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Probleme Entgeltbescheinigung

Vetty

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
113
Guten Morgen an Alle,

ich habe folgendes Problem und komme nicht weiter......

Mein ehemaliger Arbeitgeber wurde nach zwei Jahren endlich verdonnert, mir meine Überstunden auszuzahlen. Dies verändert rückwirkend mein Verletztengeld zu meinen Gunsten.

Der ehemalige Arbeitgeber weigert sich jedoch, eine korrigierte Entgeltbescheinigung auszufüllen und die Krankenkasse zuckt nur mit den Schultern. Tja, keine Entgeltbescheinigung, keine Korrektur des Verletztengeldes. Wir reden hier nicht über ein paar Euros, es ist schon ein ziemliches Sümmchen......

Einen Anwalt habe ich bemüht, jedoch ausser dem Schreiben böser Briefe passiert da auch nix.

Gibt es etwas, was ich tun kann? Hat nicht die Krankenkasse eine Möglichkeit, dem ehemaligen Arbeitgeber Druck zu machen, damit die Sache endlich erledigt wird? Gibt es eine Aufsichtsbehörde, die sowohl der Krankenkasse, als auch dem Arbeitgeber Druck machen kann?

Ich fühle mich so hilflos, weil ich nicht eingreifen kann......

Hat jemand eine gute Idee??

Ich wünsche Allen einen schönen Tag!

Vetty
 
hallo,

es ist traurig aber leider nicht ungewöhnlich, dass dein Anwalt keine Ratschläge dir diesbezüglich macht.

Ich stelle mir immer die Frage: Wofür sind die Anwälte da?

Nun mein Vorschlag/Meinung:
Setze dem Arbeitgeber eine Frist und danach kannst du nur Klage gegen den Arbeitgeber erheben.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,
die Frage habe ich mir in den letzten 3 Leidensjahren auch gestellt. In dieser Zeit musste ich oft erfahren, mit welch mangelnder Empathie diverse Berufsgruppen ihren Beruf ausüben. Das zog sich durch die Ärzteschaft, die Anwaltschaft und die präventiven Bereiche. Das war erschreckend und hat mein Leben und meine Einstellung nachhaltig verändert.

Oft war ich nur passiver Beobachter bzw. wurde dazu gemacht und konnte nur hilflos zusehen, wie die Verantwortlichen ihre Arbeit nicht oder nur schleppend erledigten. Da fühlt man sich hilflos und nicht mehr als Mensch, man wird zum Bittsteller seines Rechts und zum Spielball der Unfähigen.

Eine liebe Freundin und Kollegin sagte vor vielen Jahren mal zu mir: wenn Dich so ein Vieh bei der Arbeit zerlegt, dann hoffentlich so, dass Du hinüber bist....alles andere wird nur furchtbar.....Sie hatte Recht, leider!

Oft habe ich über diesen Satz nachgedacht, bei dem Irrsinn und Schwachsinn, der einem Unfallopfer widerfährt und ehrlich, hätte das Vieh mich komplett zerlegt, wäre mir viel erspart geblieben.

Ich weiß, ganz Viele hier denken ebenso.

Schlimm, ganz schlimm!

In diesem Sinne

Vetty
 
hallo Vetty,

ja - du hast es gut beschrieben.

Du kannst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter der Krankenkasse stellen und dort um die Einholung der korregierten Entgeldbescheinigungen vom Arbeitgerber durch die Krankenkasse bitten/fordern
und um die damit verbundene Neuberechnung des Verletztengeldes für die Zeit von ... bis ...

Zumindest kriegst du bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Antwort.

Für die Berechnung des Verletztengeldes wendet sich die Krankenkasse in der Regel an den Arbeitgeber um dort die Bestätigung über dein Einkommen einzuholen, so dass die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgreich sein müsste.

Der Arbeitgeber ist meines Wissens nach gegenüber der Krankenkasse verpflichtet diesbezüglich eine Bestätigung auszustellen.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Rolandi,

die gesetzliche Verpflichtung besteht allerdings, nachzulesen in Paragraph 98 SGB X. Da steht auch was von Ordnungswidrigkeit und Bußgeld.

Lustigerweise interessiert es niemanden und man zuckt vorweihnachtlich-gemütlich weiter die Schultern. Übrigens auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Man glaubt es kaum......

