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Pro7 - sam - 21.11.2006 13:00 Uhr

Karsten_PI

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
113
Hallo zusammen.

Leider zu kurzfristig für eine Vorankündigung habe ich heute den Beitrag gesehen, der bei mir zu Hause, bei der VBG-Hamburg und bei Dr. Volle in München gedreht wurde.

Ich habe es gerade noch geschafft, den Video-Rekorder zu starten und bearbeite nun die Sendung, damit ich sie wie gewohnt zum Download anbieten kann.

Da es mir nicht allzu gut geht, wird das allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich möchte euch daher um Geduld und Verständnis bitten.

Karsten
 
Hallo Karsten,
lass dir Zeit, sodass es dir erst einmal wieder ein wenig besser geht. Gerne werde ich mir dann diesen Beitrag runterladen.
Ich wünsche dir, dass es bald wieder erträglicher wird.
Gruß Erna
 
re. Antwort

Hallo Karsten,

es ist lieb von Dir, doch denke bitte einfach an Dich erst einmal und bald ein bisschen Besserung, Linderung für Dich. In diesem Sinne, sam
 
hi karsten,

wenn das ganze jetzt auch für dich noch was bringt....das wäre wahnsinnig klasse....
drücke dir ganz ganz fest die daumen!

glg
nessa
 
Ob es einen direkten Zusammenhang gibt, kann ich nicht sagen. Aber....

Kurz nach dem Dreh bekam ich Post von der BG, die "plötzlich" festgestellt hat, dass man seit März 2005 keine Therapien mehr angeboten bzw. durchgeführt hat.

Ich wurde gefragt, was denn nach meiner Meinung noch erforderlich wäre.

Man soll es kaum glauben... Nachdem ich mich auf die letzten BG-Gutachten bezogen und den dort angegebenen Behandlungsbedarf (als Minimum) bestätigt habe, bekam ich nun (erstmal?) per Email die Zusage, umgehend erneut eine ambulante Physiotherapie in dem von mir vorgeschlagenen Therapiezentrum zu genehmigen.

Natürlich freue ich mich über diese Vorabzusage und hoffe, dass der entsprechende schriftliche Bescheid folgen wird, damit ich nicht plötzlich auf den Kosten sitzenbleibe. Zumindest solange werde ich nun noch abwarten, da ich denke, dass die paar Tage den Kohl auch nicht mehr fett machen, das Risiko aber erheblich senken.

Was ich überhaupt noch nicht weiß ist, ob die BG dann - mit Therapiebeginn - auch die Verletztengeldzahlung wieder aufnimmt bzw. den zurückliegenden Zeitraum erstattet, in dem ich Arbeitslosengeld bzw. gar keine Zahlungen erhalten habe.

Die Fortsetzung der Therapie bestätigt ja prinzipiell, dass ich nie austherapiert war und die Einstellung der Zahlung bzw. die Beendigung der Therapie nicht korrekt war. Oder mache ich da einen Denkfehler?

Danke für eure Antworten ;-)

Karsten
 
Zuletzt bearbeitet:
re. Antwort

Hallo Karsten,

Das ist doch ein guter Ansatz Seitens der BG auch wenn sehr viel negatives erst geschehen musste und ist.

Zu Deinen Fragen möchte ich lieber erst etwas nachlesen, bevor ich was falsches schreibe. Nur die wende freut mich besonders für Dich da ich aus eigener Erfahrung weiß wieviel Kraft es einem ganz persönlich kostet und es kein Mensch besser weiß wie man selbst. Ich melde mich Morgen, vielleicht hilft uns hier bitte ein Bg / Herr & Dame sind doch genug da im Forum.

Nur mit - lesen bringt uns Betroffene nichts, hier wäre auch ein gutes Beispiel für Bgler wie es nicht laufen sollte und darf für den Betroffenen.
In diesem Sinne, sam ;)
 
re. Antwort

Hallo Karsten,

Ich möchte gleich vorweg schicken ich bin mir nicht sicher,... doch ich versuche es einfach mal und frage direkt in der Richtung bei Deinem SB / BG so nach.

