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Pro7 - sam - 21.11.2006 13:00 Uhr

Hallo Karsten,

vielleicht könnte bei Punkt 13. Angebot der Weiterbehandlung nachgebessert werden. Vielleicht solltest Du Dir hier einen Ansprechpartner mit höherer Kompetenz suchen bei der BG.

Das wird nicht gehen. Ich bin schon beim StellV-Leiter, da ich den Leiter wegen seiner Art abgelehnt habe ;)

In der einfachen Klage vor dem SG gibst Du dem Gericht zu verstehen das Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.

Mit der Anfechtungs - oder Verpflichtungsklage da bittest Du nicht mehr sondern forderst es ein, das ist die harte Gangart. ( gehe mal bitte in den FAQ - Bereich dazu, ich Glaube das ich hier mal was geschrieben hatte ?)
Mach ich. Irgendwie sind das offenbar verschiedene Klagen, über die ich von meiner Rechtsvertretung nicht informiert wurde.

Nur ich denke einfach Karsten, das es besser ist sich Kompetente Ansprechpartner zu suchen und alles durchzugehen. Ich weiß es klingt verrückt, doch wir haben nur das Mittel in der Kommunikation in der Verständigung und hier auch wenn es schwer fällt auf allen Seiten immer Sachlich bleiben. Nur so ist es möglich auf beiden Seiten zu vermitteln,...und das vernünftige Entscheidungen getroffen werden wo alle mit Leben können, müssen in der Zukunft. In diesem sinne, sam

Sorry, aber den Absatz verstehe ich nicht. Entweder liegt das an meinen geistigen Fähigkeiten (Konzentration/Auffassungsgabe), die nach dem Unfall unbestritten gelitten haben oder du hast dich etwas wirr ausgedrückt :(

Ich habe mir kompetente Ansprechpartner gesucht, hatte/habe aber die Hoffnung hier (schnell?) eine weitere Meinung zu bekommen. Frei nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und außerdem trägt es auch zum verständnis bei anderen bei und kann vllt. in ähnlichen Fällen hilfreich sein ;)

Gruß und nochmals Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
re. Antwort

Karsten,

Im letzten Absatz bin ich davon ausgegangen das Du durch Deinen SB weiterhin betreut wirst, was ja nicht der Fall ist wie ich nun las.

Mehr Hinweise für Dich fallen mir nicht ein zu Deiner Situation, leider,...
In diesem Sinne, sam ;)
 
Achso. OK. Nun hab ich den Absatz dann auch verstanden. Ich hatte die Kompetenz und den Sachbearbeiter nicht in Zusammenhang gebracht ;)


Ich danke dir für deine Antworten.
 
Hallo Karsten,

in einer derart verfahrenen Situation, wie Deiner, solltest Du Dir dringend professionellen Rechtsrat einholen und Dich von den - zugegebenermaßen gutgemeinten - Rechtsauffassungen der hiesigen Laien (mich eingeschlossen) nicht übermäßig beeindrucken lassen. Unklar ist im übrigen, welche Verletzungen die VBG überhaupt als Unfallfolge anerkannt hat. Wenn ich es richtig verstehe, wurde hier noch nicht einmal die Wirbelfraktur als unmittelbare Unfallfolge sondern lediglich als Verschlimmerung eines vorbestehenden Leidens und dies auch nur auf Zeit mit einer MdE von 20 bewertet. Stimmt das so? Vor diesem Hintergrund dürfte die kausale Zurechnung Deiner kardiologischen Beschwerden als Unfallfolgen ungleich schwieriger werden. Dennoch solltest Du unbeirrt versuchen, einen entsprechenden Gegenbeweis zu führen. Ist denn mal ein Zusammenhangsgutachten erstellt worden?

Es ist im übrigen hoch anerkennenswert, wie Du Deine Computerkenntnisse hier zum Wohle aller im Forum uneigennützig bereitstellst. Vielen Dank dafür.

Gruß
Femur
 
Hallo Femur.

Leider ist das alles ungleich komplizierter un selbst die Fachleute haben Probleme den Überblick zu behalten.

Die Fraktur wird als Unfallfolge anerkannt, soll aber im Umfang nicht für eine Rente reichen. Auch der Bandscheibenvorfall wird so behandelt.

Kardiologische Probleme werden nicht als Unfall-Folge anerkannt, der Nachweis ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich.

Psychische Probleme werden nicht als Unfallfolge anerkannt, da im Gutachten nicht ausdrücklich steht, dass die festgestellten Einschränkungen Unfallfolge sind. Ob überhaupt danach gefragt wurde ist mir (noch) nicht bekannt.

Der stellvertretende Leiter der BG hat nun aber per Email bereits Physio-Therapien (zu Lasten der BG) für die Wirbelsäulenverletzungen zugesagt und mitgeteilt, dass man mir passende BehandlerInnen für die weiteren Behandlungen nennen könne. Dabei ist mir natürlich (mittlerweile) klar, dass das nennen von BehandlerInnen noch lange keine Kostenübernahme einschließt.

Daraus ist dann bei mir die Frage entstanden, ob Verletzengeld (auch rückwirkend) zu zahlen ist, während Heilbehandlung zu Lasten der BG durchgeführt wird, da die Heilbehandlung ja anscheinend nicht abgeschlossen war, sonst würde sie jetzt nicht wieder aufgenommen.

Ich weiß, es ist kompliziert und ich kann es leider nicht besser erklären, da ich sonst wahrscheinlich ein Buch darüber schreiben müste, was ich aber geistig gar nicht "auf die Pfanne bekomme".

Welche Fähigkeiten meinst du bitte? Die Veröffentlichung der Videos ist ja keinesfalls uneigennützig ;)
 
Hallo Karsten,

aus meiner laienhaften Sicht ergibt sich aus der bloßen Gewährung einer Heilbehandlung noch kein Anspruch auf Verletztengeld. D.h. nicht jeder Heilbehandlungsbedürftige ist auch zugleich arbeitsunfähig im Rechtssinne. Allerdings könnte man natürlich auf die Idee kommen, daß sich die Unfallfolgen vorliegend richtungsweisend verschlimmert haben; namentlich in Gestalt einer psychotraumatischen Beschwerdekulisse. Hieraus ergäbe sich ja dann womöglich erneut eine entschädigungspflichtige Arbeitsunfähigkeit. Man muss ja schließlich alle Eventualitäten in Betracht ziehen, oder etwa nicht? In Anbetracht der Anerkennung Deiner Wirbelfraktur als Unfallfolge dürfte die BG bei jedweder Verschlimmerung in der Pflicht sein. Inwieweit sich hieraus ein Anspruch für die Vergangenheit herleiten läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Für einen kompetenten Sozialrechtler dürfte Deine Problematik keine große Herausforderung sein. Ob Du diesen allerdings beim Sozialverband finden wirst, erscheint mir zumindest fraglich.

Femur
 
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