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Probleme mit Sternoklavikulargelenk nach Verkehrsunfall

SyBa

Mitglied
Registriert seit
1 Mai 2024
Beiträge
40
Hallo,
Ich bin neu hier und suche Gleichgesinnte.
Anfang Dezember 23 hatte ich einen Autounfall. Ich bin mit ca. 100 km/h ungebremst in ein Auto gefahren. Dabei habe grosses Glück gehabt.
Nun leide ich seitdem unter einem Knochenmarködem direkt im Sternoklavikulargelenk ich kann nicht arbeiten, da ich meinen Arm nicht nach oben und nach vorne bekomme ohne starke Schmerzen dabei. Schlafen geht auch nicht richtig, der Druck ist zu stark.
Hausärztin ratlos Orthopäde schickt mich jetzt wieder ins MRT, das letzte ist 13 Wochen her, zum Vergleich ob sich etwas getan hat.
Ausser Schmerzmittel, schonen und kühlen ist bisher nichts angeordnet worden.

Kennt das jemand von euch? Ein Knochenmarködem welches solange weh tut und nicht weggeht? Es ist ein richtig hartes 'Ei' im Gelenk.

Festgestellt wurde im letzten MRT ebenfalls eine Sehnenansatzreizung des Major-Muskels.

Dankeschön

 
Kennt das jemand von euch? Ein Knochenmarködem welches solange weh tut und nicht weggeht? Es ist ein richtig hartes 'Ei' im Gelenk.
Jou, kenne ich. Das hatte ich 2020 mit Bone Bruise Frakturen im Schambein, Sitzbein und Kreuzbein. Allerdings sind mir die Knochen beim Gehen weggebröckelt aufgrund von Osteoporose. Das "Ei im Gelenk" kenne ich sehr gut, denn genau so fühlt es sich an.

Damit hatte ich monatelang sehr schmerzhaft zu tun. Die Frakturen sind erst unter einer Injektion von Prolia abgeheilt. Schmerzen tauchen aber zwischendurch immer wieder mal auf.

Prolia ist Denosumab, ein Antikörper. der den Knochenabbau via Osteoklasten blockiert. Das hat auch erhebliche Nebenwirkungen und unklare Langzeitergebnisse. Ob es auch bei traumatischen Knochenmarksödemen hilft weiss ich nicht. Andere Therapieversuche gibt es wohl mit Bisphosphonaten, auch mit entsprechenden Nebenwirkungen hauptsächlich in der Osteoporosetherapie.

Ansonsten ist das tatsächlich eine "Sch...diagnose", denn ein einfacher Knochenbruch heilt schneller und meist vollständig. Hast du schon mal im Netz gesucht, was du über Behandlung und Erfolge finden kannst?
 
Hallo Jova,
lieben Dank für die Antwort. Ich habe viel gegoogelt, aber bei diesem Gelenk ist ein Bone Bruise sehr selten und daher wenig im Netz zu finden. Ich warte jetzt ab was das erneute MRT ergibt. Es kann doch nicht sein, dass da garnichts passiert! Wenn nicht muss ich den Orthopäden wechseln, sollte ich eigentlich nicht, wegen der ganzen Unfallberichte, aber so geht's nicht weiter. Ich kann ja noch nicht mal abschätzen, wann es wieder möglich ist zu arbeiten.

LG
 
Grüß Dich, Syba!

01
Eine Knochenmarksödem = Bone Bruise ist eine Verletzung, die man nur im MRT ssieht, nicht im Röntgen oder CT. Die starken Schmerzen sind typisch.

02
Es entsteht dadurch: Außen ist ein Knochen hart und aus kompakten (glatten) Material. Im Inneren schaut er (sonst würde er zu schwer) aus wie ein Schwamm, das besteht aus lauter Bälkchen. Allerdings, man kann ihn nicht zusammendrücken. Und dazwischen? Zwischen diesen Bälkchen ist Knochnmark. Brechen nun einige Bälkchen zusammen, etwa wegen des Unfalles, so versucht das Gewebe, Wasser einzulagern (= Ödem-Bildung). Damit steigt der Druck - und das tut mehr.

03
Mache Deinem Orthopäden keine Vorwürfe. Es gibt nicht viel, was er tun kann. Die Zeit, die das braucht schwankt sehr stark.

