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Problem Kostenübernahme KH Hilfe

Speetwomen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
470
Alter
56
Ort
Hessen
Website
www.jackystiefelweb.de
Hallo

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal. Also wie ich schon vor einiger Zeit berichtete, muß ich wieder ins KH wegen Problemen mit der mittleren und unteren HWS und zwar nächste Woche Dienstag. Die gesamte HWS wurde in 2 Gutachten als 100% Unfallfolge deklariert und von der gegn Haftpflichtversicherung auch weitgehens anerkannt. Die BG bleibt weiter unbeeindruckt sturr.
Vor meinem Urlaub habe ich meinen Anwalt angeschrieben und ihn gebeten bei der gegn. Versicherung um eine Kostenübernahme zu bitten, denn ich sehe nicht ein das Krankenhaustagegeld zu zahlen. Außerdem brauche ich ein elektrisch verstellbares Bett in der Klinik was aber wie in fast allen Kliniken den Privatpatienten zugesprochen wird. Ich müßte dann eine Zuzahlung leisten, was ich mir nicht leisten kann.
So kaum aus dem Urlaub zurück mußte ich erfahren das mein Anwalt schwer erkrankt ist und vermutlich etwas länger ausfällt. Eine Vertretung gibt es auch nicht:confused:. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Mein Einweisungsschein wurde auf Unfallfolgen ausgestellt.
Die Sektäterin meines Anwaltes hat sich zwar jetzt die Adresse der Klinik notiert, aber sie konnte mir jetzt auch nichts weiter sagen, vorallem nicht wann mein Anwalt wieder da ist.
Soll ich die Adresse und das Aktenzeichen mit in die Klinik nehmen und da einfach vorlegen ?
Ich finde es wieder Klasse, habe totalen Schiß vorm KH und komme dazu noch am Boden zerstört dort an:(. Vorallem kenne ich die Ärzte nicht und weiß noch gar nicht auf welcher Seite die stehen. Habe zwar nur gutes gehört, aber ich muß mich selbst überzeugen.

Würde mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könntet.

LG
 
Hallo Speedy,

die Rechnung für die 10€/Tag kommt doch immer sehr sehr viel später bei Dir an. Keiner kann verlangen das Du das Geld in HH dabei hast. Und dann ist Dein RA bestimmt wieder gesund.

Ich würde in der HH-Klinik mal anfragen ob sie überhaupt so ein
E-verstellbares Bett hat, viele Kliniken haben keins oder nur wenige Betten. Sollte gerade ein Patient drinnen liegen wirst Du das Bett auch als Privatpatient nicht bekommen.

Wir haben bei einem KH auch mal vorher angefragt, sie sagten es uns zu und dann war doch keins für Kai-Uwe da.

Aber mach Dir nicht so einen Stress, hattest ja gerade Urlaub und ändern kannst Du sowieso nichts. Bleib ruhig und versuche Deinen KH-Aufenthalt in Hamburg positiv zu sehen. Such Dir gute Bücher zusammen oder vielleicht kannst Du ja auch Hörbücher mitnehmen
Du hast soviel in diesem Jahr schon erreicht also sieh vorwärts und das mit positiven Gedanken.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Speedy,

zu deinem Problem kann ich dir nichts weiter sagen.

Aber zum Handeln des RA. In der Bundesrechtsanwaltsordnung steht im

§ 53 Bestellung eines allgemeinen Vertreters

(1) Der Rechtsanwalt muß für seine Vertretung sorgen,
1.
wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben;
2.
wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will.

