kbi1989
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 12 Okt. 2006
- Beiträge
- 949
Hallo Mariele,
nein, das ist nicht schon Zermürbungstaktik des Gerichtes, das war der
ganz normale Beginn einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in
Sachen Berufsunfähigkeit.
Trotz Vorliegen der Schriftsätze der Kläger- als auch der Beklagtenseite
versucht sich der Einzelrichter(in) von Dir ein Bild zu machen; welchen
Eindruck Du auf ihn hinterlässt, wie Du deine letzte berufliche Tätigkeit
detailliert schildern kannst, wie Du möglicherweise auch aufgrund deiner
Krankheit- bzw. Berufsunfähigkeit, Du zu deiner beruflichen Tätigkeit
stehst. Das ist ein ganz normaler gerichtlicher Vorgang, der für Dich
noch keine Nachteile birgt.
Danach geht es meist in die Beweisführung. D. h. das Gericht beauftragt
zunächst die Sachverständigen. Liegen deren Gutachten vor, treten wie-
der die Anwälte in Erscheinung mit den Stellungnahmen zu diesen vorlie-
genden Gutachten. So war es auch in dem Verfahren meiner Frau.
Frage, wer hat denn den Vergleich angeboten? Hat der Richter den Ver-
gleich vorgeschlagen oder die Versicherung? Vergleiche anbieten, gehört
zur Prozeßstrategie. Egal von wem der Vergleich angeboten wird. Wenn
der Richter ihn angeboten hat, will er Dich ausforschen um was es Dir
letztendlich geht. Geht es Dir nur um das schnelle Geld, bist Du nicht be-
rufsunfähig. Hat die Versicherung ihn angeboten, dann lehne ihn sofort
ab, denn ihr befindet euch ja noch nicht in der Beweisfindung. Die Be-
weisanordnung hat das Gericht ja noch nicht angeordnet.
Also noch nicht verzagen, es war ja erst der Prozeßauftakt also ein ganz
normaler Vorgang. Ich hoffe nur für Dich, dass Du einen versierten Anwalt
für das private Versicherungsrecht hast!
Gruss
kbi1989
nein, das ist nicht schon Zermürbungstaktik des Gerichtes, das war der
ganz normale Beginn einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in
Sachen Berufsunfähigkeit.
Trotz Vorliegen der Schriftsätze der Kläger- als auch der Beklagtenseite
versucht sich der Einzelrichter(in) von Dir ein Bild zu machen; welchen
Eindruck Du auf ihn hinterlässt, wie Du deine letzte berufliche Tätigkeit
detailliert schildern kannst, wie Du möglicherweise auch aufgrund deiner
Krankheit- bzw. Berufsunfähigkeit, Du zu deiner beruflichen Tätigkeit
stehst. Das ist ein ganz normaler gerichtlicher Vorgang, der für Dich
noch keine Nachteile birgt.
Danach geht es meist in die Beweisführung. D. h. das Gericht beauftragt
zunächst die Sachverständigen. Liegen deren Gutachten vor, treten wie-
der die Anwälte in Erscheinung mit den Stellungnahmen zu diesen vorlie-
genden Gutachten. So war es auch in dem Verfahren meiner Frau.
Frage, wer hat denn den Vergleich angeboten? Hat der Richter den Ver-
gleich vorgeschlagen oder die Versicherung? Vergleiche anbieten, gehört
zur Prozeßstrategie. Egal von wem der Vergleich angeboten wird. Wenn
der Richter ihn angeboten hat, will er Dich ausforschen um was es Dir
letztendlich geht. Geht es Dir nur um das schnelle Geld, bist Du nicht be-
rufsunfähig. Hat die Versicherung ihn angeboten, dann lehne ihn sofort
ab, denn ihr befindet euch ja noch nicht in der Beweisfindung. Die Be-
weisanordnung hat das Gericht ja noch nicht angeordnet.
Also noch nicht verzagen, es war ja erst der Prozeßauftakt also ein ganz
normaler Vorgang. Ich hoffe nur für Dich, dass Du einen versierten Anwalt
für das private Versicherungsrecht hast!
Gruss
kbi1989