04
Mache laufend (laufend!) Aufzeichnungen, bei weas genau Dein Knochenmarksödem wie behindert! So ein Tagebuch wirst Du noch brauchen, wenn es darum geht, Schaden ersetzt zu bekommen.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
Lieben Dank für deine Antwort

Ich mache meinem Orthopäden soweit Vorwürfe, dass er sich nicht 'auskotzt'! Meine Hausärztin, selbst Chiropraktikerin, weiß nicht was sie machen soll. Sie schreibt mich ja seit dem Unfall immer weiter krank. Nun erfolgten schon 3 Überweisungen an den Orthopäden und so gut wie keine Berichte kamen. Wenn da wenigstens stehen würde: Das dauert und abwarten.

Oft hab ich das Gefühl mir glaubt die Hausärztin das nicht mehr mit den Schmerzen. ABER man sieht es sehr deutlich. Die Schwellung und fühlt es auch.

Aufzeichnungen hab ich bisher keine gemacht, nur wann ich wo beim Arzt war ich war wegen der Sache auch NOCH nicht beim Anwalt. Habe aber einen, der den Schaden wegen meines Autos schon abgewickelt hat.

Die gegnerische Versicherung hat allerdings im März, ohne Aufforderung meinerseits, schon 1500 Euro Vorauszahlung geleistet.

Eine Frage hätte ich da noch:

Ich bin Anfang Januar umgezogen ( Mein Mann hat in dem neuen Ort eine sehr gute Arbeit gefunden). Arbeitssuchend hatte ich mich schon letztes Jahr im Sommer gemeldet.

Gekündigt dann zum 31.12.23 ( es wären über 2 Stunden Fahrt eine Strecke gewesen). Mitten in der Bewerbungsphase kam der Unfall. Das heisst ich bin nun seit Ende Januar im Krankengeld.


Da ich momentan keinen Job habe, hab ich Anspruch auf Verdienstausfall?


Nochmals Danke und einen schönen Tag wünsche ich dir noch


LG SyBa

.
 
Grüß Dich, Syba!

Statt einer ganz einfachen Antwort lieber eine ausführliche. Denn die hilft Dir auch in anderer Beziehung einfach weiter: "Mehr Durchblick!"

01
Ein eiserner Grundsatz im Recht des Schadensersatzes lautet: "Es soll möglichst der Zustand hergestellt werden, wie er wäre, wenn man sich den Unfall wegdenkt".

02
Was wäre denn dann gewesen? Na ja, Du hättest einen anderen Arbeitsplatz gesucht und wohl auch bald gefunden. Zwar gibt es Arbeitslosigkeit, das stimmt schon. Nur: Die weit überwiegende Mehrheit derer, die Arbeiten wollen/müssen hat auch Arbeit. Ich nehme es an, dass das auch bei Dir so wäre. Dazu nehme ich an, dass Du einen ganz normalen Beruf hast, für die es grundsätzlich auch viele Arbeitsplätze gibt.

03
(a)
Nicht erschrecken! Wer sagt: "So und so war es, deshab steht mir dies und das zu", der muss grundsätzlich beweisen: "Ohne den Unfall hätte ich den Schaden von .... Euro nicht gehabt".

(b)
"Beweisen" bedeutet: Den Richter davon überzeugen: "Daran gibt's eigentlich keinen Zweifel".

(c)
Aber das Gesetz ist schlau.

(ca)
Man hat erkannt, dass man das oft nicht zu 100 % beweisen kann. Das liegt daran: "Was wäre gewesen, wenn der Unfall nicht gewesen wäre?", das wird immer mehr zum Ratespiel, je weiter man vom Unfall wegkommt.

(cb)
Da hat man daran gedacht, den Unfallverursacher an diesem Problem auch zu beteiligen, schließlich hat er ja einen saftigen Fehler gemacht! Also bekommst Du Beweiserleichterungen, und die bewirken (§ 252 BGB, § 287 ZPO):

(cc)
Du mußt nicht voll beweisen. Du mußt nur belegen können, dass es deutlich überwiegend wahrscheinlich ist (§ 287 ZPO): Solche Personen. die Deinen Beruf haben, Dein Alter, die auch so ungefähr in Deiner Gegend wohnen, dann Arbeit suchen:

Die pflegen üblicherweise schon einen Job zu finden. Die suchen vielleicht 2 Monate, und dann haben Sie etwas passsendes.