Liebe Grüße

Vetty
 
Hallo Vetty,

Dein Ehemaliger Arbeitgeber ist von Gesetz her dazu verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist in § 98 SGB X geregelt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach §§ 3 ff. EFZG. Die Rechtsgrundlage zur elektronischen Übermittlung der erforderlichen Daten enthält § 107 SGB IV. Einzelheiten enthalten die Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 107 Abs. 2 Satz 4 SGB IV). Da Du Deine Überstunden ausgezahlt bekommen hast, hast Du ja auch eine neue Abrechnung erhalten. Jetzt kommt aber der Haken bei der ganzen Sache. Überstunden werden, nur dann berücksichtigt, wenn sie regelmäßig erfolgen. Dass heißt, Du musst Sie in den letzten drei Monaten regelmäßig geleistet haben und somit immer über Deiner Wochenarbeitszeit liegen. Dann wird hieraus das Mittel gezogen und dem letzten Monat hinzugerechnet. Nehmen wir an, Du hast in den letzten 3 Monaten 26 Überstunden gamcht, dann wird 26 Stunden : 13 Wochen= 2 Stunden/Woche. Somit würde Deine Wochenarbeitszeit nicht mehr 40 Stunden sondern 42 Stunden betragen. Wenn Du aber all Deine Überstunden im letzten Monat ausgezahlt bekommen hast, dann wird es schwierig, da Erst einmal der Nachweis erbracht werden muss, auf welche Monate diese sich verteilen. Alles nicht ganz einfach. In einem größeren Unternehmen sollte dies eigentlich kein Problem sein, da ja meist eine entsprechende Zeiterfassung vorhanden ist. Für ein größeres Unternehmen ist aber auch die Ausstellung einer Entgeldbescheinigung kein Problem. Daher vermute ich mal, dass Du bei einem kleineren Unternehmen beschäftigt warst.
Auf der Homepage der KV-Media findest Du eine sehr verständliche Erklärung zur Berechnung des Krankengeldes.
Krankengeldberechnung - KV-media

In Bezug auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich dami warten. In meinen Augen ist es sinnvoller in Ruhe und freundlich mit den Sachbearbeitern zu reden. Vielleicht auch persönlich vorstellig werden. Da es sich ja um relativ viel Geld zu handeln scheint, kann sich das ja durchaus rentieren.

Ich wünsche Dir baldigen Erfolg.
Viele Grüsse

Scheitholz
 
Moin Scheitholz,

vielen Dank für Deine Antwort.

Leider ist der Fall etwas komplizierter.....

Ich habe zwei Jahre vor Gericht gekämpft, damit meine Überstunden wenigstens pauschal bezahlt werden. Angefallen sind die Überstunden von Mai bis Dezember 2014 und dieser Wortlaut wurde auch vor Gericht schriftlich vereinbart. Die Gesamtsumme muss also durch 8 geteilt werden. Eine Abrechnung der Gesamtstunden bzw. der Gesamtsumme wurde, da ja jahrelang vor Gericht, erst im März 2017 erstellt. Zuflussprinzip......Für eine Entgeltbescheinigung also untauglich.

Daher wurde der ehemalige AG von der KK aufgefordert, die letzten drei Monate meiner Tätigkeit auf einer korrigierten Entgeltbescheinigung neu zu bescheinigen. Eigentlich einfach.....nur Zahlen ändern.....

Nur eben das tut er nicht.......

Ich habe heute meiner Krankenkasse erneut geschrieben und gebeten, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen meinen ehemaligen AG einzuleiten, wenn die korrekte Bescheinigung nicht bis heute (Frist habe ich gesetzt) ankommt.

Nun bin ich gespannt.....

Liebe Grüße
Vetty
 
Hallo Vetty,

eigentlich habe ich nicht viel Ahnung von dieser Thematik!
Aber eine Gedankengang währe über die Buchhaltung zugehen!
Oder über das Steuerbüro welches für deinen Arbeitgeber arbeitet!
 
Moin Micha,

das habe ich parallel unternommen.....Das Steuerbüro direkt angeschrieben und die Belege beigefügt.....Auch hier: keine Regung....Es ist zum verzweifeln.....

Danke für Deine Gedanken!!

Vetty
 
Hallo Vetty,

immer wieder gerne!
Und persönlich bei denen vorbei schauen?
Oder einen Termin machen?
 
Hallo Vetty,

Auf Grund der Tatsache, dass die ganze Angelegheit schon ziemlich verfahren ist, bleibt Dir meiner Meinung nach nur die Möglichkeit über die Krankenkasse. Hier kannst Du eigentlich nur auf lieb Kind machen, damit der Sachbearbieter sich Deiner Sache annimmt und es nicht bis zum Sanktnimmerleinstag hinauszögert.
Eine Klage kostet nur wieder Geld und hat in diesem Fall einen ungewissen Ausgang. Denn wenn Dein alter Arbeitgeber will, sagt er einfach, dass in den letzten drei Monaten so gut wie keine Überstunden angefallen sind.
Aber dafür fehlen mir zu viele Informationen um den Vorgang beurteilen zu können.

Gruss
Scheitholz
 
hallo vetty,

meine Meinung nebenbei dazu:

wenn die Krankenkasse oder der Arbeitgeber von Dir was wollten, bin ich der Meinung, dass du sofort einen belasteten Bescheid usw. von den Allen erhalten würdest. Der Sachbearbeiter der Krankenkasse würde gleich zu den Tasten greifen und schreiben an Dich.

Oder bist du andere Meinung?

Lg. Rolandi
 
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