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Privatsphäre

kornfeld

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
7 Okt. 2015
Beiträge
1
Hallo!


In wenigen Wochen werden es 10 Jahre, das meine Frau bei einem Verkehrsunfall unschuldig ums leben kam. Obwohl der Verursacher seine Schuld nie bestritten hat, dauerte es beinahe 8 Jahre, bis ich ein rechtskräftiges Urteil hatte, da die Versicherung versuchte meiner Frau eine Teilschuld anzulasten.
Doch was noch viel Schlimmer ist, all die Jahre, habe ich keine Privatsphäre mehr. Alles muss offen gelegt werden. Angefangen, da ich ich eine Landwirtschaft mit Direktvermarktung führe, vom Übergabevertrag, dem Ehepakt, bis hin wo zu welchen Preis Betriebsmittel eingekauft wurden, welche Kunden zu welchem Preis mit Waren beliefert werden, die komplette Buchhaltung, die Krankenakte, usw. Sogar von Keller bis zum Dachboden wurden Fotos angefertigt und im Gutachten abgelichtet.
Seit dem Unfallereignis wird mein Leben Durchleuchtet und der, der den Unfall verursacht hat, ein Mitbewerber aus der Nachbargemeinde hat Einblick in meinem kompletten Betrieb.


Darf das Eigentlich sein!
 
Hallo kornfeld,

herzlich willkommen hier im Forum.

Auch wenn der Tod deiner Frau schon 10 Jahre her ist: mein herzliches Mitgefühl.

Zur Schnüffelei bis in die letzte Ecke deines Privatlebens: ich finde es einfach unfassbar. Leider bin ich im Datenschutzrecht nicht fit, aber du bekommst sicher noch Antworten.

Ich gehe aber davon aus, dass der gegnerischen Versicherung die Einkommensteuerbescheide als Unterlage ihrer Zahlungsverpflichtung genügen müssen - oder sagt das Urteil etwas anders?

Ggf. - falls du Anspruch auf Schadensersatz auf das Nettoeinkommen hast - sollten weitergehende Auskünfte deines Steuerberaters darüber, ob du Aufwendungen hattest, die zu einer Reduzierung deiner Steuerlast geführt haben (Spenden, Versicherungsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen), an die HPV rausgehen (wobei sie die Kosten für diese zusätzlichen Arbeiten deines Steuerberaters bezahlen müsste - vllt abhängig davon, was das Urteil sagt).

Denn wenn du dadurch Steuern sparst, darf die Entlastung durch einen geringeren Steuersatz nicht zum Vorteil der Haftpflichtversicherung dienen!

Die gegnerische HPV hat sicher keinen Anspruch darauf, deine ganzen Geschäftsdaten zu erhalten. Insbesondere, wenn das Risiko besteht, dass ein Mitbewerber die Daten bekommt.

Ohne zu wissen, ob das rechtlichen Bestand hat:
ich würde der HPV schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) untersagen, Daten über deinen Betrieb = Betriebsgeheimnisse! an irgendjemanden weiter zu geben. Gleichzeitig würde ich mir Ansprüche auf Schadensersatz vorbehalten, falls es zur Weitergabe von Daten/Betriebsgeheimnissen gekommen ist, insbesondere wenn dir dadurch ein Schaden entstanden ist.

Im Prinzip muss der gegnerischen HPV aber daran gelegen sein, so wenig wie möglich an deinen Mitbewerber herauszugeben, denn wenn du einen finanziellen Schaden erleidest, muss sie evtl. aufgrund des Urteils dafür aufkommen. Oder ist das zu sehr um die Ecke gedacht?

Ich wünsche dir noch hilfreiche Antworten.

Viel Erfolg und alles Gute.
Lindgren
 
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