Und das, was dann für solche Leute an Lohn typisch = üblich ist, das bekommst Du. Kannst Du belegen, dass Du (wegen Deiner Erfahrung als Gruppenleiter z.B.) mehr bekommen hättest als der Durchschnitt: Dann bekommst Du das "mehr".

(d)
So die Grundregel. Sie hat allerhand Verästelungen, aber mir ist wichtig, dass Du erst mal das Funktionsprinzip hast.

(e)
Schaut also gut aus für Dich!

04
Sag mal: Wie kommst Du mit Deinem Gelenk im Haushalt hin? Es ist nicht schwer, sich vorzustellen: Das wird nix, wenn Du auf einem Hocker stehen willst, in der einen Hand den Staubsauger, mit der anderen Hand oben auf dem Schrank Staub saugen......

05
Ich kann mir schecht vorstellen, dass Dir Deine Hausärztin nicht mehr glaubt. Wenn im MRT ein Knochenödem zu sehen ist, dann ist das ein sicheres Zeichen für Deine Schmerzen. Nur: Sie kann halt auch nicht viel machen. Das muss der Körper schon selbst reparieren.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Syba!

Statt einer ganz einfachen Antwort lieber eine ausführliche. Denn die hilft Dir auch in anderer Beziehung einfach weiter: "Mehr Durchblick!"

01
Ein eiserner Grundsatz im Recht des Schadensersatzes lautet: "Es soll möglichst der Zustand hergestellt werden, wie er wäre, wenn man sich den Unfall wegdenkt".

02
Was wäre denn dann gewesen? Na ja, Du hättest einen anderen Arbeitsplatz gesucht und wohl auch bald gefunden. Zwar gibt es Arbeitslosigkeit, das stimmt schon. Nur: Die weit überwiegende Mehrheit derer, die Arbeiten wollen/müssen hat auch Arbeit. Ich nehme es an, dass das auch bei Dir so wäre. Dazu nehme ich an, dass Du einen ganz normalen Beruf hast, für die es grundsätzlich auch viele Arbeitsplätze gibt.
Ich bin jahrelang in der Produktion tätig gewesen, ohne grosse Arbeitslosigkeit zwischen den Jobs. Und da ich in einer Stadt wohne, die vorwiegend mit der Produktion von Autos zu tun hat, bin ich bzw. gehe ich davon aus, dass es nicht solange dauern wird einen Job zu finden.
Und wie du schon sagst, wer arbeiten will, der wird etwas finden/bekommen.
03
(a)
Nicht erschrecken! Wer sagt: "So und so war es, deshab steht mir dies und das zu", der muss grundsätzlich beweisen: "Ohne den Unfall hätte ich den Schaden von .... Euro nicht gehabt".

(b)
"Beweisen" bedeutet: Den Richter davon überzeugen: "Daran gibt's eigentlich keinen Zweifel".

(c)
Aber das Gesetz ist schlau.

(ca)
Man hat erkannt, dass man das oft nicht zu 100 % beweisen kann. Das liegt daran: "Was wäre gewesen, wenn der Unfall nicht gewesen wäre?", das wird immer mehr zum Ratespiel, je weiter man vom Unfall wegkommt.

(cb)
Da hat man daran gedacht, den Unfallverursacher an diesem Problem auch zu beteiligen, schließlich hat er ja einen saftigen Fehler gemacht! Also bekommst Du Beweiserleichterungen, und die bewirken (§ 252 BGB, § 287 ZPO):

(cc)
Du mußt nicht voll beweisen. Du mußt nur belegen können, dass es deutlich überwiegend wahrscheinlich ist (§ 287 ZPO): Solche Personen. die Deinen Beruf haben, Dein Alter, die auch so ungefähr in Deiner Gegend wohnen, dann Arbeit suchen:

Die pflegen üblicherweise schon einen Job zu finden. Die suchen vielleicht 2 Monate, und dann haben Sie etwas passsendes.

