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Problem nach Bandscheibenvorfall OP, der Arm geht nicht mehr hoch

emmi111

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Mai 2022
Beiträge
1
Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin und mir jemand helfen kann, aber ich muss es versuchen da ich total verzweifelt bin, also meine Geschichte : Im Oktober 21 hatte ich schmerzen in der BWS vom Hausarzt eine Spritze bekommen die wirkte einen Tag, am Freitag war ich beim Orthopäde der renkte meinen Rücken ein danach zuckte meine Hand und mein Arm unkontrolliert, am nächsten Tag hat mich mein Mann ins KH gebracht da bekam ich Infusionen danach wurde ich wieder heim geschickt mit der aussage sie denkt nicht das es was ist und wenn ich in 4 Wochen noch Schmerzen hab soll ich zum MRD ,am Sonntag brachte mich mein Mann in ein anderes KH da ich seit dem Einrenken unerträgliche schmerzen hatte , da wurde ich stationär aufgenommen und bekam Tab. und Infusionen im MRD wurde dann ein Bandscheibenvorfall in der HWS festgestellt, der wurde dann ende November operiert. In der Zwischenzeit lag ich nur konnte nichts mehr, essen usw. alles im liegen, der linker arm und Hand waren taub. Nach der OP war dieser schmerz zwar nicht mehr da aber nun geht mein arm nicht mehr hoch ,kann nichts mehr richtig heben, ist immer noch taub, und hab Tag und Nacht schmerzen. Der Arzt wo operiert hat sagt HWS ist ok, Orthopäde sagt Schulter ist ok, und so werde ich von einem zum anderen geschickt und niemand hilft mir, oder kann mir helfen, nun meine Frage hat vielleicht jemand damit Erfahrung oder weiß jemand was, was mir helfen könnte
 
hallo,

zunächst einmal die bitte im text möglichst mit absätzen zu arbeiten, es ist besser lesbar und für manche überhaupt erst lesbar.

es scheint, dass sich kein arzt in der behandlung mögliche fehlleistungen anlasten lassen will. ich würde dringend dazu raten, dass du bei den bisherigen behandlern die vollständige patientenakte in kopie geben zu lassen (also nicht nur arztberichte, sondern alle dich betreffende unterlagen wie bilder, berichte, sonstige schreiben und unterlagen zur behandlung oder weiterbehandlung).
diese unterlagen solltest du dann sorgfältig studieren und mit den bestehenden tatsachen nach deiner erinnerung abgleichen (zb behandlung, beschwerden, massnahmen).


gruss

Sekundant
 
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