In Deinem Fall ist es ja eine Wiederaufnahme der zu erbringenden Leistungen nach, zu aus dem Arb - Unfall.

Für mein Rechtsverständnis müsste nun die Leistung VL neu einsetzen. Bin mir jedoch nicht sicher, da Du Deine Arbeitsfähigkeit zu keinem Zeitpunkt erlangt hast, sondern eher durch den Behandlungsabbruch der BG eine Verschlechterung Deiner Gesundheit. Und das ist der springenden Punkt ; Wer kommt für den wirtschaftlichen Schaden ( nenne es mal so ) VL zu Alg auf.

Denn eigentlich hätte hier kein Behandlungsabbruch stattfinden dürfen und auch die VL Zahlung hätte nicht eingestellt werden dürfen. Oder nach dem Ende der VL - Zahlung hätte eine MdE -Einschätzung nach Gutachterlicher Auswertung stattfinden müssen.

Hier ein Link der es regeln müsste nach § 26 ( Grundsatz )-
§ 27,27,29,30,31,32,33,und 34 SGB VII der GUV die Pflicht zur Leistungserbringung nach Arb - Unfall;
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

und hier § 48 SGB VII GUV VII bei Wiedererkrankung; http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Nur Du bist ja nicht wiedererkrankt, sondern ununterbrochen AU durch den Unfall. Ich würde den SB der Bg befragen und wenn nicht einen RA für Sozialrecht, In diesem Sinne sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sam,

vielen Dank für deine Antwort, die sich im Tenor mit meinen Erkenntnissen deckt.

Da die Verletzungsfolgen nicht behoben, sondern die Behandlung nur zum Zwecke der Gutachtenerstellung abgebrochen wurde, hätte entweder das VG weiter oder eine MdE-Rente gezahlt werden müssen.

Auch die erstellten Gutachten gehen von weiterer Behandlungsbedürftigkeit bei gleichzeitiger! Verschlechterung des bisherigen Zustands aus und empfehlen Therapien und anschließende Neubegutachtung nach ca. 12 Monaten (ab Behandlungsbeginn) bei zeitlich angepasster MdE von bis zu 50% (je nach Fachrichtung) und Neufestsetzung nach Neubegutachtung.

Da die Gutachten schon 9 Monate alt sind und die vorgeschlagenen Behandlungen nicht angefangen oder fortgesetzt wurden, hätte die VLG-Zahlung bis zum Behandlungsende nicht eingestellt werden dürfen. Eine MdE-Rente wurde wegen angeblich nicht "vorhandener rentenberechtigender Verletzungen/Unfallfolgen" ebenfalls nicht gezahlt bzw. (vor den neuesten Gutachten) nur für ca. 8 Monate in Höhe von 20% gezahlt.

Daraus entstehen dann die Lücken, in denen ich erst ALG I und später dann garnichts bekommen habe bzw. bekomme, da ich keinen Anspruch auf ALGII habe. Das wiederum führt dazu, dass die Ersparnisse aufgebraucht werden, die dann vermutlich auch keiner ersetzen will (Zinsverluste etc.)

Sobald ich genaueres erfahre, werde ich mich wieder melden, würde mich aber ggf. über Erklärungen von BG-Profis freuen. Alle Umstände sollten erwähnt und eine Einschätzung damit möglich sein. Folglich sollte es auch möglich sein, eine definitive Auskunft zu geben.

Gruß

Karsten
 
re. Antwort

Hallo Karsten,

Ich nochmals;
Da Deine Situation eh sehr verfahren ist und ich einfach mal hoffe für Dich und die BG, dass von Seiten der BG ein vernünftiger Weg auf einer guten Basis gefunden wird für alle Beteiligten im zweiten Anlauf.