Und das, was dann für solche Leute an Lohn typisch = üblich ist, das bekommst Du. Kannst Du belegen, dass Du (wegen Deiner Erfahrung als Gruppenleiter z.B.) mehr bekommen hättest als der Durchschnitt: Dann bekommst Du das "mehr".
Das,dürfte wie gesagt gut zu belegen sein in dieser Gegend. Und selbst bei Mindestlohn wären der Unterschied zwischen Krankengeld und Nettoverdienst schon eine große finanzielle Hilfe.
(d)
So die Grundregel. Sie hat allerhand Verästelungen, aber mir ist wichtig, dass Du erst mal das Funktionsprinzip hast.

(e)
Schaut also gut aus für Dich!

04
Sag mal: Wie kommst Du mit Deinem Gelenk im Haushalt hin? Es ist nicht schwer, sich vorzustellen: Das wird nix, wenn Du auf einem Hocker stehen willst, in der einen Hand den Staubsauger, mit der anderen Hand oben auf dem Schrank Staub saugen......
Ja nicht so gut. Autofahren geht nicht, immer muss jemand für mich fahren. Haushalt in manchen Dingen ( Fenster putzen, Betten beziehen etc.) alleine nicht machbar ohne Schmerzen. Ich brauche da Hilfe und notiere mir wann und wie ich Hilfe bzw. ein "Taxi" brauche.
05
Ich kann mir schecht vorstellen, dass Dir Deine Hausärztin nicht mehr glaubt. Wenn im MRT ein Knochenödem zu sehen ist, dann ist das ein sicheres Zeichen für Deine Schmerzen. Nur: Sie kann halt auch nicht viel machen. Das muss der Körper schon selbst reparieren.
Ich hoffe es! Morgen erstmal zum Orthopäden das neueste MRT besprechen.

Eine Frage hätte ich noch (Wahrscheinlich weiß das auch der Anwalt)
Krankengeld läuft ja unter Progressionsvorbehalt (?) es wird nachversteuert. Hab ich bei der gegnerischen Versicherung Chancen, dass sie mir das ausgleichen muss?


Vielen lieben Dank nochmal für die ausführliche Antwort:)

LG SyBa
 
Hallo SyBa,

warum wechselst du nicht den Orthopäden? Ist er Spezialist fürs Schultergelenk?

Es gibt Schulterzentren, z B. Prof. Dr. med. Frank Martetschläger - Deutsches Schulterzentrum

Vielleicht wäre solch ein Zentrum sinnvoll? Schau mal, welches Schulterzentrum in deiner Nähe ist.

Viele Grüße

Rudinchen
Hallo Rudinchen,

Ich wollte es schon länger, aber meine Hausärztin wollte nochmal den Bericht vom jetzigen Orthopäden abwarten. MRT erfolgte letzte Woche.

Das Problem ist auch meist, die,Wartezeit auf einen Termin bei solchen Zentren oder Schulterexperten liegen hier schon im August:(

Liebe Grüße

SyBa
 
Hallo SyBa,

dann mach dir doch prophylaktisch einen Termin - falls du mit dem Orthopäden weiterkommst, kannst du ihn ja wieder absagen.... Aber dann musst du nicht so lange warten, weonn du ihn brauchst.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Dich, Syba!

01
Richtig angepackt, geht das mit dem Steuerschaden durchaus, dazu unten noch was.

02
Aber vorher müssen wir den anderen Forumsteilnehmern erklären, was ein "Progressionsvorbehalt" ist. Das geht so:

(a)
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Dabei bleibt es auch.

(b)
Nur: Wenn Krankengeld und steuerpflichtige Einnahmen zusammentreffen, dann wird der Steuersatz (also: Die Prozente, die Du mit Deinem Einkommen multiplizierst, um Deine Steuern auszurechnen) errechnet aus der Summe von (Krankengeld plus steuerpflichtige Einkünfte).
Und mit diesem Prozentwert werden dann allerdings nur die steuerpflichtigen Einnahmen, nicht aber das Krankengeld versteuert.

Da ganze nennt man: Progressionsvorbehalt.

03
Jetzt zu Dir!

(a)
Grundsätzlich: Der Steuerschaden ist ein Teil des Schadens, also ist er Dir auszugleichen. Da gibt's nichts zu deuteln.

(b)
Das Problem ist eigenwilligerweise ein anderes.