(2) Der Rechtsanwalt kann den Vertreter selbst bestellen, wenn die Vertretung von einem derselben Rechtsanwaltskammer angehörenden Rechtsanwalt übernommen wird. Ein Vertreter kann auch von Vornherein für alle Verhinderungsfälle, die während eines Kalenderjahres eintreten können, bestellt werden. In anderen Fällen kann ein Vertreter nur auf Antrag des Rechtsanwalts von der Rechtsanwaltskammer bestellt werden.
(3) (weggefallen)
(4) Die Rechtsanwaltskammer soll die Vertretung einem Rechtsanwalt übertragen. Sie kann auch andere Personen, welche die Befähigung zum Richteramt erlangt haben, oder Referendare, die seit mindestens zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst beschäftigt sind, zu Vertretern bestellen. § 7 gilt entsprechend.
(5) In den Fällen des Absatzes 1 kann die Rechtsanwaltskammer den Vertreter von Amts wegen bestellen, wenn der Rechtsanwalt es unterlassen hat, eine Maßnahme nach Absatz 2 Satz 1 zu treffen oder die Bestellung eines Vertreters nach Absatz 2 Satz 3 zu beantragen. Der Vertreter soll jedoch erst bestellt werden, wenn der Rechtsanwalt vorher aufgefordert worden ist, den Vertreter selbst zu bestellen oder einen Antrag nach Absatz 2 Satz 3 einzureichen, und die ihm hierfür gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. Der Rechtsanwalt, der von Amts wegen als Vertreter bestellt wird, kann die Vertretung nur aus einem wichtigen Grund ablehnen. Über die Zulässigkeit der Ablehnung entscheidet die Rechtsanwaltskammer.
(6) Der Rechtsanwalt hat die Bestellung des Vertreters in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.
(7) Dem Vertreter stehen die anwaltlichen Befugnisse des Rechtsanwalts zu, den er vertritt.
(8) Die Bestellung kann widerrufen werden.
(9) Der Vertreter wird in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und auf Kosten des Vertretenen tätig. Die §§ 666, 667 und 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
(10) Der von Amts wegen bestellte Vertreter ist berechtigt, die Kanzleiräume zu betreten und die zur Kanzlei gehörenden Gegenstände einschließlich des der anwaltlichen Verwahrung unterliegenden Treugutes in Besitz zu nehmen, herauszuverlangen und hierüber zu verfügen. An Weisungen des Vertretenen ist er nicht gebunden. Der Vertretene darf die Tätigkeit des Vertreters nicht beeinträchtigen. Er hat dem von Amts wegen bestellten Vertreter eine angemessene Vergütung zu zahlen, für die Sicherheit zu leisten ist, wenn die Umstände es erfordern. Können sich die Beteiligten über die Höhe der Vergütung oder über die Sicherheit nicht einigen oder wird die geschuldete Sicherheit nicht geleistet, setzt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf Antrag des Vertretenen oder des Vertreters die Vergütung fest. Der Vertreter ist befugt, Vorschüsse auf die vereinbarte oder festgesetzte Vergütung zu entnehmen. Für die festgesetzte Vergütung haftet die Rechtsanwaltskammer wie ein Bürge.


Ich würd noch mal nachhaken. Der RA bringt sich doch damit in die Haftung, wenn du ihn beauftragst und er versäumt deine Vertretung.

Gruß Jens
 
Hi Kai Uwe`s Frau

Diese Klinik hat die Betten in der Rubrik Wahlleistung. Ich selbst bin kein Privatpatient. Bisher mußte ich in allen KHs wo ich war diese 10 € pro Tag bei meiner Entlassung bezahlen. Außerdem bekommt man wirklich eine bessere Behandlung wenn es nicht über die KK läuft. Leider ist die Erholung aus dem Urlaub wieder weg, Dank unserer großen Tochter. Aber das ist ein anderes Thema. Ich bin ein wenig nervös weil meine BG da in der Nähe ihren Sitz hat und auch schon 2 GAs die unrechtmäßig waren von Ärzten aus HH kommen. Ich will mir das erstmal anschauen auch die Ärzte. Wenn mir da was nicht behagt lass ich mich nicht dort operieren. Ich habe in der letzten Zeit gerade was die HWS betrifft trotz sehr gutem GA, sehr schlechte Erfahrungen gamacht mit Ärzten. Auch wenn ich schon sehr viele OPs hinter mich gebracht habe, ist dies alles andere als ein Spaziergang und die Angst davor wird immer schlimmer. Vorallem weil die HWS gefährlich ist. Die Fahrt wird auch der reinste Horror, aber ein fünkchen Hoffnung ist dabei das dieser Arzt mir helfen kann. Wei heißt es so schön die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich hoffe auch das es meinem Anwalt bald wieder gut geht, aber im Moment sieht es wohl nicht so aus. Nächste Woche erfahre ich mehr.
Wünsche Dir und Deinem Mann ein schönes Wochenende, natürlich auch allen anderen.;)

LG
 
Hallo Jens

Danke für Deinen Beitrag. Mein Anwalt ist erst gestern ins KH gekommen und noch wissen seine Angestellten auch nichts näheres. Am Montag soll ich wohl weiteres erfahren. Mal abwarten. Wie gesagt das mit dem KH ist mir jetzt am wichtigsten und vielleicht regelt ja das die eine Angestellte die sowas wie die rechte Hand meines Anwaltes ist. Trotzdem Danke.

Liebe Grüße
 
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