Hallo,
ich habe heute per Mail von meinem Anwalt den Beweißbeschluss zu meiner Verhandlung am LG Anfang Januar erhalten. Da kommt mir aber einiges komisch vor.
Der Beweißbeschluss erging erst jetzt weiß ein Vergleich auf Widerruf geschlossen war, der aber widerrufen ist.
Der Fall ist folgender:
Es geht um Zahlungen einer BU-Versicherung für einen mittlerer weile mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum.
Das Problem ist das die Versicherung eine Nebentätigkeit mit sehr geringem Zeitumfang zum Gegenstand der Begutachtung gemacht hat. Das Gericht hat damals einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.
Deshalb konnte der Gutachter die BU rückwirkend nicht bestätigen. Es wurde von der Gegenseite eingebracht, dass der Gesundheitszustand sich ja auch im Laufe der Zeit weiter verschlechtert haben könnte.
Deshalb sollte der Anwalt einen Änderung des Beweisbeschlusses bewirken.
Schriftliche Anträge wurden gestellt und auch Beweise vorgebracht.
Das konkrete Problem ist dass jetzt im aktuellen Beweisbeschluss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird und bezugnehmend auf den alten Beweisbeschluss der Gutachter noch mal gehört werden soll!
Es wurde keine Begründung gegeben warum dies bestehen bleibt und auch mit keinem Wort auf den Antrag mit der Arbeitszeit eingegangen.
Das kommt mir sehr komisch vor.
Jetzt habe ich mir noch mal das Verhandlungsprotokoll vom Januar angeschaut.
Unter Anträge wurde nur ein Antrag der vorherigen Verhandlung (anderer Anwalt) wiederholt und auf seine Seite der Akte verwiesen. Keine inhaltliche Angabe des Antrags.
Ich habe mir das alte Protokoll durchgelesen. Das wiederum wurde auf einen schriftlichen Antrag verwiesen, wieder mit Verweiß auf die Akte.
So und jetzt das große Problem: In diesem Antrag geht es nur um die Höhe der Zahlungen, zu Art und Umfang der beruflichten Tätigkeit steht dort nichts drin!
Mit drängt sich der Verdacht auf, dass mein Anwalt hier ein Fehler bei der Antragsstellung gemacht hat und deshalb vom Gericht gar nicht noch mal über Art und Umfang der Tätigkeit entschieden wurde.
Wie seht ihr dass; kann mir einer etwas dazu sagen?
VG DH
ich habe heute per Mail von meinem Anwalt den Beweißbeschluss zu meiner Verhandlung am LG Anfang Januar erhalten. Da kommt mir aber einiges komisch vor.
Der Beweißbeschluss erging erst jetzt weiß ein Vergleich auf Widerruf geschlossen war, der aber widerrufen ist.
Der Fall ist folgender:
Es geht um Zahlungen einer BU-Versicherung für einen mittlerer weile mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum.
Das Problem ist das die Versicherung eine Nebentätigkeit mit sehr geringem Zeitumfang zum Gegenstand der Begutachtung gemacht hat. Das Gericht hat damals einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.
Deshalb konnte der Gutachter die BU rückwirkend nicht bestätigen. Es wurde von der Gegenseite eingebracht, dass der Gesundheitszustand sich ja auch im Laufe der Zeit weiter verschlechtert haben könnte.
Deshalb sollte der Anwalt einen Änderung des Beweisbeschlusses bewirken.
Schriftliche Anträge wurden gestellt und auch Beweise vorgebracht.
Das konkrete Problem ist dass jetzt im aktuellen Beweisbeschluss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird und bezugnehmend auf den alten Beweisbeschluss der Gutachter noch mal gehört werden soll!
Es wurde keine Begründung gegeben warum dies bestehen bleibt und auch mit keinem Wort auf den Antrag mit der Arbeitszeit eingegangen.
Das kommt mir sehr komisch vor.
Jetzt habe ich mir noch mal das Verhandlungsprotokoll vom Januar angeschaut.
Unter Anträge wurde nur ein Antrag der vorherigen Verhandlung (anderer Anwalt) wiederholt und auf seine Seite der Akte verwiesen. Keine inhaltliche Angabe des Antrags.
Ich habe mir das alte Protokoll durchgelesen. Das wiederum wurde auf einen schriftlichen Antrag verwiesen, wieder mit Verweiß auf die Akte.
So und jetzt das große Problem: In diesem Antrag geht es nur um die Höhe der Zahlungen, zu Art und Umfang der beruflichten Tätigkeit steht dort nichts drin!
Mit drängt sich der Verdacht auf, dass mein Anwalt hier ein Fehler bei der Antragsstellung gemacht hat und deshalb vom Gericht gar nicht noch mal über Art und Umfang der Tätigkeit entschieden wurde.
Wie seht ihr dass; kann mir einer etwas dazu sagen?
VG DH