(ba)
Wenn Rechtsanwälte das Wort "Steuerschaden" hören, bekommen es viele mit der nackten Angst zu tun. Die Ausbildung eines Anwaltes ist die gleiche wie die des Richters. Da hat man nach dem Studium, in der Zeit als Rechtsreferendar (=Ausbildungsbeamter) mal einen Kurs von 4 Wochen Kürze gehabt, Ende der Vorstellung. Jeder Anwalt weiß aber, dass Steuerrecht ein riesiges Feld ist. Da beschleicht ihn das Lebensgefühl, er sei mitten in der Wüste ausgesetzt worden: Mit einer Flasche Wasser.....er traut sich kaum, an das Thema dranzugehen.

Dieses Problem muss man knacken. Dazu unten weiter.

(bb)
Der Steuerberater hat einen ganz anderen Ausbildungsgang, er ist sicher bestens informiert, wie man mit dem Finanzamt umgeht. Von Schadensersatzrecht hat er keine Ahnung. Deshalb traut er sich da nicht drüber. Übrigens: Er dürfte es nicht mal. Er hat keine Befungnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung im Schadensersatzrecht.

(c)
Die Lösung ist relativ einfach. Wenn der RA begreift, dass dieser Schadensersatzposten mit Steuerrecht nur ganz wenig zu tun hat, und mehr ist an der Sache nicht dran, dann: Dann verliert er die Angst. Die muss man nämlich nicht haben. Ab da wird ihm leichter ums Herz.

(d)
Nur, was tun-?

Dazu ist jetzt erst mal folgendes wichtig: Du bleibst fleißig im Forum aktiv. Wer 20 oder 25 (ich weiß es leider nicht genau) Beiträge geschrieben hat, der bekommt automatisch eine neue Funktion im Forum: Die PN, die Privatnachricht. Man sieht dann in dr Taskleite oben einen Briefumschlag, das ist die Eingangstür in den Privatbereich. Die PN erscheint nicht im öffentlichen Bereich, darauf kommt's mir an: Denn meinen richtigen Namen will ich im Forum nicht lesen. Da kann man mir schreiben, als wär's eine E-mail.

(e)
Nur komplizierter wird die Sache, wenn man als Geschädigter verheiratet ist und nicht nur Einkünfte des Geschädigten, sondern auch solche des Ehepartners eine Rolle spielen.

(ea)
Nur: Auch durch dieses schwierige Gelände wurde inzwischen ein Weg gefunden. Es hat eine wilde Prozess-Serie vor einem Landgericht und auch einem OLG stattgefunden, die gezeigt hat, wie das geht. Der BGH hat das schlimmste Problem gelöst: Eben das, wenn andere Einkünfte und ein Ehepartner eine Rolle spielen, der auch noch Einkünfte hat.

(eb)
Seither wissen wir, wie man durch diesen Dschungel durchkommt.

(ec)
Diese Serie ist meinem Buschtrommel-Info-System nicht verborgen geblieben....

(f)
Das ganze Thema ist von einer unheiligen Scheu vor dem Steuerrecht geradezu verseucht, obwohl man die Angst gar nicht haben muss. Diese unsichtbare Wand wirkt erstaunlich stark: Dabei hat sie Türen. "Angst verdummt den Menschen", habe ich einmal in einem Buch über's Reiten gelesen. Das ist nicht nur beim Reiten so.
(Als ISLÄNDER muss ich es wissen. Auf 330.000 Einwohner in Island kommen 90.000 Pferde!)


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Syba!

01
Richtig angepackt, geht das mit dem Steuerschaden durchaus, dazu unten noch was.

02
Aber vorher müssen wir den anderen Forumsteilnehmern erklären, was ein "Progressionsvorbehalt" ist. Das geht so:

(a)
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Dabei bleibt es auch.

(b)
Nur: Wenn Krankengeld und steuerpflichtige Einnahmen zusammentreffen, dann wird der Steuersatz (also: Die Prozente, die Du mit Deinem Einkommen multiplizierst, um Deine Steuern auszurechnen) errechnet aus der Summe von (Krankengeld plus steuerpflichtige Einkünfte).
Und mit diesem Prozentwert werden dann allerdings nur die steuerpflichtigen Einnahmen, nicht aber das Krankengeld versteuert.

Da ganze nennt man: Progressionsvorbehalt.

