 100 km/h ungebremst rein ins andere Auto, daher Prellungen an sämtlichen Körperstellen. Dazu kam eine Luxtion des Grosszehgelenkes. Dieses wurde gleich in der Notaufnahme wieder eingerenkt.
Daher auch noch Vorfußentlastungsschuh der noch mehr behinderte.
Diesen Entlassungsschuh habe ich bis Mitte April getragen. So mit war Auto fahren nicht möglich, heute immer noch nicht aufgrund der Schmerzen im SC Gelenk. ( Bin allerdings schon mal kurz ins Nachbardorf gefahren, um die Angst vorm Auto fahren in den Griss zu bekommen)
Zusammengefasst: Alle Einkäufe, Botengänge und Arztfahrten müssen durch Verwandte und Freunde gemacht werden.

Nachdem der Fuss nicht mehr in den Schuh sollte (Schmerzen nicht weg) war ich etwas 'flexibler.

Einige Dinge gehen im Haushalt, abwaschen, fegen, ein bischen aufräumen. Körperpflege soweit machbar.

ABER...alltägliche Arbeiten wie staubsaugen, Wäsche aufhängen funktionieren nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe.

Dann kommen ja noch die anderen Arbeiten: Fenster putzen, Gardinen waschen, Betten beziehen....mit Schmerzen in Arm und Schulter nicht möglich.

Das ist der Stand seit dem Unfall!

Aber das allerschlimmste sind die Schmerzen nachts!!! Mal so ne halbe Stunde dann wieder so, wach , wieder drehen
Ich hab seit dem Unfall KEINE Nacht richtig gut geschlafen.
IHeute nicht abzusehen wie lange das alles noch so bleibt....

Sonnigen Gruß

SyBa
 
Grüß Dich, Syba!

01
Bitte gibt mir ein paar Anhaltspunkte:

(a) Wieviel Personen leben in Deinem Haushalt?

(b) Wenn Du Kinder hast, bitte: Wie alt sind die?

(c) Wieviel m² hast Du Wohnfläche, wieviel Gartenfläche?

(d) Lebst Du auf dem Lande, in einer kleinen Stadt oder in einer Großstadt?

(e) Vor dem Unfall: Mal grob geschätzt: Wieviel % der Haushaltsarbeit hast Du verrichtet, wieviel % die anderen im Haushalt?


02
Mit diesen Angaben könnte ich einmal ganz, ganz grob abschätzen, in welchem Bereich der Haushaltsführungsschaden liegt, wobei ich davon ausgehe: Du hast keine Haushaltshilfe nach dem Unfall eingestellt.

03
Es wird Zeit, dass Deine Ansprüche bewirtschaftet werden. Tun wir also mal was dafür. Damit was weiter geht. Mal Schwung und Flair in die Bude bringen!


ISLÄNDER
 
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