• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Problem Gutachten PUV Verknüpfung BG Fall

Quincy07

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2018
Beiträge
3
Hallo,
als Neuling erst einmal viele Grüße an Alle und vielleicht kann mir ja jemand Rat geben.
Also Arbeitsunfall September 2016, ein übler Sturz über Außentreppe mit Bruch von
Handwurzelnochen Kopfbein und schwere Prellungen Oberschenkel mit großem Hämatom.
Musste operativ ausgeräumt werden, große Schwellung über Knie blieb.
Längeres Sitzen seitdem unmöglich, der Oberschenkel hat sich verhärtet, ohne ständige
Lymphdrainagen geht gar nichts mehr.
Der Bruch des Kopfbeins verheilte zwar laut BG folgenlos, aber das Handgelenk schmerzte ständig
und versteifte sich, 2017 wurde im BG Krankenhaus eine Spie.
gelung vorgenommen und denerviert,
danach wurde es dann noch schlimmer.
Ich bekam einen Termin in einer Schmerzklinik + ich sollte psychologische Hilfe in Anspruch
nehmen, durch die Dauerschmerzen hätte ich eine starke Depression.
Alles von der BG angeordnet und genehmigt, bis Ende Juni 2018 wurde Verletztengeld gezahlt,
dann kam aus heiterem Himmel eine rückwirkende Einstellung des Verletztengeldes zum
Januar 2017 , laut einem Aktengutachten der BG wären meine Verletzungen nach 4 Monaten
ausgeheilt gewesen und damit gäbe es auch keine Spätfolgen, die Krankenkasse wäre
nun für mich zuständig (bei der ich aber schon seit März ausgesteuert war).
Das Chaos für mich war nun richtig ausgebrochen, sprengt hier den Rahmen, ein Anwalt ist eingeschaltet.
Nun habe ich das nächste Problem mit meiner PUV, alles ordnungsgemäss gemeldet, auch eine
Bescheinigung des DA über Spätfolgen , die Vesicherung hat bisher jede Vorauszahlung
abgelehnt, mittlerweile war ich bei einem Gutachter wie von der Versicherung angeordnet.
Dieser Gutachter hat die Begutachtung auf das dritte Unfalljahr kurz
vor Ende der Dreijahresfrist verschoben, er sieht gravierende
Fehler in meiner ärztlichen Behandlung und bringt die BG ins Spiel, er und die Versicherung
hätten ja Einsicht , dass die BG keine Spätfolgen anerkannt hätten, nun müsste
alles medizinisch noch mal untersucht werden.
Ich bin total verunsichert, was soll ich von alldem halten. Ich bin nun eher kämpferisch
veranlagt, aber doch sehr angeschlagen durch die ewigen Schmerzen und Probleme.
 
Hallo Quincy07,

von wem bekommst du denn jetzt Geld, du musst doch auch Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Für BG gibt es hier andere Spezialisten die melden sich noch, hast du schon Akteneinsicht beantragt, ist dein Recht.

MFG Marima
 
Hallo Marima,
mittlerweile bekomme ich Arbeitslosengeld wegen Erwerbsminderung,
so bin ich versichert, das war auch meine erste Sorge.
Ja, ich habe Akteneinsicht, ich habe die Sache ja direkt einem Fachanwalt
übergeben.
So lange rückwirkend das Verletztengeld einzustellen, dies ist wohl sehr
ungewöhnlich, bisher hat noch jeder den Kopf geschüttelt.
Nutzt mir alles nichts, mein Nervenkostüm ist nicht mehr das Beste.
Und diese Kombination BG und Unfallversicherung, die schwirrt jetzt auch
noch im Kopf herum.
Viele Grüße
 
Hallo Quincy07,

Und diese Kombination BG und Unfallversicherung, die schwirrt jetzt auch
noch im Kopf herum

dies sind zwei völlig unterschiedliche Sachen, die Unfallversicherung wird vor dem Landgericht verhandelt und die BG vor dem Sozialgericht. Dies musst du strikt trennen.

Alles mit der BG schriftlich machen, einen Gutachter kannst du selber vorschlagen, musst nicht einen von den drei vorgeschlagenen Gutachtern nehmen wenn es von dir verlangt wird und immer eine Begleitperson mitnehmen. Mehr kenne ich nicht von der BG.

mittlerweile bekomme ich Arbeitslosengeld wegen Erwerbsminderung,

den Satz verstehe ich nicht, ALG 1 bekommst du ein Jahr wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Danach Hartz4 (ALG 2) vom Jobcenter.

Eine Erwerbsminderung bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung und einen GdB (Grad der Behinderung) vom Versorgungsamt.

MFG Marima
 
Hallo,
ALG ist bereits für 18 Monate genehmigt, ich stehe dem Arbeitsmarkt
im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung und muss nun wohl die EM Rente beantragen.
Mir ist schon klar, dass BG und PUV zwei völlig unterschiedliche Verfahren
sind, aber mein Problem ist ja Folgeschäden sind da und beeinträchtigen mein
Leben, die BG sagt dem ist nicht so, laut Aktenlage sehe ihr Gutachter keine
Beeinträchtigungen mehr und daran hängt sich nun meine PUV.
Viele Grüße
 
Top