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Probleme mit Anträgen und Beweisbeschluss am LG

DieHard

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
18 Juli 2012
Beiträge
813
Hallo,
ich habe heute per Mail von meinem Anwalt den Beweißbeschluss zu meiner Verhandlung am LG Anfang Januar erhalten. Da kommt mir aber einiges komisch vor.
Der Beweißbeschluss erging erst jetzt weiß ein Vergleich auf Widerruf geschlossen war, der aber widerrufen ist.

Der Fall ist folgender:
Es geht um Zahlungen einer BU-Versicherung für einen mittlerer weile mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum.
Das Problem ist das die Versicherung eine Nebentätigkeit mit sehr geringem Zeitumfang zum Gegenstand der Begutachtung gemacht hat. Das Gericht hat damals einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.
Deshalb konnte der Gutachter die BU rückwirkend nicht bestätigen. Es wurde von der Gegenseite eingebracht, dass der Gesundheitszustand sich ja auch im Laufe der Zeit weiter verschlechtert haben könnte.
Deshalb sollte der Anwalt einen Änderung des Beweisbeschlusses bewirken.
Schriftliche Anträge wurden gestellt und auch Beweise vorgebracht.

Das konkrete Problem ist dass jetzt im aktuellen Beweisbeschluss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird und bezugnehmend auf den alten Beweisbeschluss der Gutachter noch mal gehört werden soll!
Es wurde keine Begründung gegeben warum dies bestehen bleibt und auch mit keinem Wort auf den Antrag mit der Arbeitszeit eingegangen.

Das kommt mir sehr komisch vor.

Jetzt habe ich mir noch mal das Verhandlungsprotokoll vom Januar angeschaut.
Unter Anträge wurde nur ein Antrag der vorherigen Verhandlung (anderer Anwalt) wiederholt und auf seine Seite der Akte verwiesen. Keine inhaltliche Angabe des Antrags.
Ich habe mir das alte Protokoll durchgelesen. Das wiederum wurde auf einen schriftlichen Antrag verwiesen, wieder mit Verweiß auf die Akte.

So und jetzt das große Problem: In diesem Antrag geht es nur um die Höhe der Zahlungen, zu Art und Umfang der beruflichten Tätigkeit steht dort nichts drin!

Mit drängt sich der Verdacht auf, dass mein Anwalt hier ein Fehler bei der Antragsstellung gemacht hat und deshalb vom Gericht gar nicht noch mal über Art und Umfang der Tätigkeit entschieden wurde.

Wie seht ihr dass; kann mir einer etwas dazu sagen?

VG DH
 
Hallo DieHard,

ich würde den Anwalt bitten, dass er einen Schriftsatz an das Gerichtfertigt, indem er seine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringt, worum sich der Beweisbeschluss eigentlich dreht. Hier wäre auf Grund der vielfachen Verweise inhaltlich nicht mehr klar, worüber Beweis erhoben werden solle. Dann kann er sicher auch gleich seine Auffassung einbringen, worüber Beweis erhoben werden sollte und unbedingt bevor der Beweisbeschluss umgesetzt worden ist. Der verständige Bürger hätte vielleicht einen konkreten Auftrag erwartet, nicht so aber unbedingt der kundige Rechtsverdreher. Jetzt muß er die Sache klarstellen lassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ist jetzt etwas chaotisch, aber vielleicht lliegt es ja auch an der Zeit und daran, dass ich nicht mehr so konzentriert bin; aber ich musste jetzt 2x lesen um zu einer Antwort zu kommen.

Aber dafür wieder fehlen dann offen gesagt wieder Informationen, zumindest, wenn ich Deine Befürchtung richtig verstehe.

Mal von hinten aufgerollt: worin könnte ein Fehler des Anwalts liegen? Wie Du schreibst,
In diesem Antrag geht es nur um die Höhe der Zahlungen, zu Art und Umfang der beruflichten Tätigkeit steht dort nichts drin!

Die Frage ist, worum sollte es Deiner Meinung nach gehen? Wie Du schon vorher geschrieben hast

... sollte der Anwalt einen Änderung des Beweisbeschlusses bewirken.

In diesem Fall wird es dann wohl nur um Art und Umfang der Tätigkeit gehen können, denn die scheinen ja aus der früheren Feststellung geklärt. Daher konnte er sich wohl noch nur auf die Höhe beziehen. Um über Art und Umfang der Tätigkeit erneut zu entscheiden (wenn es denn möglich ist), würden wohl andere neue Tatsachen nötig sein, die es offenbar nicht gibt.

Kann es sein, dass der Anwalt quasi einer Aufforderung von Dir nachkam, gegen die Entscheidung anzugehen und weil nichts anderes für ihn erkennbar war, dann auf die Zahlungshöhe abzielte?


Gruss

Sekundant
 
In diesem Fall wird es dann wohl nur um Art und Umfang der Tätigkeit gehen können, denn die scheinen ja aus der früheren Feststellung geklärt. Daher konnte er sich wohl noch nur auf die Höhe beziehen. Um über Art und Umfang der Tätigkeit erneut zu entscheiden (wenn es denn möglich ist), würden wohl andere neue Tatsachen nötig sein, die es offenbar nicht gibt.

Hallo Sekundant,
ja es geht um Art und Umfang, dazu wurden Schriftsätze und auch Beweise eingereicht.
Es gab einen alten Beweisbeschluß der geändert bzw. ersetzt werden sollte!

Im Protkoll findet sich nur ein Antrag der sich dann auf die Höhe der Leistungen bezieht. Dieser war abern nur indirekt über die Verweise angegeben.

@Seenixe
Das Problem ist: Dem Landegricht ist mein Verständnis ziemlich egal und der Anwalt findet auf meine Rückfrage alles o.k. und meint er würde wissen was er macht und ob ich jetzt seine Arbeitsweise kritisieren will!

VG DH
 
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