03
Jetzt zu Dir!

(a)
Grundsätzlich: Der Steuerschaden ist ein Teil des Schadens, also ist er Dir auszugleichen. Da gibt's nichts zu deuteln.

(b)
Das Problem ist eigenwilligerweise ein anderes.

(ba)
Wenn Rechtsanwälte das Wort "Steuerschaden" hören, bekommen es viele mit der nackten Angst zu tun. Die Ausbildung eines Anwaltes ist die gleiche wie die des Richters. Da hat man nach dem Studium, in der Zeit als Rechtsreferendar (=Ausbildungsbeamter) mal einen Kurs von 4 Wochen Kürze gehabt, Ende der Vorstellung. Jeder Anwalt weiß aber, dass Steuerrecht ein riesiges Feld ist. Da beschleicht ihn das Lebensgefühl, er sei mitten in der Wüste ausgesetzt worden: Mit einer Flasche Wasser.....er traut sich kaum, an das Thema dranzugehen.
Also wäre ein Anwalt für Steuerrecht und Verkehrsrecht gut? So Jemand gibt es


Dieses Problem muss man knacken. Dazu unten weiter.

(bb)
Der Steuerberater hat einen ganz anderen Ausbildungsgang, er ist sicher bestens informiert, wie man mit dem Finanzamt umgeht. Von Schadensersatzrecht hat er keine Ahnung. Deshalb traut er sich da nicht drüber. Übrigens: Er dürfte es nicht mal. Er hat keine Befungnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung im Schadensersatzrecht.
(c)
Die Lösung ist relativ einfach. Wenn der RA begreift, dass dieser Schadensersatzposten mit Steuerrecht nur ganz wenig zu tun hat, und mehr ist an der Sache nicht dran, dann: Dann verliert er die Angst. Die muss man nämlich nicht haben. Ab da wird ihm leichter ums Herz.

(d)
Nur, was tun-?

Dazu ist jetzt erst mal folgendes wichtig: Du bleibst fleißig im Forum aktiv. Wer 20 oder 25 (ich weiß es leider nicht genau) Beiträge geschrieben hat, der bekommt automatisch eine neue Funktion im Forum: Die PN, die Privatnachricht. Man sieht dann in dr Taskleite oben einen Briefumschlag, das ist die Eingangstür in den Privatbereich. Die PN erscheint nicht im öffentlichen Bereich, darauf kommt's mir an: Denn meinen richtigen Namen will ich im Forum nicht lesen. Da kann man mir schreiben, als wär's eine E-mail.

(e)
Nur komplizierter wird die Sache, wenn man als Geschädigter verheiratet ist und nicht nur Einkünfte des Geschädigten, sondern auch solche des Ehepartners eine Rolle spielen.

(ea)
Nur: Auch durch dieses schwierige Gelände wurde inzwischen ein Weg gefunden. Es hat eine wilde Prozess-Serie vor einem Landgericht und auch einem OLG stattgefunden, die gezeigt hat, wie das geht. Der BGH hat das schlimmste Problem gelöst: Eben das, wenn andere Einkünfte und ein Ehepartner eine Rolle spielen, der auch noch Einkünfte hat.

(eb)
Seither wissen wir, wie man durch diesen Dschungel durchkommt.

(ec)
Diese Serie ist meinem Buschtrommel-Info-System nicht verborgen geblieben....

(f)
Das ganze Thema ist von einer unheiligen Scheu vor dem Steuerrecht geradezu verseucht, obwohl man die Angst gar nicht haben muss. Diese unsichtbare Wand wirkt erstaunlich stark: Dabei hat sie Türen. "Angst verdummt den Menschen", habe ich einmal in einem Buch über's Reiten gelesen. Das ist nicht nur beim Reiten so.
(Als ISLÄNDER muss ich es wissen. Auf 330.000 Einwohner in Island kommen 90.000 Pferde!)


ISLÄNDER

Hallo SyBa,

dann mach dir doch prophylaktisch einen Termin - falls du mit dem Orthopäden weiterkommst, kannst du ihn ja wieder absagen.... Aber dann musst du nicht so lange warten, weonn du ihn brauchst.

Viele Grüße

Rudinchen
Hallo Rudinchen,
das werde ich heute noch machen :)
Absagen geht ja immer, falls der Termin nicht mehr benötigt wird.

Liebe Grüße

SyBa
 
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