Nur sollte es nicht dazu kommen, so besteht die Möglichkeit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage. Dies geht allerdings nur wenn dem ganzen ein ordentliches Widerspruchsverfahren vorausgeht, gegangen ist.

Dieses Verfahren Karsten dient der nochmaligen Überprüfung der Verwaltungsentscheidungen in einem besonderen, verwaltungsinternen Verfahren. Hier hat die Verwaltung ( BG ) die Möglichkeit, das Begehren des Antragstellers nochmals eingehend zu überprüfen und ggf. den Bescheid zu ändern. Du als Betroffener hast das Recht auf Akteneinsicht.

Dies ist ein Verfahren was durchlaufen werden muss, da sonst im Falle einer Klageerhebung vor dem SG, Deine Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen wird. Das Verfahren ist ein bestandteil der Prozessvoraussetzung.

Also alle an einen Tisch, die bisher ergangenen Bescheide dazu nochmals prüfen durch die BG und so die Leistungsansprüche aus/ zu dem Unfall ändern , korrigieren.

Dazu ergeht dann ein Bescheid an Dich, hier kannst Du dann Widerspruch einlegen, wird Deinem begehren nicht stattgegeben , so ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den Du dann Klage beim SG einreichen kannst und hast so mit die Prozessvoraussetzung erfüllt.

Nur ich hoffe und wünsche einfach das es hierzu nicht kommt, sondern das Dir schnell und umgehend geholfen wird und alle Beteiligten aus den Fehlern lernen,.... In diesem Sinne, sam ;)
 
Also...

Sachstand ist folgender (sehr stark verkürzte Form):

1.) Unfall
2.) Behandlung
3.) Herzprobleme treten auf
4.) Abbruch der Behandlung
5.) Gutachten, Gutachten, Gutachten
6.) MdE auf Zeit 20%
7.) Verlängerungs- / Erhöhungsantrag
8.) Ablehnung
9.) Widerspruch
10.) Gutachten, Gutachten, Gutachten
11.) Ablehnung
12.) Klage auf Rente eingereicht
13.) Angebot der Weiterbehandlung

Die Voraussetzungen für die Klage sind erfüllt, da die BG die Weiterbehandlung abgelehnt hat und das Bescheidverfahren beendet ist. Begründung war immer, dass die Weiterbehandlung keine Besserung bringen würde. Daher klage ich auch nur auf Rente und nur am Rande auf zusätzliche Reha.

Wenn die BG nun die Heilbehandlung fortsetzen möchte, dann ist damit quasi erklärt, dass eine Besserung erreicht werden kann. Damit hätte aber die Behandlung zu keinem Zeitpunkt abgebrochen werden dürfen, da Reha vor Rente zu gewähren ist, solange es Sinn macht ;-)

Bitte korrigier mich, wenn ich auf dem Holzweg bin.


Gruß
 
re. Antwort

Hallo Karsten,

vielleicht könnte bei Punkt 13. Angebot der Weiterbehandlung nachgebessert werden. Vielleicht solltest Du Dir hier einen Ansprechpartner mit höherer Kompetenz suchen bei der BG.

In der einfachen Klage vor dem SG gibst Du dem Gericht zu verstehen das Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.

Mit der Anfechtungs - oder Verpflichtungsklage da bittest Du nicht mehr sondern forderst es ein, das ist die harte Gangart. Es gibt verschiedene sozialgerichtliche Verfahren,
Die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage sowie Kombination von Ihnen.

Nur ich denke einfach Karsten, das es besser ist sich Kompetente Ansprechpartner zu suchen und alles durchzugehen. Ich weiß es klingt verrückt, doch wir haben nur das Mittel in der Kommunikation in der Verständigung und hier auch wenn es schwer fällt auf allen Seiten immer Sachlich bleiben. Nur so ist es möglich auf beiden Seiten zu vermitteln,...und das vernünftige Entscheidungen getroffen werden wo alle mit Leben können, müssen in der Zukunft. In diesem sinne, sam
 
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